Artikel 'Tod im Jobcenter'

Spiegel Online: Tod im Jobcenter

Im Artikel zu lesen:

_Warum wehrt sich die Beamtin nicht mit Pfefferspray oder Schlagstock? Für einen Waffenwechsel sei keine Zeit geblieben, zudem hätte die Verwendung von Pfefferspray in einem geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu „gereizten Augen“ geführt, behauptet die Staatsanwaltschaft.

Auch ein Warnschuss sei nicht möglich gewesen, sagt Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Donnerstag. Das Szenario habe sich schließlich in einem „vollbesetzten Büro“ abgespielt. Die Polizistin habe den Tod Schwundecks nicht „billigend in Kauf“ genommen, „vielmehr muss es zu ihren Gunsten - wie auch die von ihr angestoßenen Rettungshandlungen zeigen - angenommen werden, dass sie auf einen ‚guten Ausgang‘ vertraute“.

Damit solle lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Polizistin „keinen Tötungsvorsatz“ hatte, sagt Möller-Scheu. Im Gegenteil: Viermal habe die Beamtin gerufen, Christy Schwundeck solle das Messer fallen lassen. Stattdessen habe die Hartz-IV-Empfängerin entgegnet: „Schieß doch! Schieß doch!“_

Für einen Waffenwechsel sie keine Zeit geblieben, aber die Beamtin hatte keinen Tötungsvorsatz? Wenn sie den nicht gehabt hätte, dann hätte sie auf ein Körperteil zielen müssen, bei welchem die Frau handlungsunfähig gewesen wäre und nur verletzt werden hätte können.

Wo leben wir denn, dass man uns im Ernst glaubhaft machen will, dass diese „Notwehr“ gerechtfertigt ist? Es war sicherlich nicht richtig, Menschen mit einem Messer zu verletzen bzw. zu bedrohen, aber heute lernt man in jedem Selbstverteidigungskurs, dass Notwehr nur angemessen zum Angriff erfolgen darf, und Erschießen wegen Messerangriff ist ja wohl kaum angemessen…

Einen Terroristen, der mehrere Kinder getötet hat, will man lebend haben, und eine (aus welchen Gründen auch immer) hungernde Hartz-IV Empfängerin erschießt man, weil sie eine Messer hatte…

Hast Du dich schon mal jemandem mit einem Messer gegenübergesehen? Wenn Du nicht gerade eine Speznas-Ausbildung hast, siehst Du da ziemlich alt aus… und Polizisten sind ohnehin alles schießwütige Bullen, die in der Kaffeepause vergleichen, wieviele Kerben sie im Griff der Dienstwaffe haben…

Hast Du dich schon mal jemandem mit einem Messer
gegenübergesehen?

Allerdings, aber selbst mit einer Pistole würde ich so jemanden nicht erschießen…

Wenn Du nicht gerade eine Speznas-Ausbildung
hast, siehst Du da ziemlich alt aus… und Polizisten sind
ohnehin alles schießwütige Bullen, die in der Kaffeepause
vergleichen, wieviele Kerben sie im Griff der Dienstwaffe
haben…

Das kann ich nicht wissen, wenn das wirklich so ist, dann ist es ganz schön traurig, welche Werte heutzutage zählen, das Leben ist doch kein GTA…

Aus meiner Sicht besonders bemerkenswert:

zudem hätte die Verwendung von Pfefferspray in einem
geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu
„gereizten Augen“ geführt, behauptet die Staatsanwaltschaft.

Zur Klarstellung - die Staatsanwaltschaft hatte hier zu prüfen, ob die Beamtin gegen die Verhaltensstörerin (der Fachbegriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht) pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt hat. Vor allem in Hinsicht auf die Wahl des Zwangsmittels - also gegen ein Steakmesser wahlweise Schusswaffe oder Pfefferspray und Schlagstock einzusetzen. Letzteres hätte selbst ich mir zugetraut - erst recht sollte dies bei einer entsprechend ausgebildeten Polizeibeamtin der Fall sein.

Die Staatsanwaltschaft (!! - nicht die unter dem Druck einer Gefahrensituation stehende Polizistin) kommt also bei einer Abwägung der hier in Frage stehenden Rechtsgüter zu der Entscheidung, dass die Entscheidung, lieber einen Verhaltensstörer zu erschießen als Unbeteiligte möglicherweise indirekt einer Augenreizung durch Pfefferspray auszusetzen, angemessen und verhältnismäßig ist??? Man stelle sich die Umsetzung dieser merkwürdigen Rechtsauffassung z.B. bei den Polizeieinsätzen gegen die Stuttgart 21 - Demonstranten vor. Dann hätten wir hier bald Zustände wie in Syrien.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zeugenaussagen widersprüchlich sind und die Staatsanwaltschaft diese Widersprüche ganz offensichtlich nicht aufklären konnte, sondern ihre Entscheidung fast ausschließlich auf die Aussagen der Beamtin stützt - also ohne objektive Gründe (jedenfalls tauchen solche nicht in der Begründung der Einstellung auf) Partei für die Beschuldigte nimmt. Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungs- und Anklagebehörde - in einem solchen Fall war die Entscheidung über die Bewertung der widersprechenden Aussagen eindeutig Sache eines Gerichts, nicht der Staatsanwaltschaft. Das , nämlich die Verhinderung einer gerichtlichen Klärung per Verwaltungsentscheid, macht die Einstellung zu einem Skandal.

Wir haben also nicht nur eine entweder schießwütige oder aber beruflich völlig überforderte und für den Außendienst ungeeignete Polizeibeamtin, die kurzen Prozess mit der Pistole macht und dann noch eine Staatsanwaltschaft, die das pflichtwidrig deckt und von einer Anklagebehörde zu einer Anklageverhinderungsbehörde mutiert. Und das in einem selbstdeklarierten Rechtsstaat …

Hast Du dich schon mal jemandem mit einem Messer
gegenübergesehen? Wenn Du nicht gerade eine Speznas-Ausbildung
hast, siehst Du da ziemlich alt aus…

Wir reden hier von einer offensichtlich verwirrten, knapp 40-jährigen Frau, die mit einem Steakmesser herumfuchtelt - nicht von jemandem mit einer Nahkampfausbildung. Die hatte nun wiederum die Beamtin - und zwar eine für solche Fälle ausreichende. Der Einsatz einer Schusswaffe war offensichtlich unverhältnismäßig.

Und das in einem
selbstdeklarierten Rechtsstaat …

Ich gebe dir Recht, dass da einiges aufzuklären ist und hoffe sehr, dass das auch geschehen wird.

Andererseits ist gerade Spiegel online mittlerweile ein derartiges Krawallblatt (vergleichbar mit der Bildzeitung) geworden, dass ich zumindest Zweifel hege an der dortigen Darstellung.

Berro

Andererseits ist gerade Spiegel online mittlerweile ein
derartiges Krawallblatt (vergleichbar mit der Bildzeitung)
geworden, dass ich zumindest Zweifel hege an der dortigen
Darstellung.

Berro

Ja, das ist mir auch aufgefallen, allein die Überschrift „Bevor ich etwas sagen konnte, hat sie geschossen“ fände ich eigentlich typisch für eine Boulevardzeitung.

Hallo,

Aus meiner Sicht besonders bemerkenswert:

zudem hätte die Verwendung von Pfefferspray in einem geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu „gereizten Augen“ geführt, behauptet die Staatsanwaltschaft.

Besonders bemerkenswert ist, dass immer wieder aus dem Zusammenhang zitiert wird. Viel wichtiger ist doch wohl, dass keine Zeit mehr zum Waffenwechsel blieb.

Zur Klarstellung - die Staatsanwaltschaft hatte hier zu prüfen, ob die Beamtin gegen die Verhaltensstörerin (der Fachbegriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht) pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt hat.

Steht das so in dem Artikel? Ich lese etwas von Notwehr. Da darf wohl auch jeder Polizist so handeln.

Vor allem in Hinsicht auf die Wahl des Zwangsmittels - also gegen ein Steakmesser wahlweise Schusswaffe oder Pfefferspray und Schlagstock einzusetzen.
Letzteres hätte selbst ich mir zugetraut - erst recht sollte dies bei einer entsprechend ausgebildeten Polizeibeamtin der Fall sein.

So wie ich es lese hatte sie nun mal die Pistole schon in der Hand, als sich die Steakmesserträgerin, die immerhin bereits zugestochen hatte, auf die Polizistin zubewegte. Da dann erst noch diese wegzustecken und nach dem Pfefferspray fummeln lässt sich sicher hier aus der Distanz und ohne jede Aufregung leicht sagen. Die Staatsanwaltschaft hat sicher auch die Gesamtsituation zu berücksichtigen.

Die Staatsanwaltschaft (!! - nicht die unter dem Druck einer Gefahrensituation stehende Polizistin) kommt also bei einer Abwägung der hier in Frage stehenden Rechtsgüter zu der Entscheidung, dass die Entscheidung, lieber einen Verhaltensstörer zu erschießen als Unbeteiligte möglicherweise indirekt einer Augenreizung durch Pfefferspray auszusetzen,

Ich würde meinen, dass ist eine sehr verkürzte Fassung dessen, was in Speigel Online steht. In der Ermittlungsakte wird dieses Abwägen sicher etwas differenzierter angegangen. Ich möchte zumindest vermuten, dass dabei der bereits vorausgegangene Angriff als auch die Tatsache überhaupt, dass ein Steakmesser stark darauf hindeutet, dass es hier um eine geplante Aktion ging, eingegangen ist.

angemessen und verhältnismäßig ist???

Stellt sich diese Frage bei Notwehr?

Man stelle sich die Umsetzung dieser merkwürdigen Rechtsauffassung z.B. bei den Polizeieinsätzen gegen die Stuttgart 21 - Demonstranten vor.

Sind die mit Messern unterwegs gewesen und hatten diese bereits eingesetzt? Aber auch ansonsten ist nicht alles was hinkt schon ein Vergleich.

Dann hätten wir hier bald Zustände wie in Syrien.

Na da sind wohl schon beide Beine amputiert.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zeugenaussagen
widersprüchlich sind

O.K. Du kennst die Ermittlungsakten. Ich sehe die hier nicht. Vielleicht kannst Du uns die verlinken.

und die Staatsanwaltschaft diese Widersprüche ganz offensichtlich nicht aufklären konnte,

Das ist auch nicht immer möglich, egal wie sehr man sich anstrengt.

sondern ihre Entscheidung fast ausschließlich auf die Aussagen der Beamtin stützt - also ohne objektive Gründe (jedenfalls tauchen solche nicht in der Begründung der Einstellung auf) Partei für die Beschuldigte nimmt.

Nö, wenn es keine anderen verlässlichen Aussagen gibt, was sollten dann machen? Im Zweifel für die Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungs- und Anklagebehörde - in einem solchen Fall war die Entscheidung über die Bewertung der widersprechenden Aussagen eindeutig Sache eines Gerichts, nicht der Staatsanwaltschaft.

Offensichtlich sehen die Verfahrensregeln etwas anderes vor.

Das , nämlich die Verhinderung einer gerichtlichen Klärung per Verwaltungsentscheid, macht die Einstellung zu einem Skandal.

Nö, wenn es da nichts mehr gerichtlich zu klären gab, ist es doch gut, wenn ein Gericht nicht damit behelligt wird. Es werden echte Straftäter auf freien Fuss gesetzt, weil die Gerichte manchmal nicht hinterherkommen.

Wir haben also nicht nur eine entweder schießwütige oder aber beruflich völlig überforderte und für den Außendienst
ungeeignete Polizeibeamtin,

Ich hallte solche Aussagen von Leuten, die nicht dabei oder gar noch nie in einer für sie lebensbedrohlich eingeschätzten Lage waren für etwas überheblich. Im Fernsehen sieht es immer toll aus, wenn der Superheld allein mit bloßen Händen bewaffnet fünf Leute mit Pistole umhaut, die Realität ist es nicht.

die kurzen Prozess mit der Pistole macht

Nein, mehrmals eine Person angerufen, die bereits einmal zugestochen hat und sich nun der Anrufenden zuwendet.

und dann noch eine Staatsanwaltschaft, die das pflichtwidrig deckt und von einer Anklagebehörde zu einer Anklageverhinderungsbehörde mutiert. Und das in einem selbstdeklarierten Rechtsstaat …

Also ich weiß nicht, wie man darauf kommen kann. Ich plädiere ganz klar für einen Link zu den Ermittlungsakten. Aus dem Spiegl-Artikel kann man sowas nicht herauslesen. Und das obwohl dort schon versucht wurde einseitig Partei zu ergreifen.

Grüße

Hallo auch,

Hallo,

Aus meiner Sicht besonders bemerkenswert:

zudem hätte die Verwendung von Pfefferspray in einem geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu „gereizten Augen“ geführt, behauptet die Staatsanwaltschaft.

Besonders bemerkenswert ist, dass immer wieder aus dem
Zusammenhang zitiert wird. Viel wichtiger ist doch wohl, dass
keine Zeit mehr zum Waffenwechsel blieb.

Da stimme ich zu, zu einem Waffenwechsel bleibt bei solch niedriger Distanz wohl keine Zeit.

Zur Klarstellung - die Staatsanwaltschaft hatte hier zu prüfen, ob die Beamtin gegen die Verhaltensstörerin (der Fachbegriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht) pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt hat.

Steht das so in dem Artikel? Ich lese etwas von Notwehr. Da
darf wohl auch jeder Polizist so handeln.

Auch Notwehr fordert ein Ermessen, erst recht bei Polizeibeamten.

Vor allem in Hinsicht auf die Wahl des Zwangsmittels - also gegen ein Steakmesser wahlweise Schusswaffe oder Pfefferspray und Schlagstock einzusetzen.
Letzteres hätte selbst ich mir zugetraut - erst recht sollte dies bei einer entsprechend ausgebildeten Polizeibeamtin der Fall sein.

So wie ich es lese hatte sie nun mal die Pistole schon in der
Hand, als sich die Steakmesserträgerin, die immerhin bereits
zugestochen hatte, auf die Polizistin zubewegte. Da dann erst
noch diese wegzustecken und nach dem Pfefferspray fummeln
lässt sich sicher hier aus der Distanz und ohne jede Aufregung
leicht sagen. Die Staatsanwaltschaft hat sicher auch die
Gesamtsituation zu berücksichtigen.

Das Zubewegen auf die Polizistin ist nicht klar erwiesen.

Die Staatsanwaltschaft (!! - nicht die unter dem Druck einer Gefahrensituation stehende Polizistin) kommt also bei einer Abwägung der hier in Frage stehenden Rechtsgüter zu der Entscheidung, dass die Entscheidung, lieber einen Verhaltensstörer zu erschießen als Unbeteiligte möglicherweise indirekt einer Augenreizung durch Pfefferspray auszusetzen,

Ich würde meinen, dass ist eine sehr verkürzte Fassung dessen,
was in Speigel Online steht. In der Ermittlungsakte wird
dieses Abwägen sicher etwas differenzierter angegangen. Ich
möchte zumindest vermuten, dass dabei der bereits
vorausgegangene Angriff als auch die Tatsache überhaupt, dass
ein Steakmesser stark darauf hindeutet, dass es hier um eine
geplante Aktion ging, eingegangen ist.

angemessen und verhältnismäßig ist???

Stellt sich diese Frage bei Notwehr?

Wenn mir jemand versucht, mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, kann ich ihm nicht aus Notwehr mithilfe meiner Selbstverteidgungskenntnisse das Genick brechen, oder?

Man stelle sich die Umsetzung dieser merkwürdigen Rechtsauffassung z.B. bei den Polizeieinsätzen gegen die Stuttgart 21 - Demonstranten vor.

Sind die mit Messern unterwegs gewesen und hatten diese
bereits eingesetzt? Aber auch ansonsten ist nicht alles was
hinkt schon ein Vergleich.

Es geht hier doch um das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Dann hätten wir hier bald Zustände wie in Syrien.

Na da sind wohl schon beide Beine amputiert.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zeugenaussagen
widersprüchlich sind

O.K. Du kennst die Ermittlungsakten. Ich sehe die hier nicht.
Vielleicht kannst Du uns die verlinken.

Es geht hier um einen Zeitungsartikel, auf fehlende Verweise zu den Ermittlungsakten hinzuweisen ist meiner Meinung nach Haarspalterei.

und die Staatsanwaltschaft diese Widersprüche ganz offensichtlich nicht aufklären konnte,

Das ist auch nicht immer möglich, egal wie sehr man sich
anstrengt.

Das mag sein, jedoch sollte dies ein Richter entscheiden, und nicht das Organ, was auf einer Seite mit der Polizistin steht.

sondern ihre Entscheidung fast ausschließlich auf die Aussagen der Beamtin stützt - also ohne objektive Gründe (jedenfalls tauchen solche nicht in der Begründung der Einstellung auf) Partei für die Beschuldigte nimmt.

Nö, wenn es keine anderen verlässlichen Aussagen gibt, was
sollten dann machen? Im Zweifel für die Beschuldigte.

„In dubio pro reo“, der Meinung bin ich auch, das hat aber in unserem Staat nicht die exekutive sondern die judikative Gewalt zu entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungs- und Anklagebehörde - in einem solchen Fall war die Entscheidung über die Bewertung der widersprechenden Aussagen eindeutig Sache eines Gerichts, nicht der Staatsanwaltschaft.

Offensichtlich sehen die Verfahrensregeln etwas anderes vor.

Was sehen die Verfahrensregeln denn genau vor?

Das , nämlich die Verhinderung einer gerichtlichen Klärung per Verwaltungsentscheid, macht die Einstellung zu einem Skandal.

Nö, wenn es da nichts mehr gerichtlich zu klären gab, ist es
doch gut, wenn ein Gericht nicht damit behelligt wird. Es
werden echte Straftäter auf freien Fuss gesetzt, weil die
Gerichte manchmal nicht hinterherkommen.

Ein Gericht soll nicht mit einem unklaren Tötungsfall „behelligt“ werden? Ich hoffe, das soll ein schlechter Witz sein.

Wir haben also nicht nur eine entweder schießwütige oder aber beruflich völlig überforderte und für den Außendienst
ungeeignete Polizeibeamtin,

Ich hallte solche Aussagen von Leuten, die nicht dabei oder
gar noch nie in einer für sie lebensbedrohlich eingeschätzten
Lage waren für etwas überheblich. Im Fernsehen sieht es immer
toll aus, wenn der Superheld allein mit bloßen Händen
bewaffnet fünf Leute mit Pistole umhaut, die Realität ist es
nicht.

Stimmt, wir können nicht richten, wenn wir nicht die genaue Lage kennen oder nicht dabei waren.

die kurzen Prozess mit der Pistole macht

Nein, mehrmals eine Person angerufen, die bereits einmal
zugestochen hat und sich nun der Anrufenden zuwendet.

Ist in Ordnung, aber jemanden zu erschießen, der selbst keine Feuerwaffe hat, auf einer Distanz von 2,5 Metern, finde ich überzogen, es hätte gereicht, der Person ins Bein o.Ä. zu schießen.

und dann noch eine Staatsanwaltschaft, die das pflichtwidrig deckt und von einer Anklagebehörde zu einer Anklageverhinderungsbehörde mutiert. Und das in einem selbstdeklarierten Rechtsstaat …

Also ich weiß nicht, wie man darauf kommen kann. Ich plädiere
ganz klar für einen Link zu den Ermittlungsakten. Aus dem
Spiegl-Artikel kann man sowas nicht herauslesen. Und das
obwohl dort schon versucht wurde einseitig Partei zu
ergreifen.

Vielleicht wird darüber ja noch weiterverhandelt, wenn Einspruch eingelegt worden ist. Die Einseitigkeit des Artikels empfinde auch ich so.

Grüße

Gruß

Hi,

selbst ich (85kg auf 1,63m, untrainiert) habe dich (keine ahnung wie groß, scher und sportlich) mit einem Messer in der Hand schwer verletzt, während du die Pistole wegsteckst und zum Pfefferspray greifst.

Im zweiten Teil des TExts, auf den du antwortest, ist Dir der Sarkasmus entgangen.

die Franzi

bildzeitung für lehrer und pseudointellektuelle

(…) Spiegel Online: (…)

wie kann man eigentlich ernsthaft über so einen artikel diskutieren?

Ich kann an dem Artikel nichts erkennen, was auf Bildzeitungsniveau hindeuten würde. So wird zum Beispiel beschrieben, dass die Getötete bereits auf einen Polizisten eingestochen hatte. Auch kommt die Staatsanwältin zu Wort und erklärt, warum es aus ihrer Sicht eine Notwehrsituation war. Alles in allem ist der Artikel mit Sicherheit kein Wasser auf die Mühlen derjenigen, die der beschuldigten Polizistin etwas vorwerfen wollen.

Vor allem verstehe ich nicht, wieso die Jobcenter-Leute ihr nicht einen Scheck über 10 Euro gegeben haben. Mehr wollte sie doch nicht.

Hi,

ein mit einem Messer bewaffneter Mensch ist sehr gefährlich. Die Frau hatte bereits gezeigt, dass sie willens ist, das Messer einzusetzen - sie hat zweimal auf den anderen Polizisten eingestochen. Sie war auch bereit, ihn zumindest sehr ernsthaft zu verletzen - ein Stich ging in die Brust.
Du stehst vor ihr, zweieinhalb Meter Abstand. Das ist keine Zimmerbreite. Sie guckt dich an, und reagiert nicht auf deine Warnung. Was machst Du?
Bitte bedenke:

  1. Während du die Pistole wegsteckst und nach dem Pfefferspray greifst, ist sie bei dir und du hast das Messer im Hals, oder das gleiche bei einem der anderen. Das ist geschehen, bevor du den Pfefferspray in der Hand hast. Ganz abgesehen davon, dass du mit dem Pfefferspray direkt ins gesicht sprühen musst, so nahe wie möglich. Und damit sind wir bei
  2. Der Arm mit dem Messer ist wesentlich länger als ein Arm ohne Messer. Du hast verloren, wenn du nciht ebenfalls eine Waffe hast. Spring hin und sprüh sie an - bevor sie durch die Schmerzen außer gefecht gesetzt ist, hat sie dich getötet - du stehst frontal zu ihr, die Brust ist am leichtesten zu erreichen.
    Geh ihr an den Hals - sie schlitzt dir den Arm auf, bevor du sie erreichst.
    Eigentlich wollt ich ja einen Artikel zu dem Thema suchen und reinstellen - wesentlich interessanter finde ich die Tatsache, dass Google auf die Suche „Abwehr Messer“ eine Kampfkunstseite nach der anderen verlinkt. Offensichtlich ist es für diese Schulen eine Kunst für sich, Messer waffenlos abzuwehren. Es wird auch diskutiert, ob Anfänger überhaupt lernen sollten, sowas zu machen.

die Franzi

Wo leben wir denn, dass man uns im Ernst glaubhaft machen
will, dass diese „Notwehr“ gerechtfertigt ist? Es war
sicherlich nicht richtig, Menschen mit einem Messer zu
verletzen bzw. zu bedrohen, aber heute lernt man in jedem
Selbstverteidigungskurs, dass Notwehr nur angemessen zum
Angriff erfolgen darf, und Erschießen wegen Messerangriff ist
ja wohl kaum angemessen…

M.E. fehlt es an entsprechend ausgebildeten Polizisten.

Wenn sich ein Polizist nicht gegen eine Frau mit Messer wehren kann, stimmt was nicht.

Es kann mir doch keiner erzählen, dass Polizisten nicht ständig solche Situationen üben. Und wenn das tatsächlich nicht geübt wird, frag ich mich, wofür Polizisten Geld bekommen. Dafür, dass sie im Auto rumfahren?

Ob die Polizistin schuldig ist oder nicht, würde ich klar an ihrer Ausbildung festmachen. Fehlt diese, sollte ihr die Polizei ins Visier der Medien gerückt werden. Hat sie entsprechend eine Ausbildung genossen, diese aber nicht eingesetzt, wäre sie m.E. zu bestrafen.

Guten Abend,

Offensichtlich ist es für diese
Schulen eine Kunst für sich, Messer waffenlos abzuwehren. Es
wird auch diskutiert, ob Anfänger überhaupt lernen sollten,
sowas zu machen.

Jeder vernünftige Kampfkunst-Meister wird sagen, dass NIEMAND (nicht mal Meister) versuchen sollten eine bewaffnete Person zu entwaffnen, wenn es irgendeine andere Möglichkeit gibt (soviel auch mal zu dem „lustigen“ Poster hier, der meint er würde es sich selbst zutrauen).

Nun handelte es sich bei der Tatwaffe um ein „Steakmesser“, also kann man zumindest annehmen, dass es nicht besonders stabil und vor allem nicht beidseitig geschliffen ist. Je nach Situation hätte man hier schon anders handeln können. Es darf aber nicht vergessen werden, dass gerade Notwehr (zu Recht) stark zu Gunsten des Abwehrenden ausgelegt wird.

Eine andere Anmerkung: In einem engen Büro, in dem auch noch 2 bis 3 andere Leute stehen irgendwo anders hinzuzielen als „center mass“, halte ich für die bekloppteste Idee, die ich seit langem gehört habe - die Gefahr zu verfehlen und direkt oder indirekt eine der anderen Personen zu verletzen ist einfach zu groß.

Gruß

Anwar

Ob die Polizistin schuldig ist oder nicht, würde ich klar an
ihrer Ausbildung festmachen.

Zitat meines Ninjutsu Meisters (5. Dan, 30 Jahre intensive Kampfsporterfahrung): Er würde keine Person, die mit einem Messer bewaffnet ist unbewaffnet angreifen. Ich denke er hätte auch unbewaffent eine verdammt gute Chance, aber beim Messer ist halt schnell Schluss mit lustig - ein Wirkungstreffer und du verblutest.

Eine Ausbildung wie du sie forderst gibt es also wohl kaum.

Gruß

Anwar

Zitat meines Ninjutsu Meisters (5. Dan, 30 Jahre intensive
Kampfsporterfahrung): Er würde keine Person, die mit einem
Messer bewaffnet ist unbewaffnet angreifen.

Da hat er zweifellos recht. Und wie sieht es aus, wenn er eine Schutzweste trägt und mit einem Schlagstock und Pfefferspray ausgerüstet ist? Zählt das noch als „unbewaffnet“?

Hallo,

Wo leben wir denn, dass man uns im Ernst glaubhaft machen
will, dass diese „Notwehr“ gerechtfertigt ist? Es war
sicherlich nicht richtig, Menschen mit einem Messer zu
verletzen bzw. zu bedrohen, aber heute lernt man in jedem
Selbstverteidigungskurs, dass Notwehr nur angemessen zum
Angriff erfolgen darf, und Erschießen wegen Messerangriff ist
ja wohl kaum angemessen…

Hast du ansatzweise Ahnung von Selbstverteidigung?
Hast du praktische Kampferfahrung?
Nein, natürlich nicht, denn ansonsten hättest du den Artikel hier nicht geschrieben.

Die Mehrheit der Bevölkerung kennt Kämpfe nur aus Actionfilmen. Das führt zu völlig irrealen und absurden Vorstellungen von dem was geht und was nicht geht.
Der Angriff fann in Amtsräumen statt. Innerhalb solch kurzer Distanzen ist ein Messer eine sehr gefährliche Waffe und die Polizistin hätte den Kampf auch schnell verlieren können.

Gruß
Carlos

Hallo Tychades

Selbst wenn er das Pfefferspray in der Hand gehabt hätte.
Inwiefern hindern das die Angreiferin ihm das Messer in den Hals zu rammen?

Gruß
Carlos