Hallo, ich habe eine ältere Dame als Nachbarin die etwas schwierig ist.
Vorletztes Jahr hat sie über ein Schiedsmann erwirbt dass ich meine Buchenhecke (die unsere Grundstücke trennt, aber auf meinem Grundstück steht) nicht mehr selber schneiden darf und auch Intervall und Maße wurden feste definiert. 30 Jahre hat sie sich nicht dran gestört und jetzt wo ihr Mann gestorben ist, ist alles doof.
Egal, es gibt in meiner Grundstücksecke einen großen Baum. Dieser wurde von mir bis auf eine Höhe von Ca 4,5m vollständig entastet, weil ein Apfelbaum auf ihrem Grubdstück zu wenig Licht bekam. Das reicht ihr jetzt auch nicht mehr, sie verlangt eine Entlastung aller Äste die über die Grenze ragen, bis in die Krone. Ein Kollege sagte das wäre nicht möglich zu fordern, es gab eine gewisse Mindesthöhe die verlangt werden kann, aber nicht mehr. Der Baum fällt unter die Baumschutzverordnung und hat eine Stammdicke von ca 55cm.
Was kann Sie verlangen?