Arnsbach: Verfahren eingestellt

Hallo,

erinnert sich noch jemand an den Aufreger um den an einen Baum gefesselten Flüchtling in Arnsbach? Er wurde hier eifrig hin und her diskutiert.

  1. Das Strafverfahren gegen die Arnsbacher Bürger wurde vor Gericht eingestellt.
  2. Das Verfahren gegen den Polizeichef wurden noch im Ermittlungsverfahren eingestellt.
  3. Das Verfahren gegen zwei (?) Polizisten wurde noch im Ermittlungsverfahren eingestellt.
  4. Der betroffene „Flüchtling“ (kennt jemand seinen damaligen Rechtsstatus?) wurde kürzlich tot im Wald aufgefunden. Die Obduktion der Leiche ergab keine Fremdeinwirkung.
  5. Das Verfahren gegen den „Flüchtling“ wurde noch im Ermittlungsverfahren eingestellt.

Der Staatsanwalt soll noch kurz vor dem Prozessbeginn bedroht worden sein, was angesichts der Vielzahl von Totalbescheuerten im Land wohl mittlerweile fast „normal“ ist. :angry:

Damit dürften alle Hypothesen, die damals hier vor- und zurück durchs Forum rollten, hinfällig sein. Oder sehe ich etwas falsch?

Gruß
vdmaster

Ich bin kein Rechtsexperte - und stehe der Situation echt neutral gegenüber - aber soweit ich weiß wird „gegen“ Tote nicht ermittelt. Und wo kein Geschädigter, da kein Verfahren.

Hier geht es rechtlich gesehen schlichtweg nicht mehr um Recht oder Unrecht, weil es nicht mehr feststellbar ist.

Die Ermittlungen wurden bereits vor dem Ableben eingestellt. Es fiel mir nur am Ende noch ein, weswegen ich es erwähnte. Die Auflistung entspricht nicht dem Zeitablauf.

Hm, interessanter Ansatz. Damit würden sich ja viele Mordprozesse erübrigen, oder? :wink:
Der Sinnspruch ist hier nicht anwendbar. Private Schmerzensgeldansprüche könnte der mittlerweile Verstorbene aufgrund seiner Abwesenheit nicht mehr einkklagen. Erben hingegen könnten das durchaus, sind aber wahrscheinlich gar nicht bekannt. Über den Erfolg so einer Zivilklage könnte man nur Spekulationen anstellen.

Gruß
vdmaster

Nur weil am Ende eines rechtstaatlichen Verfahrens das herauskommt, was Stammtischsprüchler (übrigens egal in welche Richtung) vorher schon verkündet haben, ist dies noch lange nicht das selbe! Deine hier zum Ausdruck gebrachte Genugtuung stellt insoweit eher einen Offenbarungseid dar.

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Ich bin nicht hier, um zu diskutieren. Ich gebe nur ein Interview aus dem Deutschlandfunk wieder. Du klingst so als wolltest mich widerlegen und ich habe das seltsame Gefühl mich rechtfertigen zu müssen, obwohl ich nur wertfrei das schreibe, was ich im Radio gehört habe.

Stellst Du hier wirklich eine Frage, weil Du etwas nicht verstehst oder um Dich aufzuregen?

Das ist mir zu blöd und sorry, ich bin raus…

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Hallo,

dann hol einfach mal kurz Luft und atme in Ruhe wieder aus. Du hattest nicht gesagt, dass Du den Inhalt eines Interviews wiedergegeben hattest. Das wäre durchaus hilfreich gewesen.

Es hätte an meinem Text aber nichts geändert. Der Interviewpartner hat sich dann geirrt, falls es in dem Interview überhaupt speziell um diesen Vorfall ging.

Denn das Rechtsprinzip „wo kein Kläger, da kein Beklagter“ oder auch „wo kein Geschädigter, da kein (Straf)verfahren“ hat natürlich seine Gültigkeit. Allerdings nicht darauf anwendbar, dass ein Opfer (im Strafverfahren) bereits verstorben ist.

Beides tritt nicht zu. Erstens rege ich mich in keinster Weise auf und zweitens bin ich durchaus der Ansicht, den Vorgang verstanden zu haben. Aber ich könnte u.U. etwas übersehen oder fehlgedeutet haben.

Tja, da kann ich auch nicht weiterhelfen, wenn Du offenbar einem Mißverständnis erlagst.

Die „Stammtischsprüchler“ hatten, falls ich mich recht entsinne, nicht die geringsten Zweifel. Würdest Du Dich an den besagten Thread (eigentlich waren es mehrere) erinnern, dann hättest Du Dir möglicherweise den letzten Satz verkniffen. Obwohl ich Zweifel hege …