Arzt Krankmeldung (AU) spielraum

Moin Leute,
Ich habe ein Problem.

Undzwar bin ich seit Montag Krank. So dass ich nicht aus dem Haus gehen wollte, allerdings brauche ich für die Tage eine Krankschreibung. Die 3 Tage für die Rückwirkende Krankschreibung sind aber morgen vorbei.
Aber mit meinem Arzt bin ich sehr gut und er hat für mich schon nicht ganz so erlaubte Dinge gemacht ( in der Schulzeit Wochen später Krankschreibungen ausgestellt und ein anderes Datum eingetragen).

Meine Frage ist nun:
Kann ein Arzt bei einer Krankschreibung ein anderes Datum eintragen oder ein Verlust oder die Krankenkassen Karte vergessen eintragen, damit er noch Rückwirkend eine AU ausstellen kann?

Machen würde er das, aber nur wenn das auch funktioniert.

Würde mich über eine Antwort freuen und bitte nicht sprich mit dein Chef darüber oder so Antwort weil er ist ein richtiges **** und versteht sodass nicht.
Mit freundlichen Grüßen

Was Du hier fragst , kann (D)einen behandelden Arzt im schlimmsten Fall seine Zulassung als praktizierender Mediziner kosten . Nichtvorlage oder Verlust der Versichertenkarte hemmen lediglich die Abrechnungsarbeit mit der Krankenkasse, aber nicht die grundlegenden Rahmenbedingungen der med. Befunderhebungen.

Was steht denn konkret in Deinem Arbeitsvertrag zum spätestmöglichen Vorlagetermin einer AUB, bevor es etwaig im ersten Schritt zu einer Abmahnung kommen könnte?

Mehr als 3 Tage rückwirkend wird aber im Normfall kein Hausarzt attestieren können, und bereits diese Rückdattierungsspanne ist gesetzlich streng limitiert und beauflagt in der zugehörigen Begründung.

LG , KL

3 Like

Nicht zu vergessen, die AU-Bescheinigung sollte innerhalb der von 3 Tagen, vom Anfang der Fehlzeit an gerechnet, vorliegen, anderfalls muss sie nicht vom AG akzeptiert werden. Wie es dann mit der Lohnfortzahlung aussieht, kann sich jeder ausmalen.

4 Like

Hallo,
Das Wichtigste wurde bereits geschrieben, aber auch hier gilt „wo kein Kläger, da kein Richter“ . Es besteht schon ein Unterschied zwischen „zu spät festgestellt“ und „zu spät eingereicht“. Wenn sich der Arzt zum „Betrug“ entschließt und es kommt raus ( z.B Abrechnung mit der KV), dann riskiert er großen Ärger und ggf. auch seine Zulassung.
Dazu noch dieser Hinweis - die Ärzte/innen müssen künftig die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung direkt und digital den Krankenkassen übermitteln, da dürften solche Sachen ohnehin nicht mehr vorkommen.
Gruß
Czauderna

2 Like

Das ist zumindest zum Teil jetzt schon so.

Hallo,
so ganz nebenbei: dann würde ich mir einen anderen Job suchen. Ich habe es immer so gehalten. Wenn ich mal morgens aufstehe und denke „ich habe keinen Bock in den Laden zu gehen“ dann hab ich was in meinem Leben geändert.
Du solltest aber AUF JEDEN FALL deinen Chef anrufen und ihn über deine Lage aufklären. Immerhin muß jener planen, Termine einhalten und machen. Also muss er auch wissen, wann du wieder verfügbar bist. Immerhin bezahlt er dich. Das alleine sollte schon ein Grund sein, ihn nicht als Feind zu betrachten.
Gruß

2 Like