Liebe/-r Experte/-in,
in wie weit ist es Architeckten erlaubt Werbung zu machen?
Liebe/-r Experte/-in,
in wie weit ist es Architeckten erlaubt Werbung zu machen?
Liebe/-r Experte/-in,
in wie weit ist es Architeckten erlaubt Werbung zu machen?
Hallo Amabuntu,
die Berufsordnung legt nur noch folgenden Satz zur Werbung von Architekten fest:
"Zulässig ist eine sachliche, berufsbezogene Information, die keinen Irrtum erregt, in allen Werbeträgern.
Infolgedessen sind unzulässig:
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Beate Schlüter
Freie Architektin
Stuttgart