Architekten / Werbung

Liebe/-r Experte/-in,

in wie weit ist es Architeckten erlaubt Werbung zu machen?

Liebe/-r Experte/-in,

in wie weit ist es Architeckten erlaubt Werbung zu machen?

Hallo Amabuntu,
die Berufsordnung legt nur noch folgenden Satz zur Werbung von Architekten fest:

"Zulässig ist eine sachliche, berufsbezogene Information, die keinen Irrtum erregt, in allen Werbeträgern.

Infolgedessen sind unzulässig:

  • unzutreffende und/oder übertriebene Selbstanpreisung
  • Qualitätswerbung auf Grund eigener, nicht nachprüfbarer Einschätzung
  • Die Werbung des Mitglieds (der Architektenkammer) für Bauprodukte in allen Werbeträgern

Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Beate Schlüter
Freie Architektin
Stuttgart