Art. 2 Grundgesetz: Körperliche Unversehrtheit

Hallo,

meine Fragen (aus aktuellem Anlass) betreffen religiöse, rechtliche, kulturelle und historische Bereiche, daher frage ich zusammenfassend hier:

  1. Weshalb wird nur körperliche Unversehrtheit als Grundrecht erwähnt? War man sich seinerzeit psychischer Unversehrtheit nicht bewusst? Oder ist diese mit eingeschlossen?

  2. Weshalb wurde in Deutschland gerade in dieser Zeit kurz nach dem Holocaust der Passus „körperliche Unversehrtheit“ aufgenommen? War man sich der Zusammenhänge mit dem Thema Beschneidung nicht bewusst? Oder wollte man grundsätzlich nicht zwischen dem „Grad“ verschiedener Beschädigungsformen unterscheiden?

nasziv

Hallo,

  1. Weshalb wird nur körperliche Unversehrtheit
    als Grundrecht

Wieso „nur“
In dem Artikel geht es nun mal um den physischen Aspekt.

erwähnt? War man sich seinerzeit psychischer Unversehrtheit
nicht bewusst? Oder ist diese mit eingeschlossen?

Andere Artikel gehen aber sehr wohl auch auf psychische
Aspekte ein, wie z.B. Gleichberechtigungsgebot,
Diskriminierungsverbot, allg. Gleichheit vor dem Gesetz,
Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit usw.

  1. Weshalb wurde in Deutschland gerade in dieser Zeit kurz
    nach dem Holocaust der Passus „körperliche Unversehrtheit“
    aufgenommen? War man sich der Zusammenhänge mit dem Thema
    Beschneidung nicht bewusst? Oder wollte man grundsätzlich
    nicht zwischen dem „Grad“ verschiedener Beschädigungsformen
    unterscheiden?

Was die Verfassser sich damals im Detail gedacht haben,
weiß ich nicht. Allerdings geht es doch bei der Bewertung
genauso in die gleiche Richtung, wie jetzt im anderen
Brett vielfach begründet wurde.
Gerade in einem Grundgesetz oder Verfassung kann man doch
nicht anfangen irgend welchen Religionsgemeinschaften
Ausnahmen genehmigen. Wo sollte man da die Grenze ziehen???
Gruß Uwi

Hi.

meine Fragen (aus aktuellem Anlass) betreffen religiöse,
rechtliche, kulturelle und historische Bereiche, daher frage
ich zusammenfassend hier:

  1. Weshalb wird …

Auch zusammenfassend; Weil wir den archimedischen Punkt zwar aufrichtig gesucht aber leider noch nicht gefunden haben und diese Arbeit viele ohne selbst sie gemacht oder nur über ihre Dimension nachzudenken zu haben für längst von irgendjemanden extra für sie korrekt erledigt halten.-)

Balázs

Hallo!

  1. Weshalb wird nur körperliche Unversehrtheit als Grundrecht
    erwähnt? War man sich seinerzeit psychischer Unversehrtheit
    nicht bewusst? Oder ist diese mit eingeschlossen?

Einerseits hatte das damals sicher einen anderen Stellenwert als heute. Andererseits ist „seelische Unversehrtheit“ auch sehr schwer zu definieren. Im Strafvollzug kann man beispielsweise aus dem Grundgesetzartikel ableiten, dass „Auspeitschen“ als Strafe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Würde man auch seelische Unversehrtheit fordern, dann wären auch Haftstrafen nicht mehr zulässig. Man müsste entweder ganz auf Strafen verzichten oder selbst Mord nur mit einer Geldstrafe belegen. Oder man müsste das Recht auf seelische Unversehrtheit im gleichen Atemzug wieder einschränken.

  1. Weshalb wurde in Deutschland gerade in dieser Zeit kurz
    nach dem Holocaust der Passus „körperliche Unversehrtheit“
    aufgenommen? War man sich der Zusammenhänge mit dem Thema
    Beschneidung nicht bewusst? Oder wollte man grundsätzlich
    nicht zwischen dem „Grad“ verschiedener Beschädigungsformen
    unterscheiden?

Ich glaube, dass man 1949 ein grundsätzlich anderes Verständnis von körperlicher Unversehrtheit hatte, als das heute der Fall ist. Damals war die Prügelstrafe in der Schule ja noch Gang und Gäbe. Man hätte vermutlich argumentiert, dass ein beschnittener Jude körperlich unversehrt sei. Außerdem spielte das Gewohnheitsrecht damals bestimmt eine größere Rolle als heute.

Tatsächlich wurde das Grundgesetz gerade vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus gemacht. Den Vätern und Müttern des GG waren deshalb die Greuel der Nazi-Herrschaft (Zwangssterilisation nur als ein Stichwort) eher im Gedächtnis als die Riten und Bräuche von Religionen, die damals in Deutschland kaum vorhanden oder fast verschwunden waren. Keiner konnte sich damals ausmalen, dass Deutschland einmal die Heimat einiger Millionen Moslems sein wird.

Zudem war Deutschland 1949 noch sehr traditionell-christlich geprägt. Das Christentum erlebte in dieser Zeit sogar einen leichten Aufschwung, weil die Menschen eine Alternative zu der „gottlosen“ Ideologie der Nazis suchten. Sie klammerten sich an das Christentum, weil es ein Wertesystem beinhaltete, das humaner und älter war als der Nationalsozialismus. Aufklärung, Humanismus und Demokratie als religionsneutrale Wertesysteme fanden erst später eine breite Basis in der Bevölkerung.

Wenn also die Religionsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben wurde, dann bedeutet das, dass in der jungen Bundesrepublik de jure alle Religionen gleichberechtigt waren. De facto sah es natürlich anders aus. Da stand und steht ein eindeutig christlicher Gottesbezug in der Präambel.

Langer Rede kurzer Sinn: Es war den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates sicher nicht bewusst, dass die körperliche Unversehrtheit in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten könnte.

Michael

Ich glaube nicht, dass dein Argument mit dem Strafvollzug stichhaltig ist.

Der Strafvollzug schränkt ja per Definition auch deine anderen Grundrechte ein. Nach Art.2 Abs.2 wäre eine Prügelstrafe durchaus zulässig. Zumal ja schon die Gefängnisstrafe gegen Art.2 Abs.1 verstößt. Eigentlich kann fast jedes Grundrecht mit Hilfe von Gesetzen eingeschränkt werden (was ja in der Praxis auch praktisch mit allen Gesetzen geschieht).

Der Unversehrtheits-Begriff
Hi Michael.

Andererseits ist „seelische Unversehrtheit“ auch sehr schwer zu definieren.

´Unversehrtheit´ ist z.B. definierbar als ´allgemeine Funktionstüchtigkeit´. Das nicht mehr gängige Wort ´versehren´ bedeutet ´beschädigen´ oder ´verletzen´. Damit ist im Kontext des Versehrtheitsbegriffs nicht jeder physische Übergriff gemeint, sondern nur einer, welcher dazu führt, dass ein Lebewesen nicht mehr über alle relevanten „Systemfunktionen“ verfügt. Dass es da verschwimmende Grenzen gibt, ist klar.

„Seelische Unversehrheit“ gibt es faktisch sowieso nicht. Daran könnte auch ein entsprechend formuliertes Grundgesetz nichts ändern. Die meisten oder vielleicht sogar alle Menschen tragen als Kind Traumata davon, die juristisch nicht fassbar sind. Auch Erwachsenen kann das passieren. Simples und harmloses Beispiel: Nimm einen Elfmeterschützen in einem wichtigen Elfmeterschießen, dessen Schuss pariert wird. Das kann seine seelische Stabilität auf lange Zeit beeinträchtigen, vielleicht geht es sogar mit seiner Karriere bergab. Soll man den Torhüter deswegen juristisch belangen? Wohl kaum.

Im Strafvollzug kann man beispielsweise aus dem Grundgesetzartikel ableiten, dass „Auspeitschen“ als Strafe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Würde man auch seelische Unversehrtheit fordern, dann wären auch Haftstrafen nicht mehr zulässig.

Dieses Argument hat Zerschmetterling schon zerschmettert. Natürlich werden die Grundrechte eines verurteilten Täters eingeschränkt. Der implizite Vertrag zwischen Rechtsprechung und Bürger lautet so: Wenn du legal handelst, garantieren wir dir deine Grundrechte. Wenn du gegen Gesetze verstößt, musst du damit rechnen, dass wir diese für einen bestimmten Zeitraum beschneiden (aber nur die Grundrechte, nicht die Vorhaut).

Ich glaube, dass man 1949 ein grundsätzlich anderes Verständnis von körperlicher Unversehrtheit hatte, als das heute der Fall ist. Damals war die Prügelstrafe in der Schule ja noch Gang und Gäbe.

Eine Prügel „versehrt“ den Körper nicht zwangsläufig. Also gab es damals sicher keine „grundsätzlich anderes Verständnis“. Prügelstrafe verstößt in erster Linie gegen die Menschenwürde, das ist der Punkt. Konkret gilt sie im Kontext von Schulen als Körperverletzung, aber auch dann, wenn der Körper „unversehrt“ bleibt. Allerdings steht sie Eltern bis zu einem gewissen Maß zu, das aber nur schwer definierbar ist.

http://www.rechtslexikon.net/d/pr%C3%BCgelstrafe/pr%…

Man hätte vermutlich argumentiert, dass ein beschnittener Jude körperlich unversehrt sei.

Definiert man Versehrtheit wie ich oben, dann ist das nur sehr schwer zu verneinen. Ich kenne allerdings das Argument, dass die Eichel in solchen Fällen ´desensibilisiert´ wird, also ihre sexuelle Reizbarkeit relevant einbüßt. Ich weiß nicht, ob das alle Betroffenen so empfinden, kann mir aber vorstellen, dass das zumindest für Einzelfälle zutrifft. In diesen Fällen liegt dann natürlich eine Versehrtheit vor, freilich eine, bei der sich physische und psychische Aspekte vermischen.

Ich selbst bin natürlich ein Kritiker der ´Beschneidung aus religiösen Motiven´, begründe das aber damit, dass ein solcher Eingriff nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen darf.

Das Christentum erlebte in dieser Zeit sogar einen leichten Aufschwung, weil die Menschen eine Alternative zu der „gottlosen“ Ideologie der Nazis suchten. Sie klammerten sich an das Christentum, weil es ein Wertesystem beinhaltete, das humaner und älter war als der Nationalsozialismus.

Auch wenn das jetzt OT ist, aber mich interessiert deine Begründung für folgende Behauptung:

Sie klammerten sich an das Christentum, weil es ein Wertesystem beinhaltete, das humaner (…) war als der Nationalsozialismus.

Chan

Hallo!

Zum Hauptpunkt:

Zerschmetterling und Du haben mich überzeugt. Das, was ich am Begriff der „körperlichen Unversehrtheit“ festmachen wollte, wird im Grundgesetz eigentlich durch die Menschenwürde abgedeckt - egal ob es jetzt um Prügelstrafen oder seelische Misshandlungen geht.

Auch wenn das jetzt OT ist, aber mich interessiert deine
Begründung für folgende Behauptung:

Sie klammerten sich an das Christentum, weil es ein Wertesystem beinhaltete, das humaner (…) war als der Nationalsozialismus.

Was genau soll ich denn begründen?

  1. Dass das Christentum humaner ist als der Nationalsozialismus?
  2. Dass das Christentum in Deutschland in den allerersten Nachkriegsjahren einen leichten Aufschwung erlebte? oder
  3. Dass 1) die Begründung für 2) ist?

Zu 1): Dazu muss man ja nicht vieler Worte verlieren. Eine Religion, zu deren Idealen Nächstenliebe, Feindesliebe, Vergebung, … gehören, ist humaner als eine Ideologie, die sich vor allem durch Hass definiert.

Zu 2): Dafür kann ich im Moment keine konkrete Quelle angeben, aber ich habe das mehrfach gehört: Während sich die Menschen im Nazi-Deutschland eher von den Kirchen abwandten, waren sie in den ersten Nachkriegsjahren eher dazu bereit, sich wieder den Kirchen zuzuwenden. Damit meine ich keine „Eintrittswelle“ in die Kirchen, sondern eine stärkere Besinnung auf religiöse Werte und Traditionen.

Zu 3): Den - ich nenne es mal - „christlichen Humanismus“ aus Grund für diese Bewegung anzugeben, ist natürlich etwas platt, wenn auch nicht ganz falsch. Sicherlich spielte auch eine Rolle, dass die Menschen in Deutschland durch den Krieg eine Art Katharsis durchgemacht hatten, dass sie auch demütig machte. Außerdem waren sicherlich viele Menschen auf der Suche und das Christentum bot da einen „Fels in der Brandung“. Das alles ist aber meine persönliche Interpretation.

Michael

  1. Weshalb wurde in Deutschland gerade in dieser Zeit kurz
    nach dem Holocaust der Passus „körperliche Unversehrtheit“
    aufgenommen? War man sich der Zusammenhänge mit dem Thema
    Beschneidung nicht bewusst? Oder wollte man grundsätzlich
    nicht zwischen dem „Grad“ verschiedener Beschädigungsformen
    unterscheiden?

Bei der Konstruktion des Grundgesetztes kann man nun nicht auf Dinge wie Beschneidung achten. Und auch nicht auf andere Vorgänge, wo der Körper verändert wird, wie zB das Ohrlochstechen oder sonstwas.

Ich versteh auch den Ansatz der Frage nicht. Sollten Personen, denen die Vorhaut entfernt werden soll, in Bezug darauf kein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben?
Sollte also jeder jedem die Vorhaut abschneiden können? oder wie oder was?

Gruß
Paul

Humane Ideale im Christentum ?
Hi Michael.

Auch wenn das jetzt OT ist, aber mich interessiert deine Begründung für folgende Behauptung: „Sie klammerten sich an das Christentum, weil es ein Wertesystem beinhaltete, das humaner (…) war als der Nationalsozialismus.“

Was genau soll ich denn begründen? 1) Dass das Christentum humaner ist als der Nationalsozialismus?

Ja, das geht aus meinem Zitat deiner Behauptung doch hervor.

Zu 1): Dazu muss man ja nicht vieler Worte verlieren. Eine Religion, zu deren Idealen Nächstenliebe, Feindesliebe, Vergebung, … gehören, ist humaner als eine Ideologie, die sich vor allem durch Hass definiert.

Nun, Debatten über dieses Thema wurden im www, teilweise mit meiner Mitwirkung, schon oft geführt. Die von dir genannten Ideale wurden in der Geschichte des Christentums definitiv nie konkretisiert, auch nicht im Ansatz. Soll ich jetzt wirklich alle „Sünden“ aufzählen, die das Christentum seit seinen Anfängen auf sein Konto lud und die mit obigen Idealen gar nicht in Einklang zu bringen sind? Dazu müsste ich allerdings viele Worte verlieren. Ich beschränke mich auf Andeutungen wie, dass Paulus die Sklaverei verteidigte, dass Augustinus Schriften hervorbrachte, die zur Grundlage des mittelalterlichen „Hexenwahns“ mit all dessen furchtbaren Auswüchsen wurden, dass Luther in seiner Schrift „Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern“ so nette Dinge schrieb wie:

Man soll sie zerschmeißen, würgen, stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund erschlagen muss.

usw.usw.usf.usf.

Das, was man als „humanen“ Ansatz im Christentum vermuten könnte, nämlich die vom Judentum übernommene sog. „Gottesebenbildlichkeit“ des Menschen, scheint mir kein überzeugendes Argument für eine Humanität des Christentums zu sein. Bei Betrachtung des „Gottes“ nämlich, dem der Mensch ebenbildlich sein soll, fällt auf, dass dieser (alttestamentliche) Gott so gar nicht „human“ erscheint. Im Gegenteil, nach den Maßstäben des Menschenrechts ist der Gott des AT ein Dauertäter in Sachen Menschenrechtsverstöße. Er vernichtet fast die gesamte Menschheit (Sintflut), weil er unfähig ist, ihnen zu vergeben (wo bleiben da die von dir genannten Ideale?), stachelt „sein“ Volk zum Völkermord an anderen Stämmen an und führt sich generell sehr narzisstisch und gewaltbereit auf. So gesehen, waren die Menschen jener Zeit tatsächlich ein „Ebenbild Gottes“ :smile:

Einzig die Stoa kann als Quelle der menschenrechtlichen Idee gelten. Die neuzeitliche Entwicklung dieser Idee geschah denn auch nicht durch irgendwelche Rückgriffe auf christliche Gedanken, sondern auf jene der Stoa. Damit sollte das menschenrechtsfeindliche Klima, das in den christlichen Jahrhunderten die europäische Kultur prägte, ja erst bereinigt werden. Humanität und Menschenrecht entstanden als Gegenbewegung zum Christentum und nicht als dessem konzeptuelle Fortführung.

Insofern erscheint mir deine von mir zitierte Behauptung inhaltsleer zu sein. Das ist kein persönlicher Vorwurf an dich, denn deine Position wird vor allem in christlich orientierten Kreisen oft vertreten (aber auch da nicht von jedem), und zwar in der Regel durch den Verweis auf die sog. Gottesebenbildlichkeit. Nur kann ich in dieser, wie oben ausgeführt, absolut kein stichhaltiges Argument für eine angebliche Humanität der christlichen Idee erkennen. Auch im NT ist so gut wie nichts auszumachen, was deine Behauptung begründen könnte. Jesus z.B. erscheint dort an zentralen Stellen überhaupt nicht wie einer, der die von dir genannten Ideale konkret vertritt, ganz im Gegenteil. Ich erinnere nur an seine Rede vom „Natterngezücht“ an die Adresse der Pharisäer. Seine ständigen Höllenandrohungen sind auch nicht dazu angetan, Vertrauen in die Humanität des Christentums zu stiften. In Mt 25,41-43 heißt es z.B.:

41 Dann wird er auch sagen zu denen zur Linken: Gehet hin von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln! 42 Ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mich nicht gespeist. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mich nicht getränkt. 43 Ich bin ein Gast gewesen, und ihr habt mich nicht beherbergt. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich nicht bekleidet. Ich bin krank und gefangen gewesen, und ihr habt mich nicht besucht.

Klingt das nach Feindesliebe und Vergebung? Ich denke nicht.

Chan

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Die Gesellschaft ist ‚böse‘
Hallo!

Das Ideal ist nicht die Realität, sondern kann gezielt pervertiert werden. Nicht das Individuum ist „böse“, sondern die Erziehung durch die Gesellschaft ist es oft, weil sie die Menschen unterdrückt und politisch absichtlich zweckentfremdet, wie schon Rousseau wusste. Dass nicht das Individuum, sondern die Gesellschaft „böse“ ist, kritisiert auch der deutsche Philosoph Dr. Arno Plack in „Die Gesellschaft und das Böse“, 1967. Da die Vertreter der Selbstentfremdung des Menschen zu allen Zeiten in der überwiegenden Mehrheit waren und noch immer sind, ist eine Aufklärung nur recht und billig: Man muss die Wahrheit ständig wiederholen, denn die Lüge wird ja auch andauernd seit Jahrtausenden wiederholt…

Mit freundlichen Grüßen
Jugador

Und die Folterknechte arme Opfer…
Hi Jugador.

Das Ideal ist nicht die Realität, sondern kann gezielt pervertiert werden.

Das biblische Nächstenliebe-Ideal wird zunächst im AT formuliert und schließt nur die Mitglieder des „erwählten“ Volkes ein. Es gilt nicht für Nicht-Israeliten. Im NT gilt es wiederum nicht für Ungläubige. Jesus droht jedem erbarmungslos mit der ewigen Höllenpein, der nicht an seine Worte glaubt. Ein Ideal „Nächstenliebe“, sofern es global gelten soll, ist da nicht erkennbar, es ist nur ein Wort ohne Inhalt.

Nicht das Individuum ist „böse“, sondern die Erziehung durch die Gesellschaft ist es oft, weil sie die Menschen unterdrückt und politisch absichtlich zweckentfremdet, wie schon Rousseau wusste.

Das klingt nicht gerade logisch. Du sagst, die „Erziehung“ ist (oft) „böse“, weil sie den Menschen unterdrückt und „absichtlich“ zweckentfremdet. Wie aber kann Erziehung und Unterdrückung und Zweckentfremdung geschehen ohne Menschen, die sie praktizieren? Du tust so, als wäre jeder Mensch grundsätzlich nicht für sein Handeln verantwortlich, auch nicht jene, die „böse“ handeln (indem sie „böse“ erziehen usw.).

Du konstruierst das „Böse“ also als eine Russische Puppe. Jeder, der böse handelt, tut dies, weil er so geprägt wurde von anderen, die ihn böse prägten, weil sie selbst böse geprägt wurden usw. usf.

Ich gratuliere zu dieser Glanzleistung. Jetzt wissen wir, dass das Böse nur eine Abstraktion ist. Wenn z.B. in diesen Tagen, laut Amnesty International, politischen Gefangenen in Syrien die Fingernägel herausgerissen oder sie mit Batteriesäure übergossen werden, dann sind es nicht die Folterknechte, die handeln, sondern es ist die „Gesellschaft“. Die armen Folterknechte sind nur Marionetten und von jeder Schuld und Eigenverantwortung freizusprechen.

Sorry, aber mir erscheint diese Sichtweise absurd.

Chan

Sorry, aber mir erscheint diese Sichtweise absurd.

Arme Opfer ihrer Erziehung, wie die Deutschen unter Kaiser Wilhelm II. oder Adolf Hitler, wobei zu einer „bösen“ Erziehung auch immer ein Volk gehört. Was bleibt ist die Hoffnung, dass sich durch Aufklärung etwas verändert.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Zerschmetterling und Du haben mich überzeugt. Das, was ich am
Begriff der „körperlichen Unversehrtheit“ festmachen wollte,
wird im Grundgesetz eigentlich durch die Menschenwürde
abgedeckt - egal ob es jetzt um Prügelstrafen oder seelische
Misshandlungen geht.

Nein. „Körperliche Unversehrtheit“ ist ein rein deutsches Phänomen.

Und „Menschenwürde“ in der Verfassung ebenso. Ein abstrakter Begriff, welcher diese explizite Erklärung zur körperlichen Unversehrtheit nicht umfasst.

Daher erscheint mir ein Kölner Urteil im deutschen Sinne richtig und schlüssig, generell aber singulär.

nasziv

Hi.

Daher erscheint mir ein Kölner Urteil im deutschen Sinne
richtig und schlüssig, generell aber singulär.

Das ist noch kein irgendeines Gegenargument, weil singulär, oder?
Du bist doch auch singulär, egal ob dir das passt oder nicht:smile:

nasziv

Balázs

Hallo!

Gut, ich werde auf dieses Posting noch einmal antworten, aber dann hat sich für mich die Diskussion erledigt, denn erstens ist es offtopic und zweitens werde ich Dich von Deiner völlig absurden Haltung auch nicht abbringen.

  1. Es kommt nicht darauf an, was Du (fälschlicherweise) für die Ideale des Christentum hältst, sondern was die Christen dafür halten. Und die meisten Christen werden wohl in der Bergpredigt nachlesen.

  2. Es sind also die Ideale, die in der Bergpredigt auftauchen, über die wir uns unterhalten sollten. Sind die human oder inhuman?

  3. Dass Menschen Machtpolitik betrieben haben und sich dabei das Deckmäntelchen „im Namen Christi“ gegeben haben, ändert nichts daran, dass sie gegen die Ideale des Christentums verstoßen haben. Da war die Kirche kein Haar besser als weltliche Herrscher - „christlich“ im eigentlichen Sinne handelten jedenfalls beide nicht!

  4. Ich hatte das Christentum ausdrücklich mit dem Nationalsozialismus verglichen und festgestellt, dass es humaner als jener ist. Nun kommst Du mit Augustinus und der Hexenverbrennung, was ein geschickter rhetorischer Trick ist - mehr jedoch nicht! Wer möchte bezweifeln, dass eine Religion, deren Kernbotschaft die Bergpredigt ist, ein humaneres Wertesystem darstellt als eine Ideologie, die sich zum Ziel macht, die Untermenschen auszurotten? Selbst wenn man nicht an Gott glaubt, sollte man so viel Fairness und Augenmaß haben, um das gelten zu lassen.

Aber es hat ja eh keinen Wert. Wenn jemand so verblendet ist wie Du, dann werde ich ihn nicht mit Vernunftargumenten überzeugen können.

Also: Tschüss!

Michael

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