Hallo, seit Nov. 2016 bekomme ich vom LRA Zulassungsbehörde die Aufforderung, mein Fahrzeug mit der Nr.xxx anzumelden. Als ich das erste Mal mitteilte, dass ich kein Auto habe, schrieb die Dame, es handle sich um einen Anhänger. Darauf habe ich wiederum geantwortet, dass ich auch keinen Hänger habe. Ich wurde daraufhin noch 2x aufgefordert, mein Fahrzeug anzumelden, und jedesmal habe ich mitgeteilt, dass ich kein Fahrzeug habe. Das letzte Schreiben setzte mir einen Termin bis 20.7.17, ansonsten würde gegen mich ein Bußgeld verhängt. Jetzt weiß ich wirklich nicht mehr, was ich tun soll. Mehr als schreiben kann ich doch nicht. Und einen Rechtsanwalt müsste ich wahrscheinlich selbst bezahlen. Hat jemand eine Idee, wie man diesen Belästigungen ein Ende setzen kann.
Hallo!
dann gehe doch bitte auf das LRA und kläre das persönlich. Das ist einfacher und bringt mehr als Telefonat oder Schriftliches.
Wegen der mehrfachen Aufforderung kann es sich wohl nicht um einen bloßen Irrtum handeln. Da muss mehr dahinterstecken.
Vielleich auch mehr als Du hier sagst.
Anwalt brauchst Du sicherlich überhaupt nicht. Jetzt nicht.
Gegen einen Bußgeldbescheid musst Du aber in jedem Fall gleich (Frist beachten !) Widerspruch einlegen. Einfacher Schrieb, kein langer Text, Begründen muss man nichts, aber du kannst ja das anführen, was Du hier preisgegeben hast.
MfG
duck313
Danke, aber das kann es nicht sein, dass man wegen so etwas persönlich zur Zulassungsbehörde muss. Es ist schließlich nicht mein Fehler. Habe den Vorgang jetzt an den Landrat geschickt mit der Bitte um Stellungnahme.
Hallo,
ausser schreiben und hinfahren ginge noch telefonieren. Oder den naechstbesten Polizisten sprechen, die haben irgendwo in der Naehe ein Buero, heisst Polizeiwache, und kennen sich aus.
Niemand ist verpflichtet, wenn er ein Fahrzeug besitzt, dieses anzumelden.
Das Fahrzeug darf ohne Zulassung nicht im oeffentlichen Strassenverkehr auftauchen.
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Wie ist das mit der Unterscheidung Besitzer, Halter, Fahrer.
Bist Du angeblich Besitzer, Halter oder Fahrer dieses Fahrzeuges. Wer anders kann da gemeint sein, Bruder als Halter oder wie? Hattest Du ein Fahrzeug das noch rumsteht? Wo wohnt der naechste mit Deinem Namen?
Solche Fragen solltest Du klaeren. Vielleicht nicht hier aber ueberhaupt. Wenn man der Dame bei ihrem Mis(t)verstaendnis helfen kann, wird sie vielleicht freundlicher.
Gruss Helmut
Das wäre noch zu klären.
Der Vorgang kann nicht auf einem Versehen basieren.
Wie kommt man denn auf Dich ? Man hat doch ein Kfz-Kennzeichen Dir zugeordnet.
Wie kann das auf einem Irrtum beruhen ?
Namensgleichheit z.B.
http://www.avukatnet.de/hukuk/hukuk-koesesi-d/hukuk-mizah-d/102-justizirrtum.html?showall=1
Es müsste ja Vorname, Name und Anschrift übereinstimmen.
und dürfte man nicht erwarten, die Zulassungsstelle hätte bei der ersten Rückmeldung „Ich habe kein Fahrzeug“, spätestens nach der 2. ,„habe auch keinen Hänger“ stutzig werden müssen ?
Und mal ehrlich, wie muss man sich denn einen Fall vorstellen, wo man aufgefordert wird ein Fahrzeug anzumelden ?
Ist es nämlich nicht korrekt angemeldet oder später z.B. amtlich stillgelegt worden (Versicherung nicht bezahlt oder technische Mängel) dann wird man ja eher nicht zur Anmeldung aufgefordert.
Man kann es auch auch stillgelegt lassen. Bußgeld wäre eine andere Sache, das gäbe es ja für den vorherigen Verstoß.
Wie gesagt, da passt so einiges nicht zusammen.
da ist es mit „Gehen“ im ländlichen Raum meist nicht getan. Wenn man wie geschrieben kein Auto hat, bedeutet das u. U. eine Tagesreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
FG myrtillus
diese Aussage kann ich nur mit einem Riesen-Fragezeichen versehen. Wäre nicht das erste Mal, dass in Ämtern Mist gebaut wird.
FG myrtillus
Also, nachdem ich die Sache an das Büro des Landrats gemailt hatte, bekam ich einen Anruf. Und zwar war der KFZ-Stelle meines Landkreises von der KFZ-Stelle eines anderen Landkreises mitgeteilt worden, ich hätte dieses Fahrzeug gekauft. Die KFZ-Stelle des anderen Landkreises wurde auf mein Schreiben hin kontaktiert und gebeten, den Kaufvertrag vorzulegen. Da hat sich herausgestellt, dass das Fahrzeug dem Mann meiner Mutter gehört hat, der 2005 verstorben war. Meine Mutter ist 2014 verstorben und ich habe damals auf mein Erbe verzichtet, einfach weil ich jahrzehntelang keinen Kontakt hatte und wusste, dass die anderen beiden das Geld nötig hatten. Aber netterweise hat einer, als es ans Umschreiben des Fahrzeugs ging, angegeben, es sei in meinem Besitz. Und die KFZ-Stelle hat es trotz meiner Schreiben nicht für erforderlich gehalten, der Sache nachzugehen.
Danke für die Antworten.
Hallo Duck,
auch wenn du an die Unfehlbarkeit unserer Obrigkeit in Form von Ämtern glaubst, muss das noch lange nicht stimmen. Ich finde es eher bedenklich sofort dem UP etwas zu unterstellen.
Erst letztens bekam zum Beispiel ich Post vom hiesigen Kriminalkommissariat mit dem Vorwurf Unterschlagung in einer angeblich von mir betriebenen Massagepraxis begangen zu haben. Da stimmte auch Name, Vorname und Anschrift aber der Tatbestand nicht. „Wie kann sowas sein“ fragte auch der Herr Kommissar, allerdings ohne Vorwurf an mich, er fragte sich wieso die Kollegen diese Anzeige aufgenommen hatten und der Anzeigende unterschrieben hatte, dass ich die richtige Person sei.
Seitdem glaube ich persönlich nicht mehr, dass so ein Fehler nicht passieren kann!
Gruß Nita
Wie Du aus der Rückmeldung siehst, tut es das doch.
Kein Behördenfehler, sondern ein Fehler,Täuschung oder Schlamperei der lieben (oder bösen) Verwandten !
Hallo,
Frage von 10:28 Uhr schon beantwortet und geklärt.
Antwort von Conny_Mayer
13.07.2017, 13:07 Uhr
Nur 2 1/2 Stunden, da sage noch einer, Behörden wären langsam.
Gruß
Bernd
Und was hat die Polizei mit der Zulassung zu tun?