Arbeitszeugnis Steuerberaterkanzlei

Liebe/-r Experte/-in,

ich sollte fuer mich ein Arbeitszeugnis erstellen. Ich habe bei einem Steuerberater fast zwei Jahre in Buchhaltung (studentische Aushilfe) gearbeitet. Die Taetigkeit war in Teilzeit (letztes Jahr auf 400-Basis). Ich habe dort nur mit dem Steuerberater zusammen gearbeitet, es gab noch ein Student, aber wir haben nie zusammen gearbeitet.
Koennten Sie bitte ueberpruefen, ob das Zeugnis ungefaehr so in Ordnung ist? Ich wollte das Zeugnis mit der Note „sehr gut“, aber das Zeugnis sollte nicht „zu gut“ sein.

Zeugnis:

Frau XXX, geboren am XXX, war vom 29.03.2010 bis 29.02.2012 als Aushilfe für Finanz- und Lohnbuchhaltung in Teilzeit in meiner Steuerberaterkanzlei tätig.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit hatte Frau XXX folgende Aufgaben:

  • Finanzbuchführung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Kanzlei ReWe)
  • Kontenpflege/-abstimmung im Kontenrahmen SKR03
  • Kreditorenbuchhaltung (OPOS) mit DATEV
  • Löhne und Gehälter (LODAS)
  • Anlagebuchhaltung (ANLAG)
  • Umsatzsteuervoranmeldung mit DATEV
  • Einkommens-, Umsatzsteuererklärung
  • Vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Allgemeine administrative Aufgaben

Während ihrer Tätigkeit in meiner Kanzlei hat Frau XXX gezeigt, dass sie über gute Fachkenntnisse verfügt, die sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzen konnte.
Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude und selbstständiges Arbeiten waren Vorraussetzungen dafür, dass sie alle ihr übertragenen Arbeiten stets zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllte. Frau XXX erledigte ihre Aufgaben stets mit beispielhaftem Engagement und größter Genauigkeit – auch über die normalen Dienststunden hinaus. Auch unter stärkster Belastung behält sie stets die Übersicht, handelt überlegt und bewältigt alle ihr anvertrauten Aufgaben mit äußerster Sorgfalt.
Durch den ständigen Einsatz des DATEV Programms sowie des täglichen Einsatzes der Programme MS Word und MS Excel verfügt sie über sehr gute Kenntnisse in diesen Bereichen.
Ihr Verhalten gegenüber Geschäftspartnern war stets einwandfrei, höflich und zuvorkommend. Ich habe Frau XXX als eine freundliche, aufgeschlossene und engagierte Mitarbeiterin kennen und schätzen gelernt, die stets meiner vollstes Vertrauen besitzt.

Frau XXX verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Ich bedauere dies sehr, da ich eine zuverlässige und freundliche Mitarbeiterin verliere.
Ich danke ihr für die gezeigte Leistung und wünsche ihr für Ihre berufliche Zukunft weiterhin alles Gute.

Es handelt sich um ein gutes Zeugnis. Bezüglich der Fachkenntnis könnte man noch als Steigerung „sehr gute Fachkenntnis“ erwähnen und bei den übertragenen Arbeiten kann man noch eine Erhöhung finden - die allerdings nicht der Deutschen Sprache entspricht aber in Zeugnissen häufig Verwendung findet – indemman "zur vollsten Zufriedenheit“ schreibt.
MfG

Hallo,

ich weiß nicht wie Sie auf mich gekommen sind. Mit Arbeitszeugnissen hatte ich aber bisher wenig am Hut.

Dennoch klingt für mich Ihr Zeugnis überzeugend. Meine Meinung ist: Nicht noch mehr herum fragen - selbst entscheiden ob das gut für Sie ist oder nicht. So wie Sie selbst entschieden haben ist richtig. Ihr Bauch sagt Ihnen schon das richtige!

Alles andere ist nur Meinungseinholung und unnötiger Stress :smile:

Hallo Beatka,

welche Bewertung wollten Sie denn beim Zeugnis haben, bzw. welche war mit Ihrem Vorgesetzten abgesprochen? Das Zeugnis wäre jetzt durchschnittlich mit einer 2 zu bewerten. Wenn Sie ein „Sehr gut“ erreichen wollen, müssten noch einige Formulierungen geändert werden.

Mit Grüßen
S. Laplace

Hallo Laplace,

vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Mit meinem Arbeitgeber wurde die Note "sehr gut"abgesprochen.
Ich habe schon den Satz geaendert:
„Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude und selbstständiges Arbeiten waren Vorraussetzungen dafür, dass sie alle ihr übertragenen Arbeiten stets zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllte.“

Kann ich die „gute Fachkenntnisse“ lassen und trotzdem wird das Zeugnis als sehr gut angesehen? Ich wollte nicht, dass das Zeugnis „uebersuesst“ ist, nicht dass es nicht glaubwuerdig klingt…
Haetten Sie noch eine Idee, was ich korrigieren koennte?

Im Voraus vielen Dank!!

Gruesse
Beata

Dear Beatka
Sorry but my German isn’t good enough to correct your „Zeugnis“ But one question does come to mind; why do you have to write your own „Arbeitszeugnis“ My understanding of German labour law is that every employer is obliged supply you with a „Arbeitszeugnis“? und noch etwas; be prepared for the question, „why did you leave“

Sorry I couldn’t be of any more assistance but here are a few links that may help you;

http://www.leitz.com/deDE/KnowHow/Zeugnisse_schreibe…
http://www.e-fellows.net/KARRIEREWISSEN/Bewerben/Arb…
http://www.arbeitszeugnis-info.de/index.php?id=Arbei…
http://berufsstart.monster.de/10278_de-de_p1.asp
http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeugnis/leistung…

good luck

steve

Sehr geehrter Herr Kodlin,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wären Sie so nett und könnten Sie auf das andere Zeugnis Ihre Auge werfen??Hier gefällt mir etwas nicht, aber ich weiss nicht, ob ich dem Zeugnis noch widersprechen könnte. Ich habe bei dem Unternehmen bis 31.03.2011 gearbeitet.

Zeugnis

Frau …, geboren am …, war vom 15.06.2010 bis 31.03.2011 als Mitarbeiterin für kaufmännische Dienste/Buchhaltung halbtags in unserem Unternehmen tätig.

… (Beschreibung des Unternehmens)

Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehörte:

-Verbuchen sämtlicher Geschäftsvorfälle
-Kassenführung
-Durchführung des Zahlungsverkehrs mit Hilfe des Online-Banking-Programmes MC Light
-Kontenpflege und Saldenabstimmung
-Abrechnung externer Vermietungen
-Eine koordinierte Zusammenarbeit und Unterstützung der Buchführung anderer Standorten
-Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater
-Abrechnung des Bildungschecks und Bildungsprämien
-Allgemeine administrative Aufgaben.

Frau … zeigte eine hohe Einsatzbereitschaft und Flexibität, sich die betrieblichen Abläufe anzueignen und übernahm schnell die Verantwortung für Ihre Aufgabengebiete. Wir kennen Frau … als eine gewissenhafte und pflichtbewusste Mitarbeiterin, die ihre übertragenden Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllte. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.

Frau … verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

(Unterschriften)

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie etwas zu dem Zeugnis sagen könnten.

Schöne Grüße
Beata

Es hat nicht viel Sinn das Zeugnis nach langer Zeit zu beurteilen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung dürfte die Einspruchsfrist abgelaufen sein. MfG