Ein privater eBay-Verkäufer, der in der Fahrradbranche tätig ist, bietet ein Pedelec zur Versteigerung an. Das Pedelec wird als NEU angeboten mit dem Zusatz("…Ich verkaufe das Rad weil ich es gewonnen habe").
Der Verkäufer erhält bei Abholung am 12.10.2012 für das Rad 1461€. Nach dem Kauf kann der Verkäufer die Herkunft des Rades nicht belegen und gesteht vor Zeugen ein, dass er mit dem Verkauf einem befreundeten Händler einen Gefallen erweisen wollte. Der Verkäufer besteht auf Einhaltung des eBay-Kaufvertrags ohne Rückgabemöglichkeit. Das Rad stellt sich später als ein älteres Modell heraus (2011), es hat ein defektes Vorderrad und auf dem Rahmen den Hinweis, dass es nicht für den Gebrauch auf öffentlichen Flächen zugelassen ist.
Der Käufer, der ein neues Rad aus einem Gewinn und keinen defekten Ladenhüter erwartet hat, fühlt sich getäuscht. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Käufer des Rades, der inzwischen das beim Bremsen blockierende Vorderrad für 85€ beim Fachhändler tauschen ließ?