Hey ich habe da eine Frage.
Folgender Fall:
" A kauft ein Notebook bei dem Onlineversandhaus Arazonfür 250€. Er bezahlt im Voraus via Kreditkarte. Drei Tage später erhält A ein Paket mit zwei Notebooks und einer Rechnung über 250€. Sofort überprüfte A seine Kreditkartenabrechnung und stellt fest, dass tatsächlich nur ein Notebook berechnet wurde!
Darf A das Notebook behalten oder gar weiter veräußern? Welche Ansprüche hat das Versandhaus gegenüber A?"
Frage:
Einerseits handelt es sich hierbei doch um ungerechtfertigte Bereicherung und demnach kann der Händler die Herausgabe der Sache verlangen (§812BGB).
Andererseits gibt es den §241a „(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet“.
Meine Frage ist nun, wie ist dieser Fall zu lösen? Kann A das Notebook tatsächlich behalten oder gar veräußern (Böswillig?), ohne dafür belangt zu werden?
Vielen Dank