Hallo,
meine Frau fängt nun Ihre dritte Saison in einem Lokal an zu Arbeiten (in Teilzeit Jährlich vom 15.4-30.10, diese Stelle hat sie damals von Ihrer Arbeitsvermittlerin der Arge vorgeschlagen bekommen!
Ich Arbeite in der Systemgastronomie ebenfalls in Teilzeit, täglich von 6:00-10.00, so das meine Frau auf Arbeit fahren kann sobald ich heim komme (zwecks Auto, drei Kinder ectr.). Eigendlich Perfekt das wir beide Arbeiten können!!
Ergänzend erhallten wir Alg2!
Nun das Problem und meine Frage:
Über den Winter muss meine Frau einmal im mon. zu Ihrer Arbeitvermittlerin, die bis Januar immer sagte:
Toll das sie da nun schon in die dritte Saison gehen, da brauchen wir uns ja weiter keine grossen gedanken machen!!
Mitte Feb. wurde sie dann für einmal Wöchentlich in ein Bewerberbüro geschickt mit dem Argument das sie nun nicht mehr in dem Lokal arbeiten soll da dies ja nur Teilzeit währe und in dem Bewerberbüro nur nach Vollzeitstellen schauen soll!
Zudehm hat sie mitte Feb. eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der jedoch steht das sie jede Sozialversichrungspflichtige Arbeit annehmen soll auch wenn diese befristet ist, das sich ja nun etwas wiederspricht!
Kann Ihr nun echt da das arbeiten verboten werden auch wenn sie bis zu 15.4 nichts anderes hat??
Und schiftlich in der Vereinbarung ja was anderes steht als das was sie sagt oder will sie meine Frau nur damit einschüchtern weil sie nicht mehr so an meine Frau rankommt sobald sie am 15.4 angemeldet ist??? Bitte um Antworten!!!