Ärger mit Nachbarn wegen Baum

Hallo, ich habe eine ältere Dame als Nachbarin die etwas schwierig ist.

Vorletztes Jahr hat sie über ein Schiedsmann erwirbt dass ich meine Buchenhecke (die unsere Grundstücke trennt, aber auf meinem Grundstück steht) nicht mehr selber schneiden darf und auch Intervall und Maße wurden feste definiert. 30 Jahre hat sie sich nicht dran gestört und jetzt wo ihr Mann gestorben ist, ist alles doof.

Egal, es gibt in meiner Grundstücksecke einen großen Baum. Dieser wurde von mir bis auf eine Höhe von Ca 4,5m vollständig entastet, weil ein Apfelbaum auf ihrem Grubdstück zu wenig Licht bekam. Das reicht ihr jetzt auch nicht mehr, sie verlangt eine Entlastung aller Äste die über die Grenze ragen, bis in die Krone. Ein Kollege sagte das wäre nicht möglich zu fordern, es gab eine gewisse Mindesthöhe die verlangt werden kann, aber nicht mehr. Der Baum fällt unter die Baumschutzverordnung und hat eine Stammdicke von ca 55cm.

Was kann Sie verlangen?

Wende Dich doch selbst an den Schiedsmann in der Sache „Baum“.

Nochmal zur Hecke. Mir ist nicht einleuchtend, wie verlangt werden könnte, man dürfte seine Hecke nicht mehr selbst schneiden, also es müsste ein Gärtner machen (oder was ist gemeint ?)
Ebenso Zeitvorgaben, außer es betrifft den Schnitt vom Nachbarn aus, die Mittagsruhe und allgemeine Naturschutzauflagen (wegen Vogelbrut).

Wenn die Hecke komplett ( das ist wichtig) auf Eigenland steht, also in voller Breite die Grenze nicht überschreitet, dann besteht keinerlei Anspruch des Nachbarn.
Höhenbegrenzung ja, 1,80 bis 2 m Höhe ist wohl im jeweiligen Nachbarrecht das Max.

Zum Baum:
grundsätzlich kann verlangt werden, das Überhang abgeschnitten wird. Er muss aber auch störend wirken.
Große Bäume müssen mehr Grenzabstand einhalten. Allerdings müssen sie nach Jahren und Jahrzehnten geduldet werden, Beseitigungsanspruch eines für die Größe zu dicht gepflanzten Baumes besteht dann nicht mehr.

Lichtanspruch für seinen Garten ist nach so langer Zeit (30 J) nicht mehr durchzusetzen. Der grundsätzlich berechtigte Anspruch wird im Nachbarrecht durch die Grenzabstände der neu gepflanzten Bäume gewährt.
Je nach Art und Wuchshöhe muss er weiter weg, aber er muss nicht gestutzt werden.

Übrigens, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, dann geht es bei dem Schutz um den ganzen Baum als ortsbildprägend in seiner Form und Größe… Er darf man auch nicht verstümmelt werden indem man ihn einseitig völlig entastet (was ihn auch einseitig belastet und bruchgefährdeter bei Sturm macht).

MfG
duck313

Zum Baum, bin ich mir nicht zu 100% sicher, darum könntest Du dich an die Landesbehörde wenden. (bei mir war ich beim hiesigen Ordnungsamt)
die werden dir gerne weiterhelfen.
Bezüglich der Hecke, das ist Landesrecht. Das wird dort festgelegt, und ist nicht in jedem Bundesland gleich. Darum kann man hier im Netz dazu keine Aussage treffen, weil mir dein Wohnsitz nicht bekannt ist. Aber ich denke der Schiedsmann wird es gewusst haben.

Hallo Pupa1978,

deinen Ärger kann ich nachvollziehen!
Meine Nachbarin hat sich - als der Berufsbaumpfleger (!) meine Bäume gestutzt hat - aufgeregt, dass einige sehr hohe Äste meines um die 60 Jahre alten Zwetschkenbaumes über ihrem Grundstück wären.
Die Antwort meines Baumpflegers: Selbstverständlich könnte man die Äste wegschneiden (natürlich müsste sie das bezahlen, weil auf ihrem Grund!), der Baum würde dann umstürzen, weil er nicht mehr ausbalanzieren könne und er würde dann wohl in ihren Garten stürzen - wieder ihr Problem!
Naturschutzmäßig würde dann das Problem des „Kleiberbaums“ heftig werden, da der alte Baum von Kleibern, Meisen und Spechten permanent besucht wird, was einem „indirekten Schutz“ der Häuserfassaden entsprechen würde, weil der alte Baum so viel an Nahrung anbiete, dass eben Fassaden mit den ganz wenigen Insekten uninteressant wären.
Mag sein, dass es in Deutschland anders ist, in Österreich habe ich das Recht, meine auf meinem Grund befindliche Hecke selbst zu schneiden - ansonsten wäre es ein Eingriff ins Privatrecht!

Ich wünsche dir einfach, dass dein „Grünzeug“ auf deinem Grund so wachsen darf, wie du es möchtest!

dafy

Wenn die ältere Dame erst seit dem Tod Ihres Mannes so grieselig ist, liegt es vielleicht nicht am Grünzeug. Ich würde sie mal zum Kaffee einladen und ein bißchen mit ihr klönen. Dann kannst Du raushören, um was es ihr wirklich geht. Vielleicht ist sie gar nicht bösartig, sondern nur leicht durch den Wind.

Hallo,
seofern die Dame in NRW wohnt und Dein Baum schon länger als sechs Jahre da steht, würde ich ihr eine Kopie des §47 Nachbarrechtsgesetz NRW, des §910 BGB und des entsprechenden § aus der Baumschutzsatzung reinreichen und ansonsten gar nix machen.

Gruß vom
Schnabel

Duck hat es mal wieder gut ausformuliert.

Anbei noch ein paar anmerkungen.

Es gibt ein sogenanntes Hammerschlagsrecht, was erlaubt, nach vorheriger Anmeldeung, für Arbeiten das Nachbargrundstück zu betreten. Hier die Heckenarbeiten.

Für die Pflanzabstände und Höhen der Pflanzen einfach nach dem Örtlichen bzw die des Bundeslandes Satzungen / Rechten im Internet suchen. Der Pflanzpassus ist meist sehr verständlich.

Der Überhang ist hier geklärt Klick, wichtig ist ort der passus

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder
die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

wobei etwas Schatten keine Beeinträchtigung ist.