Hat jemand Erfahrung mit Architektenhaftpflichtversicherungen?
Wer weiß, welche auch „grober Fahrlässigkeit“ mitversichert?
Hallo!
Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden m. W. nicht zwischen Graden der Fahrlässigkeit, aber zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Vorsatz ist nicht versichert. Verstöße gegen Elementarwissen werden als Vorsatz behandelt, z. B. Bauen ohne Baugenehmigung oder Übersehen eines offenkundigen Mangels.
Dabei gibt es Grenzfälle, die sich unterschiedlich bewerten lassen. Eine Versicherung, die grundsätzlich in jedem Fall bezahlt, wird man nicht finden.
Ein Architekt, Statiker und/oder für die Bauaufsicht Verantwortliche braucht wirksamere Schutzmaßnahmen gegen Regressansprüche als nur eine Versicherung. Die Schutzmaßnahmen beginnen mit genau fixiertem Aufgabenumfang.
Gruß
Wolfgang