Hi
ich habe mir vor einer Woche bei einem Internethändler ein E-Piano bestellt, welches als B-Ware (schon gebraucht) angeboten wurde. Die Bestellung war komplett abgeschlossen und ich habe auch meine Bestätigung per Mail bekommen. Als nach einer Woche noch keine Versandtbestätigung bzw. kein Paket angekommen war habe ich einmal nachgehakt. (Zu dem Zeitpunkt stand das Gerät noch als verfügbar auf der Internetseite) Von dem Unternehmen kam dann eine Mail in der stand, dass es das Gerät jetzt „leider“ weder als B-Ware noch als Neuwertiges Stück mehr auf Lager ist. Es wurde mir nur das Nachfolgemodell mit einer Ermäßigung angeboten, die aber immernoch 200 € teurer war, als meine ursprüngliche Bestellung.
Kann ich meinen Anspruch auf das E-Piano rechtlich geltend machen? Immerhin habe ich eine Bestellbestätigung womit der Vertrag eigentlich abgeschlossen sein müsste.
Ich würde mich deswegen normalerweise nicht unbedingt so aufregen, sondern einfach nur bei einem anderen Händler bestellen, jedoch vertreibt der nächst-billigere Händler das Gerät für 140 € ( 740 statt 600 €) mehr. Das ist für mich als Studenten extrem ärgerlich.
Ich hoffe mir kann Jemand helfen, danke schonmal im Voraus.
MfG