Art der Stimmen nach WEG Gesetz

Hallo liebe www-Gemeinde,
ich habe mal gelesen, daß laut WEG bei Eigentümerversammlungen nur die ja und nein Stimmen zählen.
Enthaltungen werden nicht erfasst.
Wie verhält es sich mit Eigentümern, die überhaupt keine Stimme abgeben.
Heißt das beispelsweise, daß ja und nein Stimmen in Miteigentumsanteile umgerechnet werden und wenn die Neinstimmen nach Miteigentumsanteilen größer als die Jastimmen sind, aber nicht über 500/1000, daß der Beschluss dann abgelehnt wurde?
Muss eigentlich nach Enthaltungen gefragt werden und diese im Protokoll aufgeführt werden, wenn Sie nicht relevant sind?
Danke im voraus für eure Antworten
Gruss Hermann47

Guten tag,
die frage ist dann, war der eigentümer bei der versammlung da oder nicht.
nach WEG hat jeder eigentümer eine stimme, die versammlung ist aber nur beschlussfähig, wenn mehr als die hälfte der eigentümer anwesend sind. dies umgehen manche verwalter durch eine sofortige 2te einladung in der einberufung, falls die versammlung nicht beschlussfähig ist.
alle anwesenden stimmen werden gezählt und die mehrheit festgestellt. die stimmen werden nach WEG nicht in miteigentumsanteile umgerechnet. nicht abstimmen ist eine enthaltung.
es gibt in manchen teilungserklärungen abweichungen zum WEG.
Grüße
Thilo Rose
http://www.hausundharmonie.de

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übrigens selber nachzulesen im WEG §25 :wink: z.B. hier http://dejure.org/gesetze/WEG/25.html (schnell gegoogelt)

Grüße
Thilo Rose
http://www.hausundharmonie.de

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Hallo liebe www-Gemeinde,

Hallo Herrmann,

SOO einfach ist deine Frage nicht zu beantworten.

ich habe mal gelesen, daß laut WEG bei
Eigentümerversammlungen nur die ja und nein Stimmen zählen.
Enthaltungen werden nicht erfasst.

DAS ist definitiv richtig! Bei der Auszählung werden nur die „JA“ mit den „NEIN“ verglichen - denn nur „Stimmen“ zählen; eine Enthaltung ist die „Nichtabgabe einer Stimme“

Wie verhält es sich mit Eigentümern, die überhaupt keine
Stimme abgeben.

DAS ist das Wesen und der Sinn von „Enthaltung“ - wenn also bei einer ETV 20 Eigentümer anwesend sind und drei heben weder bei JA noch bei NEIN die Hand, dann haben sie sich eben enthalten - und zählen somit nicht

Heißt das beispelsweise, daß ja und nein Stimmen in
Miteigentumsanteile umgerechnet werden und wenn die
Neinstimmen nach Miteigentumsanteilen größer als die Jastimmen
sind, aber nicht über 500/1000, daß der Beschluss dann
abgelehnt wurde?

NEIN, das ist definitv falsch - das Gesetz geht vom „Kopfprinzip“ aus - dh, jeder Eigentümer hat EINE Stimme = gleichgültig wieviel Eigentum er hat!
Dieses Prizip ist aber extrem Praxisfern, deshalb steht in (fast) jeder Teilungserklärung entweder das „Objektprinzip“ = jedes Eigentum (Wohnung) hat EINE Stimme oder das „Wertprinzip“ = jedes Miteigentumsanteil hat EINE Stimme…Je nachdem was in der TE steht wird nun ausgezählt.

Muss eigentlich nach Enthaltungen gefragt werden und diese im
Protokoll aufgeführt werden, wenn Sie nicht relevant sind?

JA, auch die Enthaltungen müssen im Protokoll aufgenommen werden.

Danke im voraus für eure Antworten
Gruss Hermann47

es grüßt
Ralf

Guten tag,
die frage ist dann, war der eigentümer bei der versammlung da
oder nicht.

Nein, denn ob ein Eigentümer persönlich oder vertreten amwesend ist ist vollommen egal - niemad wird gezwungen zu iener ETV zu erscheinen, schon gar nicht persönlich.

nach WEG hat jeder eigentümer eine stimme,

richtig

die versammlung ist
aber nur beschlussfähig, wenn mehr als die hälfte der
eigentümer anwesend sind.

DAS ist falsch - eine Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind - es geht NICHT um die Anzahl der EIgentümer, sondern um die MEA

dies umgehen manche verwalter durch
eine sofortige 2te einladung in der einberufung, falls die
versammlung nicht beschlussfähig ist.

auch dies ist falsch! die „zweitversammlung“ direkt nach der Erstversammlung ist nur dann zulässig, wenn dies in der TE vorgesehen ist - das Gesetz sagt, dass der Verwalter nochmals einladen muss, wenn die Versammlung beschlussunfähig ewar - also kann er erst einladen, wenn er weiss, dass die ETV unfähig war…also nachher…

es grüßt
Ralf

Danke für die Info und eine letzte Frage zum Schluß.
ist es richtig, wenn in einem alten Protokoll steht: Antrag mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen abgelehnt (Anzahl der Enthasltungen nicht angegeben und es gilt das Wertprinzip (Miteigentümsanteile), Namen nicht aufgeführt.)
Gruss Hermann47

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Danke für die Info und eine letzte Frage zum Schluß.
ist es richtig, wenn in einem alten Protokoll steht: Antrag
mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen abgelehnt (Anzahl der
Enthasltungen nicht angegeben und es gilt das Wertprinzip
(Miteigentümsanteile), Namen nicht aufgeführt.)
Gruss Hermann47

oh, ein „altes Protokoll“…

grundsätztlich gilt, dass ein Beschluss gilt, wenn er nicht binnen eines Monats ab Beschlussfassung angefochten wird, es sei denn, er ist schon bei Beschlussfassung nichtig

es gibt keine exakten Regeln, wie ein Protokoll aussehen soll (leider), aber die Stimmen(anteile) müssen aufgeführt werden, nicht aber die „Namen“ (oder Wohnungsnummern etc.) der jeweiligen Eigentümer…

aber ne Frage: wie kann ein Antrag „abgelehnt“ sein, bei „nur“ zwei Gegenstimmen - das bedeutet, dass auch nur zwei „dafür“ waren…die Enthaltungen mal nicht gesehen.

Gruß
Ralf

ralf, hermann hatte mich per mail kontaktiert und wir haben die fraglichen dinge geklärt. deine korrektur nimmt auf die ürsprüngliche frage keine rücksicht. alle seiten wird man in einer antwort nicht berücksichtigen können und war in diesem fall auch gar nicht notwendig und warum sollte man dinge erklären, die gar nicht gefragt wurden?
die frage war nämlich, wie es mit eigentümern ist, die keine stimme abgeben. diese frage war für mich nicht ganz klar, weil es auch sein könnte, das der eigentümer nicht anwesend ist und sich eben nicht vertreten lässt. das passiert gar nicht selten.

ich gebe dir recht, das nicht die anwesenheit der eigentümer, sondern der eigentumsanteile ausschlaggebend ist, dies habe ich in einem mail präzisiert.

ich merke schon, man muss sich hier deutlich ausdrücken und besser aufpassen :wink:
Grüße
Thilo Rose

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