Artikel trotz Bestellbestätigung nicht verfügbar

Hi

ich habe mir vor einer Woche bei einem Internethändler ein E-Piano bestellt, welches als B-Ware (schon gebraucht) angeboten wurde. Die Bestellung war komplett abgeschlossen und ich habe auch meine Bestätigung per Mail bekommen. Als nach einer Woche noch keine Versandtbestätigung bzw. kein Paket angekommen war habe ich einmal nachgehakt. (Zu dem Zeitpunkt stand das Gerät noch als verfügbar auf der Internetseite) Von dem Unternehmen kam dann eine Mail in der stand, dass es das Gerät jetzt „leider“ weder als B-Ware noch als Neuwertiges Stück mehr auf Lager ist. Es wurde mir nur das Nachfolgemodell mit einer Ermäßigung angeboten, die aber immernoch 200 € teurer war, als meine ursprüngliche Bestellung.

Kann ich meinen Anspruch auf das E-Piano rechtlich geltend machen? Immerhin habe ich eine Bestellbestätigung womit der Vertrag eigentlich abgeschlossen sein müsste.

Ich würde mich deswegen normalerweise nicht unbedingt so aufregen, sondern einfach nur bei einem anderen Händler bestellen, jedoch vertreibt der nächst-billigere Händler das Gerät für 140 € ( 740 statt 600 €) mehr. Das ist für mich als Studenten extrem ärgerlich.

Ich hoffe mir kann Jemand helfen, danke schonmal im Voraus.

MfG

Tut mir leid ich bin kein Jurist!

Du hast recht, dass mit der Bestellbestätigung eigentlich ein Vertrag zustande gekommen ist. Eigentlich müsste der Händler liefern, es sei denn es ist ihm tatsächlich unmöglich. Leider ist genau das hier der Fall, denn wenn es das Piano in B-Qualität nicht mehr gibt, dann ist das genau so ein Fall, der eine Leistungserbringung unmöglich macht. Jetzt ist es aber nicht so, dass der Händler dann ein anders teueres Gerät zum selben Preis liefern muss.Tatsächlich schuldet er dir rechtlich nur den Schaden, der dir durch seine Nichtleistung entstanden ist.

Um es an einem realem Beispiel deutlich zu machen: Lidl hatte kürzlich ein billiges Smartphone im Angebot, von dem aber nur tatsächlich pro Filiale 10 Stück verfügbar waren. Wenn jemand jetzt mehrere Filialen angefahren hat und immer wieder mitgeteilt bekam, dass das Telefon ausverkauft sei, dann kann er Lidl natürlich verklagen. Und wenn das Gericht sagen würde, dass angesichts der massiven Werbung Lidl zu wenige Telefone im Vorrat hatte, dann hätte er Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Dieser Schaden ist jetzt aber kein gleichwertiges Smartphone seiner Wahl, sondern lediglich der geldwerte Aufwand für seine Fahrtkosten.

In deinem Fall sehe ich keinen Schaden, denn Du hast ja jetzt nichts vorab bezahlt etc.
So ist das ärgerlich und riecht nach unlauterem Wettbewerb, aber von einem Rechtsstreit würde ich dir abraten.

Ich fürchte, dass Du da nichts tun kannst.

Ich weiss nicht was im konkreten Fall im Kleingedruckten (AGB) steht, aber nach anderen Internetgeschäften, die ich kenne, ist hier noch kein Vertrag zustande gekommen. Dies erfolgt meistens erst durch Lieferung (Angebot) und Bezahlung (Annahme). Alles vorher fällt eher unter Werbung bzw. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.