Wie kann man kostenlos Videos aus dem Jahr 2000 aus der ARD-Mediathek downloden?
Indem man wartet, bis sie im regulären Programm wiederholt werden. In der Mediathek stehen die Inhalte immer nur für eine kurze Zeit zur Verfügung, nicht unbegrenzt.
Das ist so nicht ganz richtig. Die älteste Sendung, auf die ich zugreifen kann, ist vom 9.5.1970 - allerdings ein Musikantenstadl, daher eher nutzlos. Aus dem Jahre 2000 gibt’s eine ganze Reihe von Sendungen des ZDF (i.W. Frontal 21), also auch nichts für den Fragesteller.
Die Dauer der Verfügbarkeit hängt ganz wesentlich von der Art des Formats ab. Allgemein kann man da nur recht schlecht etwas zu sagen.
Ich empfehle im übrigen das Programm MediathekView. Greift alle Mediatheken der ö-r Sender ab und ist ausgesprochen komfortabel, wenngleich das Laden des Gesamtbestandes natürlich zwei, drei Minuten dauern kann.
In der ARD-Mediathek sind aus dem Jahr 2000 alle Beiträge zur „Chronik der Wende“ vorhanden. Z.B. die möchte ich Downloaden. MediathekView ist super, aber nur für Sendungen aus der letzten Zeit!
Moin @gindine,
soweit keine direkte Download-Möglichkeit angeboten wird (kenne es z.B. aus der ZDF App) gibt es keine legale Möglichkeit sich die Inhalte auf diesem Wege zu besorgen.
Es gibt aber den sogenannten „Mitschnittservice“. Den der ARD findest du hier:
Aber schaue doch mal in der App der ARD (DasErste) ob es nicht dort eine Download-Moglichkeit gibt.
Beste GrĂĽĂźe
Sascha
Es mag ja sein, daß nicht alle Mediathek-Beiträge darüber verfügbar sind, aber allein schon die Zahl der verfügbaren Beiträge, die zehn Jahre alt und älter sind, geht in die hunderte.
Also sind die ganzen Programme, die auf die Mediatheken zugreifen und das Runterladen ermöglichen, illegal? Halte ich für zweifelhaft.
Naja, es gibt auch Downloader für YouTube oder andere Dienste. Diese sind per se nicht illegal. Nur das „Rippen“/„Grabben“ dieser Inhalte mit dem Tool ggf. schon. Obwohl öffentlich-rechtlich gibt es immernoch Lizenzen und das Urheberrecht.
Wenn natĂĽrlich das eine oder andere Tool eine Lizenzvereinbarung mit dem Rechteinhaber geschlossen hat, dann dĂĽrfte das kein Problem sein. Oder der Anbieter selbst den Download anbietet.
Allerdings ist das von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Je nach Lizenzmodell der Werke.
Genau. Und was steht in § 53 Abs. 1 UrhG?
Unter anderem:
Also das abfilmen mit einer analogen Kamera wäre okay.
P.S. Abs. 5 wäre in diesem Kontext (mit der Erwähnung des Abs. 1) noch interessant. Aber um das adäquat einschätzen zu können fehlt mir schlichtweg die Expertise.
Im Zweifelsfall einfach mal per Mail nachfragen ob man eine digitale Kopie (z.B. als Download) bekommen könnte.
Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du es unterlassen könntest, rechtliche Ratschläge zu erteilen. Dir fehlen offensichtlich schon die Grundlagen, um Gesetzestexte richtig verstehen zu können. Wie ich darauf komme? Der von Dir zitierte Satz steht in Absatz 2 des §53 UrhG. Ich beziehe mich - wie ich deutlich erwähnte - auf Absatz 1.
Habe ich in meinem „P.S.“ ergänzt.
Absatz 1 ist vollständig und selbsterklärend. Das Stichwort dazu lautet „Privatkopie“ und die ist und bleibt erlaubt. Wie gesagt: bitte keine rechtlichen Ratschläge mehr erteilen. Danke.
Lief den ganzen Winter 2019/20 ĂĽber auf RBB (jeweils in der Nacht von Sonntag auf Montag).
Versuch’s mit MediathekViewWeb klickmich
Dort sind jede Menge Folgen zum Download gelistet.
Also, ich persönlich finde, dass solche Diskussionen wie gerade die zwischen dir und klopsmaedel die Sache sehr viel klarer macht als der reine Hinweis auf einen Paragraphen, oder jedenfalls dies sehr viel müheloser.
Super, Gudrun. Das ist genau das, was ich gesucht habe. Vielen Dank.