Arbeitszeugnis - seltsamer Abschnitt

Hallo www’ler,

habe heute nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit das von mir angeforderte qualifizierte Arbeitszeugnis erhalten.

Ich bin allerdings etwas irritiert… Ich habe meine Leistung bis dato im Schulnotensystem keinesfalls schlechter als „gut“ bzw. Note 2 erwartet. Das Zeugnis werte ich jedoch so zwischen 3 und 3/4…

Aber was Cheffe schreibt kann ja alles heissen:

**Herr xxx, geb. xx.xx.xx ist seit dem 16.06.00 zunächst als Mitarbeiter im Kundenservice und seit dem 01.02.03 als Serviceleiter in unserem Hause beschäftigt.

Zu seinen Aufgaben gehören:

Annahme und Bearbeitung von Kundenreparaturen
Reklamationsbearbeitung
Telefonische Abwicklung der Kundenanfragen
Rechnungsbearbeitung in der Warenwirtschaft
Personaleinsatzplanung Serviceabteilung

Herr xxx erledigte sein Aufgabengebiet selbständig, zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Nur der Ordnung halber erwähnen wir, dass Herr xxx ehrlich, fleißig und pünktlich ist.**
(was bedeutet das denn ?!?!?!?!?!?)

**Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Wunschgemäß stellen wir Herrn xxx dieses Zwischenzeugnis aus und danken ihm für die bisherige gute Zusammenarbeit.**

Das wars schon - meines Erachtens nach etwas seeeehr knapp. Bin immerhin 6 Jahre im Unternehmen und habe schon einige UPs und DOWNs mitgemacht…

Was meint ihr - besonders der Satz „Nur der Ordnung halber erwähnen wir…“ klingt etwas seltsam - hört sich an nach 4-5 ???

MfG

Manowarfan

Nur der Ordnung halber erwähnen wir, dass Herr xxx ehrlich,
fleißig und pünktlich ist. (was bedeutet das
denn ?!?!?!?!?!?)

erst mal bin ich kein anwalt oder sonstiges. habe lediglich vor 2 wo. meinen lehrgang zum ausbilder erfolgreich abgeschlossen, wo unterandem auch das thema arbeitszeugnisse behandelt wurde.

also zeugnisse müssen immer positiv geschrieben werden, sonst können sie eingeklagt werden.

ich denke, dein scheff hat das abwertend geschrieben und eventuell nicht legal, weil man daraus ja was abwertendes direkt lesen kann. wenn dort meistens pünktlich oder zu meiner zufriedenheit stehen würde, wäre das nicht gut, aber richtig geschrieben.

Hallo.

habe heute nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit das von mir
angeforderte qualifizierte Arbeitszeugnis erhalten.

…zum Thema ‚Arbeitszeugnis‘ ist demnächst im Brett ‚Arbeitsrecht‘ eine FAQ zu finden (hoffentlich…) :wink:

Herr xxx, geb. xx.xx.xx ist seit dem 16.06.00 zunächst als
Mitarbeiter im Kundenservice und seit dem 01.02.03 als
Serviceleiter in unserem Hause beschäftigt.

Normal.

Zu seinen Aufgaben gehören:

Annahme und Bearbeitung von Kundenreparaturen
Reklamationsbearbeitung
Telefonische Abwicklung der Kundenanfragen
Rechnungsbearbeitung in der Warenwirtschaft
Personaleinsatzplanung Serviceabteilung

Auch normal.

Herr xxx erledigte sein Aufgabengebiet selbständig,
zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Sehr schön: Superlativ. Allerdings fehlt ‚stets‘

Nur der Ordnung halber erwähnen wir, dass Herr xxx ehrlich,
fleißig und pünktlich ist. (was bedeutet das
denn ?!?!?!?!?!?)

Quizfrage: Selbstverständlichkeit oder herausragende Eigenschaft ?
Grundsätzlich sind Zeugnisse positiv zu formulieren, sonst kann man als AN eine solche Formulierung einklagen. Das Weglassen derselben kann allerdings negativ gewertet werden. Aber Achtung: ein AN muss bessere Leistungen als attestiert auch hart beweisen können.
Da es sich um keine Standardformulierung handelt ist also vom Schlimmsten auszugehen :frowning: Oder die Zeugnis ausstellende Person hat bei der Formulierung geschlampt… Oder ist unerfahren. Oder…

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und
Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Stimmt von der Reihenfolge her :smile:

Wunschgemäß stellen wir Herrn xxx dieses Zwischenzeugnis aus
und danken ihm für die bisherige gute Zusammenarbeit.

…‚stets‘ fehlt

Rein intuitiv also: ausbaufähig, wenn auch (vielleicht) nicht viel :smile:
Macht 2-3 als Ergebnis

HTH
mfg M.L.

Hallo www’ler,

Nur der Ordnung halber erwähnen wir, dass Herr xxx ehrlich,
fleißig und pünktlich ist. (was bedeutet das
denn ?!?!?!?!?!?)

Was meint ihr - besonders der Satz „Nur der Ordnung halber
erwähnen wir…“ klingt etwas seltsam - hört sich an nach 4-5
?!?!?

Die Wertung des Verhaltens ist zunächst wesentlicher Bestandteil eines Zeugnisses und erfolgt nicht nur „der guten Ordnung halber“. Hier kann der Eindruck entstehen, der Aussteller bescheinigt das vorbildliche Verhalten nur, weil es von ihm verlangt wird und nicht etwa, weil es der Beurteilte tatsächlich gezeigt hätte. Möglicherweise bestätigt der Kontext diesen Eindruck.

Für denjenigen, der es Interessiert, hier die „gängigsten“ Umgangssprachen im Zeugnis und die entsprechende Übersetzung.

Allgemeines

Sehr gut
• Sie / Er hat die ihr / ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
• Wir waren mit ihren / seinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
• Ihre/Seine Leistungen waren stets sehr gut.
Gut
• Sie / Er hat die ihr / ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
• Wir waren mit ihren / seinen Leistungen immer sehr zufrieden / stets voll zufrieden.
• Wir waren während des gesamten Arbeitsverhältnisses mit ihren / seinen Leistungen voll und ganz zufrieden.
• Sie / Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.
Befriedigend
• Sie / Er hat die ihr / ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
• Mit ihren / seinen Leistungen waren wir voll zufrieden.
• Wir waren mit ihren/seinen Leistungen sehr zufrieden.
• Sie / Er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Ausreichend
• Sie / Er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
• Mit ihren/seinen Leistungen waren wir zufrieden.
• Sie / Er hat zufriedenstellend gearbeitet.
• Sie / Er hat unseren Erwartungen entsprochen.
Mangelhaft
• Sie / Er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
• Sie / Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt.
• Sie / Er zeigte für ihre/seine Arbeit Verständnis.
• Sie / Er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennenzulernen.
Ungenügend
• Sie / Er hat sich bemüht, die ihr / ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
• Sie / Er hat sich bemüht, den an ihr / ihn gestellten Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.
• Sie / Er hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesen Arbeitsplatz stellen.

Besondere Leistungsfaktoren Fachkenntnisse

Sehr gut
• beherrschte ihr / sein Arbeitsgebiet umfassend (hervorragend, souverän, vollkommen).
• besaß ein hervorragendes, jederzeit abrufbares Fachwissen.
• fand sich in neuen Situationen sicher zurecht.
• fand stets sehr gute Lösungen.
Gut
• verfügte über ein fundiertes Fachwissen und löste durch ihre / seine sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben.
• arbeitete sicher und selbständig.
• fand sich in neuen Situationen zurecht.
• fand gute Lösungen.
Befriedigend
• verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgreich ein.
• paßte sich den jeweiligen Situationen an.
• fand brauchbare Lösungen.
Ausreichend
• zeigte das entsprechende Fachwissen.
• beherrschte sein Arbeitsgebiet entsprechend den Anforderungen.
• bewältigte neue Situationen nicht ohne Schwierigkeiten.

Arbeitsmotivation

Sehr gut
• zeigte stets Initiative, großen Fleiß und Eifer.
• identifizierte sich stets mit seiner Aufgabe und dem Unternehmen.
Gut
• zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer.
• führte alle Aufgaben mit großer Umsicht, großem Wissen und hohem Engagement aus.
Befriedigend
• zeigte Initiative, Fleiß und Eifer.
• führte alle Aufgaben mit Umsicht, Wissen und Engagement aus.
Ausreichend
• zeigte bei entsprechender Aufforderung Fleiß und Eifer.
• führte alle Aufgaben im großen und ganzen umsichtig und engagiert aus.

Anregungen und Aktivitäten

Sehr gut
• hatte immer ausgezeichnete Ideen und gab wertvolle Anregungen.
• ergriff selbständig alle erforderlichen Mittel und führte sie entschlossen durch.
Gut
• hatte oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen.
• ging alle Aufgaben tatkräftig an und handelte selbständig.
Befriedigend
• gab gelegentlich eigene Ideen.
• übernahm die übertragenen Aufgaben und führte sie weitgehend selbständig aus.
Ausreichend
• bemühte sich, Anregungen zu geben.
• führte die ihr / ihm übertragenen Aufgaben unter Anleitung aus.

Flexibilität

Sehr gut
• war sehr umstellungsfähig und außerordentlich flexibel.
• besaß eine schnelle Auffassungsgabe und war überaus aufgeschlossen gegenüber Neuerungen.
Gut
• war umstellungsfähig, wendig und vielseitig.
• war gegenüber allem Neuen aufgeschlossen.
Befriedigend
• konnte sich, wenn nötig, umstellen.
Ausreichend
• bevorzugte eine gleichbleibende Tätigkeit.

Ausdauer und Belastbarkeit

Sehr gut
• war ein stets ausdauernder und außergewöhnlich belastbarer Mitarbeiter.
• bewältigte auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben.
Gut
• war ein ausdauernder und gut belastbarer Mitarbeiter.
• war wechselnden Beanspruchungen gewachsen und hielt auch unter Zeitdruck durch.
Befriedigend
• war ein ausdauernder und belastbarer Mitarbeiter.
• war den üblichen Beanspruchungen gewachsen.
Ausreichend
• zeigte Belastbarkeit.
• war den üblichen Beanspruchungen größtenteils gewachsen.

Arbeitsweise und -erfolg

Sehr gut
• war äußerst einsatzfreudig.
• arbeitete stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
• zeichnete sich durch ein hohes Maß an Selbständigkeit aus.
• erzielte stets optimale Lösungen.
Gut
• erledigte ihre/seine Aufgaben mit großem Fleiß.
• arbeitete stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.
• erzielte stets gute Lösungen.
• die Arbeitsqualität erfüllte stets hohe Ansprüche.
Befriedigend
• war gründlich, fleißig und gewissenhaft.
• arbeitete sorgfältig und genau.
• erzielte gute Lösungen.
• die Arbeitsqualität erfüllte hohe Ansprüche.
Ausreichend
• zeigte im allgemeinen zufriedenstellende Arbeitsqualität.
• arbeitete im allgemeinen sorgfältig und genau.
• die Arbeitsqualität erfüllte stets unsere Ansprüche.

Führungskompetenz

Sehr gut
• war aufgrund ihrer / seiner Führungsleistungen als Vorgesetzter voll anerkannt und allseits beliebt.
• verstand es in allerbester Weise, ihre / seine Mitarbeiter zu motivieren und zu leiten.
Gut
• war aufgrund ihrer / seiner Führungsleistungen als Vorgesetzter anerkannt und beliebt.
• verstand es, ihre / seine Mitarbeiter zu motivieren und zu leiten.
Befriedigend
• wurde im großen und ganzen als Vorgesetzter geschätzt und anerkannt.
• konnte als Vorgesetzter ihre / seine Mitarbeiter zufriedenstellend motivieren.
Ausreichend
• war ein nicht unbeliebter Vorgesetzter.
• bemühte sich, die Arbeit seiner Mitarbeiter zu koordinieren und klare Anweisungen zu geben.

Vertrauen und Verantwortung

Sehr gut
• war immer pflichtbewusst und stets zuverlässig.
• war äußerst Vertrauenswürdig und stets bereit, volle Verantwortung zu übernehmen.
Gut
• war pflichtbewusst und zuverlässig.
• war vertrauenswürdig und regelmäßig bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Befriedigend
• war durchaus pflichtbewußt und zuverlässig.
• war insgesamt vertrauenswürdig und übernahm gelegentlich Verantwortung.
Ausreichend
• war meistens zuverlässig.

Verhalten

Sehr Gut
• ihr / sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer vorbildlich.
• wurde wegen ihres / seines freundlichen Wesens und ihrer / seiner kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt.
• war stets hilfsbereit.
Gut
• ihr / sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich.
• wegen ihres / seines freundlichen Wesens und ihres / seines kollegialen Verhaltens schätzten sie / ihn Vorgesetzte und Mitarbeiter gleichermaßen.
• war hilfsbereit.
Befriedigend
• ihr / sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen gab zu keinen Klagen Anlass.
• Vorgesetzte und Mitarbeiter schätzten ihr / sein kollegiales Verhalten.
Ausreichend
• ihr / sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei
• die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern verlief meist reibungslos.

Hallo an dieser Stelle.

Die Wertung des Verhaltens ist zunächst wesentlicher
Bestandteil eines Zeugnisses und erfolgt nicht nur „der guten
Ordnung halber“. Hier kann der Eindruck entstehen, der
Aussteller bescheinigt das vorbildliche Verhalten nur, weil es
von ihm verlangt wird und nicht etwa, weil es der Beurteilte
tatsächlich gezeigt hätte. Möglicherweise bestätigt der
Kontext diesen Eindruck.

Hey, dass ist gut. Und findet in der FAQ (in Arbeitsrecht) Erwähnung :smile:
Aber was den Text von wg. Beurteilung eines AN angeht: http://www.hr-manager.de/hr_man/html/zeugnis_gen_exp… :wink:

mfg M.L. (gerade fleissig beim FAQ-Schreiben)

Hallo

Tut mir ja leid, dass ich da die optimistischen Gedanken meiner Vorredner zerstören muss, aber: das Zeugnis ist grauenhaft! Es ist nicht nur viel zu kurz sondern auch noch katastrophal gefüllt.

Nach sechs Jahren Tätigkeit fällt dem AG eigentlich nur auf, dass der AN selbstverständliche Dinge geleistet hat. Wenn der AN als Erfolge lediglich aufweisen kann, dass er pünktlich, ehrlich und fleißig ist, dann wundert man sich eher darüber, dass der AG ihn noch nicht durch einen guten AN ersetzt hat… Unterstrichen wird das Ganze übrigens dann am Schluss: kein Dank, kein Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit. Nach dem vorherigen Text kein Wunder.

Gruß,
LeoLo

nicht unbedingt
Hi,
im Prinzip hast du ja recht.
Aber:
Das Zeugnis macht auf mich einen total unbeholfenen Eindruck, als ob es von jemand geschrieben worden wäre, der sowas noch nicht oft gemacht hat, geschweige denn weiss, was er mit seinem Gestammel für Assoziationen beim „professionellen Leser“ hervorruft.

Wenn das wirklich so ist, dann würde ich es als eine Zwei werten.

Annahme und Bearbeitung von Kundenreparaturen
Reklamationsbearbeitung
Telefonische Abwicklung der Kundenanfragen
Rechnungsbearbeitung in der Warenwirtschaft
Personaleinsatzplanung Serviceabteilung

Bei dieser Aufzählung sollte der letzte Punkt zuerst genannt werden, da es der bedeutendste ist

Herr xxx erledigte sein Aufgabengebiet selbständig,
zuverlässig und zu unserer vollsten Zufriedenheit.

„Sehr gut“

Nur der Ordnung halber erwähnen wir, dass Herr xxx ehrlich,
fleißig und pünktlich ist.

Klingt unbeholfen, ist aber ganz bestimmt gut gemeint.

Sein Verhalten gegenüber Kunden,
Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Die Reihenfolge stimmt. Mindestens „Gut“.

Wunschgemäß stellen wir Herrn xxx dieses Zwischenzeugnis
aus und danken ihm für die bisherige gute Zusammenarbeit.

Es fehlt etwas in der Art
„wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und würden uns freuen, weiterhin auf ihn zählen zu können…“

Gruss,

Frage
Hi,

wie gross ist denn die Firma?

Gruss,

Katastrophe? Stimmt!
Hallo,
ich stimme der Einschätzung von LeoLo zu. Das Zeugnis ist vollkommen daneben und ist keinesfalls als gut zu bezeichnen; da der Beurteilende sich überhaupt keine Mühe gegeben hat, muss der Leser davon ausgehen, dass es der Mitarbeiter nicht wert war.

Dieses Zeugnis würde ich nirgendwo vorlegen, es sei denn ich will mich (oder meinen Chef) als inkompetent darstellen.
Ich würde diese Zeugnis so nicht annehmen, sondern einen Gegenentwurf vorlegen.

Gruß bobesch

wie gross ist denn die Firma?

50 Mitarbeiter und 10 Azubis
Einzelhandel (… ich bin doch nicht blöd…)

Dann ganz sicher!
Hi!

Wenn vorher noch leise Zweifel ihr Berechtigung gehabt hätten, dann jetzt ganz sicher: Einfach nur schlecht!

Lass Dir von keinem Menschen ein Zeugnis nach einzelnen Fragmenten beurteilen! Wer das macht, hat ganz einfach überhaupt keine Ahnung.

Das wichtige bei diesem Zeugnis ist nicht das, was drin steht, sondern das, was fehlt!

Und wenn man vorher evtl. noch der Meinung hätte sein können, dass es sich hier um einen Aussteller handelt, der keine Ahnung hat, dass lass Dir jetzt gesagt sein: Bei einem solchen Unternehmen geht JEDER davon aus, DASS sie wissen, was sie machen.

LG
Guido

Hi,

50 Mitarbeiter und 10 Azubis
Einzelhandel (… ich bin doch nicht blöd…)

Dass das Zeugnis vom Wortlaut her ziemlich schlecht ist, da sind wir uns wohl alle einig.
Angesichts deiner Antwort auf meine Nachfrage werde ich aber in meiner Ansicht bestärkt, dass es deutlich besser gemeint war und nur das Know-How für’s Zeugnisschreiben fehlt.
„Fehlen von Know-How“ ist hier so zu verstehen, dass der Schreiber einfach hinschreibt was er denkt, ohne sich im Klaren zu sein, dass es da draussen eine Menge Personaler gibt, die genau zu wissen glauben, wie welcher Satz zu werten ist, ganz unabhängig davon, wie er ursprünglich gemeint war.

Dass Scheffe dir eins auswischen will glaube ich noch viel weniger, denn mit diesem Schrieb steht er ziemlich unfähig da.

Ich denke, du solltest einen Gegenvorschlag verfassen, der auf einer realistischen Einschätzung deinerseits beruht.

Gruss,

1 Like

Wie unterscheiden?
Hi!

Mal aus Sicht eines Personlafuzzis:

Wenn ich ein solches Zeugnis von einem Drei-Mann-Betrieb bekomme, dann hat es nicht wirklich ein nennenswertes Gewicht.

Bekomme ich es aber von einem solchen Konzern, dann muss ich davon ausgehen, dass es so gemeint ist, wie man es allgemein deutet!

LG
Guido

Mal aus Sicht eines Personlafuzzis:

Hallo Guido,

zuerst einmal lieben Dank für Deine Schmeicheleien und dem „Fuzzi“. So habe ich mich noch nie gesehen. Aber es gibt für alles ein erstes mal. Nun denn, ich will Dich davon überzeugen, dass auch Fuzzis noch was drauf haben.

Ein Großunternehmen kann, im Gegensatz zu einem Kleinunternehmen oder neu gegründeten Unternehmen, über Jahre hinweg auf Hunderte von ausgestellten Zeugnissen verweisen. Es verfügt daher in der Regel über eine ausgezeichnete Zeugniskultur (dieses Wort mag ich eigentlich nicht). Die Aussagekraft dieser Zeugnisse sind Branchenbekannt und geschätzt. Das Zeugnis gewinnt durch konkrete, sachliche, individuelle Formulierungen an messbarem Wert. Ein Aussteller muss aber auch die verkehrsübliche Gliederung und die eingebürgerten Formulierungen beachten, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist daher am besten, wenn im Zeugnis bekannte und individuelle Formulierungen fachmännisch kombiniert werden.

Jeder Zeugnisleser ist auf der Suche nach Andeutungen. Daher sollte ein Aussteller Begriffe vermeiden, die schon in der Alltagsprache mehrdeutig sind oder die zu Assoziationen oder Wortspielen einladen.

Im Lauf der Zeit hat sich ein weitgehend verallgemeinender- und damit standardisierbarer Sprachcode herausgebildet. Fest steht aber auch: Unternehmen haben sehr wohl ihren eigenen Zeugnisstil entwickelt. Das macht das Abfassen, aber auch das Bewerten eines Zeugnisses zu einer immer noch subjektiven Angelegenheit. Einer der wichtigsten Aspekte eines Zeugnisses ist die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Dabei sind der Grundsatz des Wohlwollens und der Grundsatz der Wahrheit zu berücksichtigen – was den Zeugnisaussteller manchmal in einen Konflikt bringt. Dadurch hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die eine breite Skala von positiv abgestuften Formulierungen enthält. Die Interpretation ist auch für Fachleute nicht immer ganz eindeutig und häufig nur im Kontext zu bewerten. Man sollte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, aber durchaus zwischen den Zeilen lesen.

Bereits in der Unterschrift liegt ein Unterschied:

Häufig wird in größeren Unternehmen das Arbeitszeugnis von einem Mitarbeiter der Personalabteilung entsprechend den Beurteilungen des jeweiligen Vorgesetzten erstellt. So soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die äußere Form und die zeugnisgemäße Sprache erfüllt werden. Unterschreiben sollten dann beide: Personalmanager und Vorgesetzter. In der Regel enthalten Arbeitszeugnisse, außer bei Kleinunternehmen, zwei Unterschriften. Einer der Unterzeichner muss dem Zeugnisempfänger gegenüber weisungsbefugt sein. Die zweite Unterschrift sollte von einem einstellungs- und entlassungsbefugten Unternehmensvertreter kommen. Das kann z.B. ein Prokurist oder ein Handlungsbevollmächtigter sein. Bei leitenden Angestellten oder vergleichbaren Mitarbeitern sollte das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Vorstandes mit unterschrieben (oder alleinig) sein.

Es kann vorkommen (sehr oft!), das ein Kleinunternehmer ohne fachkundige Personalabteilung, ein Handwerksmeister, ein Selbstständiger … einem Mitarbeiter zwar kein Armutszeugnis, aber wider besseres Wollen und Bemühen doch ein weniger gutes oder ein in sich widersprüchliches Zeugnis ausstellt (Dilettantenzeugnis).

Ein Fachmann kann eventuell die guten Bestandteile eines Dilettantenzeugnisses erkennen, aber viele erkennen es nicht, oder machen sich über den Aussteller keine Gedanken.
Ungewollt negative Zeugnisse erkennt der Fachmann nur, falls er sich im Rahmen der Personalauswahl (aus einer großen Zahl von Bewerbungen) die Zeit zu einer gründlichen Analyse nimmt. (nehmen kann!)

Daher sind Zeugnisse von Kleinunternehmen vorsichtig zu analysieren.

Zu „Guter Letzt“ noch meine persönliche Erfahrung: Es gibt keine einheitliche, allgemein bekannte Zeugnissprache. Für alle Zeugnisse gilt, wie für alle Texte: Mehrfachinterpretierbarkeit.

Untersuchungen zu Zeugnissen haben ergeben, dass verschiedene Zeugnisanalysten bei gleichen Zeugnistexten verschiedene Ergebnisse erreichten Bei der Zeugnisanalyse muss man das Zeugnis als Ganzes betrachten und nicht nur einzelne Passagen.

LG
Alfons (in seinem Betrieb als "Fuzzi tätig…aber nicht nur!)

Gaaaanz kurz!
Hi Alfons!

zuerst einmal lieben Dank für Deine Schmeicheleien und dem
„Fuzzi“. So habe ich mich noch nie gesehen. Aber es gibt für
alles ein erstes mal. Nun denn, ich will Dich davon
überzeugen, dass auch Fuzzis noch was drauf haben.

Schau mal in meine ViKa! Darauf bezog ich mich :wink:

Hier geht es nicht um ein kleines Unternehmen, hier geht es um eine der größten Fachmarktketten in Deutschland für Dinge, die mit dem Medienkonsum zu tun haben.

Da MUSS ich doch eine gewisse Kultur bei den Zeugnissen voraussetzen!

Und wenn mir von einer solchen Kette ein solches Zeugnis auf den Tisch flattert, dann bewerte ich es als MIES.

Würde es sich um den kleinen Laden um die Ecke handeln… hatte ich schon.

LG
Guido

Hi,

Wenn ich ein solches Zeugnis von einem Drei-Mann-Betrieb
bekomme, dann hat es nicht wirklich ein nennenswertes Gewicht.

OK

Bekomme ich es aber von einem solchen Konzern, dann muss ich
davon ausgehen, dass es so gemeint ist, wie man es allgemein
deutet!

Das sehe ich anders. Von einem solchen Konzern erwarte ich daß sie wissen wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszusehen hat. Dieses „Zeugnis“ ist ein völlig unbeholfenes Gestammel, bei dem nur ein paar Floskeln aneinander gereiht sind, das im Umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers in keiner Weise gerecht wird und diverse Mängel, allein schon in formaler Hinsicht, aufweist.

Dieses Zeugnis sagt mir erstmal daß der Schreiber im Hinblick auf Arbeitszeugnisse komplett inkompetent ist - und nicht unbedingt daß der Arbeitnehmer keine Ahnung von seiner Tätigkeit hat. Auch in großen Konzernen werden Zeugnisse ausgegeben, für dich ich mich selbst als „One-man-show“ schämen würde, da werden - auch im Personalbüro - Leute durchgeschleppt, die in keinem kleinen Unternehmen tragbar wären weil man es sich dort nicht leisten kann ineffiziente und inkompetente Leute mitzuschleppen. Ich könnte Dir Ergüsse zeigen, bei denen sich Deine Zehennägel aufrollen - angefertigt von Management-Mitarbeitern eines weltweiten Konzerns in einer Niederlassung mit 2000 Mitarbeitern, eigener Personalabteilung und unterschrieben von wirklich sehr hochrangigen Vertretern dieses Unternehmens.

Allein schon daß die üblichen Bereiche „Arbeitsleistung“ und „Führung“ jeweils nur mit einem Satz abgehandelt werden führt dazu daß dieses Schreiben den Titel „qualifiziertes Zeugnis“ nicht verdient. Angesichts einer Betriebszugehörigkeit von 6 Jahren und der leitenden Funktion dieses Mitarbeiters ist dieser Wisch im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis - und zwar für den Betrieb, der sich traut solch ein Schreiben zu verfassen.

Gruß,

MecFleih

Es menschelt
Hi,

Das sehe ich anders. Von einem solchen Konzern erwarte ich daß
sie wissen wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszusehen
hat. Dieses „Zeugnis“ ist ein völlig unbeholfenes Gestammel,
bei dem nur ein paar Floskeln aneinander gereiht sind, das im
Umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers in keiner Weise gerecht
wird und diverse Mängel, allein schon in formaler Hinsicht,
aufweist.

Richtig! Und da Zeugnisse in der Regel nicht (nur) vom Personaler unterschrieben werden, erwarte ich bei einem solchen Konzern etwas anderes.

Dieses Zeugnis sagt mir erstmal daß der Schreiber im Hinblick
auf Arbeitszeugnisse komplett inkompetent ist - und nicht
unbedingt daß der Arbeitnehmer keine Ahnung von seiner
Tätigkeit hat.

OK, dieses Beispiel hier mag extrem mies sein.
Dennoch menschelt es hier gerade :wink:
Für mich steht der Hintergrund des Konzerns etwas VOR der offensichtlichen(?) Ahnungslosigkeit des Schreiblings.

Und das wird sich von Auswerter zu Auswerter wohl weiter unterscheiden.

Sei es drum - wir sind uns vermutlich einig, dass das Zeugnis so ziemlicher Schrott ist :wink:

LG
Guido

Hallo Ihr lieben Schlauen,

möchte mich bei euch allen bedanken !
Da alle wohl der Meinung sind, dass das Zeugnis fast nichts
über meine Qualifikation/Leistung aussagt (Armuitsszeugnis), werde ich die Sache einem Arbeitsrechtler übergeben (…ich bin doch nicht blöd :smile:)

Viele Grüße

Manowarfan