Hallo zusammen, ich habe einen größeren Artikel versteigert, der nur an Selbstabholer verkauft werden konnte. Nach der Ersteigerung hörte ich 1 Woche nichts vom Käufer und bot ihm an, den Artikel auch an den unterliegenen Bieter verkaufen zu können, wenn er ihn nicht wolle und hinterlies meine Festnetznummer. Sofort rief er an, wollte meine Bankverbindung und somit sicher sein, dass er den Artikel auch bekommt. Er überwies die Summe und es gingen weitere 4 Wochen ins Land, keine Regung vom Käufer. In der Liste meines Telefons konnte ich noch die Nummer unter angenommene Anrufe erkennen und rief ihn nochmals an, sagte ihm das ich in 1 Woche für 5 Wochen in Urlaub fahren wolle, ja er wolle dann nach meinem Urlaub kommen. So nun bin ich fast 3 Wochen wieder zurück. Bei Ebay ist keine Auktion mehr da, durch Stromausfall ist die gespeicherte Liste der angenommenen und ausgegangenen Anrufe gelöscht. Gerne würde ich auf meinem Grundstück nun wie geplant was anbauen, aber eer Artikel steht da im Weg rum, darum hatte ich das Teil ja verkauft. Was würdet ihr mir nun raten? Soll ich das Teil abgeschlossen auf die öffentlich zugängliche Strasse stellen und einen Diebstahl riskieren, oder was würdet ihr machen? Lieben Gruß Cach
Hallo,
ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen. Nach §433 Absatz 2 ist der Käufer verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen (das hat er ja schon getan) und die Sache auch abzunehmen.
Da eine Abholung vereinbart wurde muss er sich auch daran halten.
Ich würde ihm noch mal eine nette E-Mail schreiben (Das geht ja über ebay) indem ich erwähnen würde, dass der Artikel, der ja offensichtlich größer zu sein scheint, wegkommen muss und deshalb nicht mehr ewig warten kann.
Also Frist würd ich ne Woche nehmen.
sollte er sich nach 1 Woche noch immer nicht gemeldet haben würde ich ihm eine offizielle Frist von zwei Wochen setzen und eben eben damit drohen vom KV zurückzutreten.
Allerdings müsstest Du ihm dann den Kaufpreis zurückerstatten und hättest das Ding immer noch an der Backe.
Alternative wäre, ihn darauf hinzweisen, dass Du die Sache einlagern musst. Die Einlagerungskosten (Transport und Miete) zu seinen Lasten gehen. Dann kommt er vielleicht in die Puschen.
Also wenn Du mehr über Kaufvertrag, Übergabe, Rücktritt, Schadenersatz wissen willst, würde ich Dir empfehlen die Frage nochmal den FAQ angepasst im Rechtsbrett zu stellen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
IANAL!!
Lieber Gruß
Markus
Annahmeverzug
Hallo
wichtig ist vor allem, dass du hinfort mit dem Käufer nicht per E-Mail, sondern per Brief (Einwurf-Einschreiben) verkehrst und dem Käufer konkrete Fristen (eindeutiges Datum) setzt.
Ansonsten geht es hier um Annahmeverzug, und bei Wikipedia steht, was du da machen kannst. Einfach mit ‚Annahmeverzug‘ googeln. Ich denke, dass das soweit stimmt, was da steht, kannst ja aber nochmal im Rechtsbrett nachfragen.
Viele Grüße
Ebay Hotline (kostenfrei)Anrufen die sollen sich darum bekümmern haben auch dafür Kohle kassiert
Hallo
Wenn du die Nummer nicht mehr hast wird schwierig. Nach 60 Tage ist die Auktion nicht mehr auf der Liste.
Rufe dein Verkäuferkonto auf und such die Rechnung aus dem Monat und nach der bezahlten Verkaufsgebühr, dann hast du die Auktionsnummer über die Suche kannst du bis zu 90 Tage manchmal länger noch finden. MFG
Empfehlung. Formelles Schreiben , ggf. Einschreiben mit Annahmequtittung an den Vertragspartner mit eindeutiger Fristsetzung. Auf keinen Fall jetzt schon auf die Straße setzen. Viel Erfolg.