Hallo,
Offensichtlich hst Du nicht verstanden, worum es ging. Die Staatsanwaltschaft hatte aufzuklären, ob der Einsatz der Schußwaffe verhältnismäßig war.
Da muss ich wieder auf meine Unkenntnis der Ermittlungsakten verweisen. Ich lese selbst aus dem tendenziösen Spiegel-Artikel eine Notwehrsituation heraus.
Dazu gehört eine rechtliche Güterabwägung - und das Zitat zeigt deutlich, wie wenig bei dieser Güterabwägung das Leben dieser Migrantin und Hartz IV-Empfängerin gezählt hat.
Das ist doch jetzt keine sachliche Argumentation mehr und mindestens genauso tendenziös wie der Artikel selbst. Wo muss bei Notwehr eine Güterabwägung stattfinden? Dem ist nicht so und damit ist für die Staatsanwaltschaft die Sache schon recht eindeutig. Es ging hier nicht darum, die Person zum Verlassen des Raumes aufzufordern. Es ging hier darum, einen rechtswidrigen Angriff auf die eigene Person abzuwehren. Da ist niemand zur Flucht und auch nicht dazu verpflichtet das Risiko einzugehen ein milderes Mittel anzuwenden.
Das - der Stellenwert eines Menschenlebens - ist eine juristische Grundsatzfrage und somit eine, bei der der spezielle „Zusammenhang“ (also der konkrete Vorfall) in der Tat keine Rolle spielt.
In einer Notwehrsituation spielt das in der Tat keine Rolle.
Viel wichtiger ist doch wohl, dass keine Zeit mehr zum Waffenwechsel blieb.
Das ist ein anderes paar Stiefel. Bei dem Zitat ging es um das Gewicht eines Menschenlebens, das die Staatsanwaltschaft bei der Rechtsgüterabwägung diesem zugemessen hat.
Das kann ich so nicht rauslesen, was möglicherweise auch daran liegen mag, dass der Spiegelautor aus dem Zusammenhang zitiert und dann auch noch tendenziös formuliert.
Das Rechtsgut, das hier dagegen aufgewogen wurde war, wie schon gesagt, das Risiko, dass Unbeteiligte beim Einsatz eines nichttödlichen Zwangsmittels der Gefahr einer Augenreizung ausgesetzt gewesen wären.
Diese Abwägung findet bei Notwehr nicht statt.
Das, was Du hier anführst, ist - wie schon gesagt - eine andere Frage. Nämlich die, ob tatsächlich objektiv ein Fall von Notwehr vorlag.
Na das wird doch selbst aus dem Artikel detlich.
Da stellen sich viele Fragen - zunächst einmal die, warum die Beamtin sofort zum äußersten Zwangsmittel griff, nämlich der Schusswaffe.
Hast Du Erfahrungen in Polizeitaktik? Musstest Du Dich bereits einmal gegen einen Messerangriff wehren? Es ging in dieser Situation nicht mehr um ein Zwangsmittel sondern um Notwehr.
Sodann behauptest Du, es wäre keine Zeit zum Waffenwechsel gewesen - dem widerspricht aber die Aussge des zweiten, des verletzten Beamten.
Nach dieser hat sich die Getöte der Beamtin erst auf deren Zuruf hin zugewendet.
Wo siehst Du da einen Widerspruch? In dem Moment als sie sich der Polizistin zuwand (und wir reden hier in einem Büroraum sicher nicht über Entfernungen von mehreren Metern), war die Polizisten unmittelbar in einer Notwehrsituation.
Auch ansonsten widerspricht die Aussage des zweiten Beamten der ‚Notwehrversion‘. Dem widerspricht im Übrigen sogar die Darstellung der Staatsanwaltschaft, wonach die Beamtin die Getötete vier(!) Mal aufgefordert haben soll, das Messer fallen zu lassen.
Das ist kein Widerspruch, sondern sicher die übliche Verfahrensweise. Die Polizistin hat die sie später unmittelbar Angreifende bereits vor deren unmittelbaren Angriff aufgefordert, das Messer fallenzulassen. Da sie zumindest beim ersten Anruf noch nicht mit dem Gesicht zur Polizistin stand, war der Pfeffersprayeinsatz keine Option und die Distanz für den Schlagstockeinsatz(so denn überhaupt eine mitgeführt worden war) noch zu groß. Die Polizistin muss sich in dieser Situation nicht mehr in eine schwächere Verte
Wahrlich Zeit genug, mit einer Hand zum Pfefferspray oder zum Schlagstock zu greifen.
Das sagst Du hier in aller Ruhe vom bequemen Sessel aus. Du warst nicht dabei. Davon abgesehen, musste sich die Polizisten nicht mehr in eine schwächere Verteidigungsposition begeben.
Die Behauptung, die Beamtin hätte die Schusswaffe erst wegstecken müssen, um die Waffe zu wechseln, ist natürlich der Gipfel der Albernheit. Eine Dienstpistole der Polizei kann ohne weiteres mit einer Hand gehalten und bedient werden, die andere wäre frei gewesen, um den Schlagstock oder das Reizstoffsprühgerat zu ergreifen und einzusetzen ohne dabei den Selbstschutz aufzugeben.
Du warst nicht dabei und hast offenkundig auch noch nie geschossen. Im Film treffen die Schauspieler sogar aus der Bewegung mit zwei Pistolen schießend noch jedes bewegte Ziel. In der Realität findet jedoch kein Schießstandschießen mit genug Vorbereitung und auf stehende Ziele stand. Das Halten der Waffe mit beiden Händen erhöht die Trefferwahrscheinlichkeit, zumal bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Schüssen erheblich.
Die bei der Polizei eingesetzten Sprühgerate haben übrigens eine Reichweite von mindestens 2,5 m (RSG 2), meistens von 4 m (RSG 1, 3 und 4) - in dieem Fall völlig ausreichend.
Nicht als sich die Angreiferin noch nicht mit dem Gesicht zur Polizistin befand. Und selbst nach dem Sprühen kann man noch wild mit dem Messer um sich fuchteln.
Die wichtigste Frage jedoch - wenn der Einsatz der Schusswaffe tatsächlich unumgänglich gewesen sein sollte, warum wurde die Frau nicht durch einen Schuss z.B. in den Oberschenkel kampfunfähig gemacht - auf eine Entfernung von 2,5 m keine allzu große Herausforderung an Ziel- und Treffgenauigkeit für eine an der Waffe ausgebildete Beamtin.
Keine Zeit, Aufregung (Polizisten sind auch nur Menschen), die Gesamtumstände.
Ich habe großes Verständnis und großes Mitgefühl für die Beamtin, die das Leben einer offensichtlich völlig verzweifelten und offenbar psychisch kranken (im Bericht ist von Depressionen die Rede) Frau auf dem Gewissen hat. Das ändert jedoch nichts daran, dass sie hier beruflich versagt
hat - solche Leute dürfen nicht weiter im Polizeidienst mit
einer Waffe herumlaufen.
Blödsinn. Auch jeder Polizeibeamte darf sich nach den Gesetzen unseres Landes in Notwehr verteidigen.
Und die Staatsanwaltschaft ist verantwortlich dafür, dass Polizeibeamte nach einer solchen Fehlleistung nicht weiter bewaffnet Dienst leisten. Das Versagen der Beamtin in einer Stresssituation ist psychologisch verständlich - aber von Polizeibeamten muss man erwarten können, dass sie in solchen Situationen die Nerven behalten und angemessen reagieren.
Was wäre denn aus Deiner Sicht eine angemessene Reaktion auf eine sich von einer Sekunde auf die andere veränderte Situation gewesen? Warum hätte sich die Polizistin in eine schwächere Verteidigungsposition begeben müssen. Die Angreifende hatte bereits eine rechtswidrigen Angriff begangen und war gerade im Begriff den nächsten zu tun. Die große Mehrheit von Tätern, die aus der Situation heraus (Erregung, kurzeitige Verwirrung etc.) einen anderen Menschen schwer verletzten, hören danach entsetzt über sich selbst damit auf. Diese Frau nicht. Und in dem Moment als sie sich der Polizistin zuwand, war dann keine Zeit mehr für große Überlegungen und Handlungen.
Das ist ihr Job. Ja, solange es um das Verfolgen oder Verhindern von Starftaten usw. geht, ist das richtig. Hier ging es dann um Notwehr und da finde ich im § 32 StGB keinen Sonderstatus für Polizisten.
Völlig unentschuldbar ist jedoch der Vertuschungsversuch der Staatsanwaltschaft.
Hier wird doch nichts vertuscht. Es wurde ordentlich untersucht und fertig. Sollten die nun Anzeigen in allen übereegionalen BBlätetrn schalten und die Akte abdrucken lassen?
Was man sich da mit dem Ignorieren belastender Zeugenaussagen - insbesondere der des verletzten Kollegen - geleistet hat, grenzt an Rechtsbeugung, wenn es nicht sogar diese Grenze schon überschritten hat.
Wo genau siehst Du da ein Ignorien? Er hatte doch gesagt, dass sich die Angreifende der Polizistin zugewandt hat. In diesem Moment befand sie sich in einer Notwehrsituation und durfte sich verteidigen. Sie hätte sogar schießen dürfen (und als Polizistin vielleicht sogar müssen), wenn sie sich einem snderen Opfer zugewandt hätte.
Ich glaube der Spiegel versucht hier bewusst durch selktives Zitieren und tendeziöses Formulieren eine Geschichte zu schreiben, bei der eine Antragstellerin einfach von der Polizei erschossen wird.
Wir hatten hier vor ein paar Wochen eine Schlagzeile ind er Tageszeitung: „Mann nach Polizeieinsatz gestorben“. Die Geschichte war, dass der Mann bei Eintreffen der Polzei tot war. Aber die Schlagzeile versprach doch wirklich ein wesentlich tollere Geschichte. Genau darnerinnert mich dieser Spiegelartikel.
Also langer Rede kurzer Sinn, bei Notwehr keine Güterabwägung und fertig.
Wenn hier jemand ein schlechtes Gewissen haben muss, dann vielleicht die Verantwortlichen im Jobcenter. Aber zu den Hintergründen schreibt man gar nicht erst etwas Genaueres. Und dass man dann gleich mit einem Steakmesser auftaucht, ist doch zumindest in unserem Kulturkreis bisher nicht üblich.
Grüße