Hallo Sabrina
zumutbar ist ein Anfahrtsweg von 2 Stunden bzw. von bis zu 100 Km (soweit ich mich richtig erinnere) Du kannst vor der Maßnahme einen Antrag nach § 16 SGB II stellen. Das deckt die Kosten zwar nicht unbedingt, aber zumindest teilweise. Ich habe ein Praktikum unter anderem wegen der hohen Anfahrtskosten abgebrochen + bin noch immer wegen der darauf folgenden Sanktionen mit denen am verhandeln. Im Grunde ist nach Meinung des JC so gut wie alles zumutbar was dir zu einer Arbeit verhilft. Ob das so auch auf eine Maßnahme übertragbar ist, weiß ich leider auch nicht. Zum Thema Zumutbarkeit findest du hier:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37295.htm
den passenden Gesetzestext.
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter. In dem Falle vergiss bitte die Bewertung nicht. Danke + viele Grüße
Sylvie