Arge will Teilzeitjob verbieten....was nun?

Hallo,
meine Frau fängt nun Ihre dritte Saison in einem Lokal an zu Arbeiten (in Teilzeit Jährlich vom 15.4-30.10, diese Stelle hat sie damals von Ihrer Arbeitsvermittlerin der Arge vorgeschlagen bekommen!
Ich Arbeite in der Systemgastronomie ebenfalls in Teilzeit, täglich von 6:00-10.00, so das meine Frau auf Arbeit fahren kann sobald ich heim komme (zwecks Auto, drei Kinder ectr.). Eigendlich Perfekt das wir beide Arbeiten können!!
Ergänzend erhallten wir Alg2!

Nun das Problem und meine Frage:

Über den Winter muss meine Frau einmal im mon. zu Ihrer Arbeitvermittlerin, die bis Januar immer sagte:
Toll das sie da nun schon in die dritte Saison gehen, da brauchen wir uns ja weiter keine grossen gedanken machen!!

Mitte Feb. wurde sie dann für einmal Wöchentlich in ein Bewerberbüro geschickt mit dem Argument das sie nun nicht mehr in dem Lokal arbeiten soll da dies ja nur Teilzeit währe und in dem Bewerberbüro nur nach Vollzeitstellen schauen soll!
Zudehm hat sie mitte Feb. eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der jedoch steht das sie jede Sozialversichrungspflichtige Arbeit annehmen soll auch wenn diese befristet ist, das sich ja nun etwas wiederspricht!
Kann Ihr nun echt da das arbeiten verboten werden auch wenn sie bis zu 15.4 nichts anderes hat??
Und schiftlich in der Vereinbarung ja was anderes steht als das was sie sagt oder will sie meine Frau nur damit einschüchtern weil sie nicht mehr so an meine Frau rankommt sobald sie am 15.4 angemeldet ist??? Bitte um Antworten!!!

Ihre Fragen kann ich leider nicht beantworten. Da handelt es sich weniger um Arbeitsrecht als um Verfahrensanweisungen der Arge.
Vielleicht hilft ein Gespräch mit dem nächsthöheren Vorgesetzten dort.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Hallo,
mit den Möglichkeiten, die eine Arbeitsvermittlerin der ARGE hat, kenne ich mich leider nicht aus.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine Teilzeitbeschäftigung verboten wird. Ist doch besser als gar keine Beschäftigung. Es kann ja sein, dass man Ihrer Frau geraten hat, sich um eine Vollzeitbeschäftigung zu bemühen. Das kann sie ja auch tun, aber bis sie eine gefunden hat ist es doch prima, wenigstens eine Teilzeitbeschäftigung zu haben.
Ich würde da noch einmal genau nachfragen.
Außerdem: Arbeitsvermittler sind doch auch dazu da, Arbeit zu vermitteln, oder nicht? Machen die etwa nur Vorschriften??
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau jedenfalls alles Gute.
Und nicht vergessen: Sie haben auch Rechte, nicht nur Pflichten.

Hallo,
ist es für Ihre Frau denn überhaupt möglich Vollzeit zu arbeiten bei 3 Kindern?
Ich würde versuchen auf der Schien zu fahren, dass hier sowie so nur Teilzeit möglich ist und sie wieder zu der „alten“ Stelle will.
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
MfG

leider im Skiurlaub

Hallo, zu ihrer Frage kann ich leider nichts sagen, da ic mich mit dem Sozialrecht und ALG. nicht auskenne!
MfG
G. Maßberg

Hallo,
ich würde weiterhin Teilzeit arbeiten. Allerdings informieren Sie sich über „www.arbeitsrecht.de“ oder in diesem Forum bei einem Experten über die Folgen bei der AG.

VG

Hallo Gnomi,
ich denke nein!

  1. Verstoß gegen das Grundgesetz, Atikel 6
  2. Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 1
  3. Verstoß gegen das SGB 3 § 2 Abs. 5 Nr. 1 (AN muss zumutbare Beschäftigung suchen (zumutbar ist hier Teilzeit bei 3 Kindern) und § 3 Abs. 1 Nr.8 (Teilarbeitslosengeld) Außerdem meine ich fällt hier Ihre Frau unter die Saisonarbeitnehmer das wäre SGB 3 § 3 Abs. 1 Nr. 11 (Wintergeld). Grundsätzlich kann ich aber nur raten sich Fachauskunft zu holen, z. B. beim VDK.
    Gruß wannsee

Hallo,

grundsätzlich ist die Arge froh um jede finanzielle entlastung, deshalb wird sie den Teilzeitjob nicht verbieten. Es gehört mit zu den Pflichten eines Alg II empfängers, sich um eine Arbeit zu bemühen, von der seinen notwendigen lEBENSUNTERHALT SELBST BESTREITEN KANN. Das heist, hat jemand Arbeit und benötigt trotzdem AlgII, so muss er sich weiter nach anderen möglichkeiten umschauen.

Aber keine Sorge, wenn Deine Frau einen sicheren Saisonjob hat, wird ihr den keiner verbieten.

Gruß und alles Gute

Bukatcho

Hallo, mit dem Arbeitsamt und deren Politik kenn ich mich nicht so aus. Deshalb kann ich hier nicht kompetent antworten.
Ich denke aber: Wenn Ihre Frau bis 15.4. keinen Vollzeitjob hat, kann das Arbeitsamt die weitere Teilzeitbeschäftigung nicht untersagen. Dies widerspricht der Absicht des Gesetzgebers, die Menschen in Brot und Arbeit zu bringen. Ich würde michalso um Arbeit bemühen, dann die familiären Umstände abwägen und dann entscheiden. Das Arbeitsamt hat übrigens auch die familiären Verhältnisse zu berücksichtigen.

Gruß Siegfried Ihnen und Ihrer Familie alles Gute

Es ist wieder eine absurde Entscheidung der ARGE, Ihre Frau hat drei Kinder daher eine Vollzeitstelle fraglich ist, aber falls die ARGE den Job verbietet, sollen sie sofort zur Sozialgericht gehen und gegen die Entscheidung wehren.

Gruß
Marinel