Hallo,
Aus meiner Sicht besonders bemerkenswert:
zudem hätte die Verwendung von Pfefferspray in einem geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu „gereizten Augen“ geführt, behauptet die Staatsanwaltschaft.
Besonders bemerkenswert ist, dass immer wieder aus dem Zusammenhang zitiert wird. Viel wichtiger ist doch wohl, dass keine Zeit mehr zum Waffenwechsel blieb.
Zur Klarstellung - die Staatsanwaltschaft hatte hier zu prüfen, ob die Beamtin gegen die Verhaltensstörerin (der Fachbegriff aus dem Polizei- und Ordnungsrecht) pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt hat.
Steht das so in dem Artikel? Ich lese etwas von Notwehr. Da darf wohl auch jeder Polizist so handeln.
Vor allem in Hinsicht auf die Wahl des Zwangsmittels - also gegen ein Steakmesser wahlweise Schusswaffe oder Pfefferspray und Schlagstock einzusetzen.
Letzteres hätte selbst ich mir zugetraut - erst recht sollte dies bei einer entsprechend ausgebildeten Polizeibeamtin der Fall sein.
So wie ich es lese hatte sie nun mal die Pistole schon in der Hand, als sich die Steakmesserträgerin, die immerhin bereits zugestochen hatte, auf die Polizistin zubewegte. Da dann erst noch diese wegzustecken und nach dem Pfefferspray fummeln lässt sich sicher hier aus der Distanz und ohne jede Aufregung leicht sagen. Die Staatsanwaltschaft hat sicher auch die Gesamtsituation zu berücksichtigen.
Die Staatsanwaltschaft (!! - nicht die unter dem Druck einer Gefahrensituation stehende Polizistin) kommt also bei einer Abwägung der hier in Frage stehenden Rechtsgüter zu der Entscheidung, dass die Entscheidung, lieber einen Verhaltensstörer zu erschießen als Unbeteiligte möglicherweise indirekt einer Augenreizung durch Pfefferspray auszusetzen,
Ich würde meinen, dass ist eine sehr verkürzte Fassung dessen, was in Speigel Online steht. In der Ermittlungsakte wird dieses Abwägen sicher etwas differenzierter angegangen. Ich möchte zumindest vermuten, dass dabei der bereits vorausgegangene Angriff als auch die Tatsache überhaupt, dass ein Steakmesser stark darauf hindeutet, dass es hier um eine geplante Aktion ging, eingegangen ist.
angemessen und verhältnismäßig ist???
Stellt sich diese Frage bei Notwehr?
Man stelle sich die Umsetzung dieser merkwürdigen Rechtsauffassung z.B. bei den Polizeieinsätzen gegen die Stuttgart 21 - Demonstranten vor.
Sind die mit Messern unterwegs gewesen und hatten diese bereits eingesetzt? Aber auch ansonsten ist nicht alles was hinkt schon ein Vergleich.
Dann hätten wir hier bald Zustände wie in Syrien.
Na da sind wohl schon beide Beine amputiert.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Zeugenaussagen
widersprüchlich sind
O.K. Du kennst die Ermittlungsakten. Ich sehe die hier nicht. Vielleicht kannst Du uns die verlinken.
und die Staatsanwaltschaft diese Widersprüche ganz offensichtlich nicht aufklären konnte,
Das ist auch nicht immer möglich, egal wie sehr man sich anstrengt.
sondern ihre Entscheidung fast ausschließlich auf die Aussagen der Beamtin stützt - also ohne objektive Gründe (jedenfalls tauchen solche nicht in der Begründung der Einstellung auf) Partei für die Beschuldigte nimmt.
Nö, wenn es keine anderen verlässlichen Aussagen gibt, was sollten dann machen? Im Zweifel für die Beschuldigte.
Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungs- und Anklagebehörde - in einem solchen Fall war die Entscheidung über die Bewertung der widersprechenden Aussagen eindeutig Sache eines Gerichts, nicht der Staatsanwaltschaft.
Offensichtlich sehen die Verfahrensregeln etwas anderes vor.
Das , nämlich die Verhinderung einer gerichtlichen Klärung per Verwaltungsentscheid, macht die Einstellung zu einem Skandal.
Nö, wenn es da nichts mehr gerichtlich zu klären gab, ist es doch gut, wenn ein Gericht nicht damit behelligt wird. Es werden echte Straftäter auf freien Fuss gesetzt, weil die Gerichte manchmal nicht hinterherkommen.
Wir haben also nicht nur eine entweder schießwütige oder aber beruflich völlig überforderte und für den Außendienst
ungeeignete Polizeibeamtin,
Ich hallte solche Aussagen von Leuten, die nicht dabei oder gar noch nie in einer für sie lebensbedrohlich eingeschätzten Lage waren für etwas überheblich. Im Fernsehen sieht es immer toll aus, wenn der Superheld allein mit bloßen Händen bewaffnet fünf Leute mit Pistole umhaut, die Realität ist es nicht.
die kurzen Prozess mit der Pistole macht
Nein, mehrmals eine Person angerufen, die bereits einmal zugestochen hat und sich nun der Anrufenden zuwendet.
und dann noch eine Staatsanwaltschaft, die das pflichtwidrig deckt und von einer Anklagebehörde zu einer Anklageverhinderungsbehörde mutiert. Und das in einem selbstdeklarierten Rechtsstaat …
Also ich weiß nicht, wie man darauf kommen kann. Ich plädiere ganz klar für einen Link zu den Ermittlungsakten. Aus dem Spiegl-Artikel kann man sowas nicht herauslesen. Und das obwohl dort schon versucht wurde einseitig Partei zu ergreifen.
Grüße