Arzt schreibt kranke Kinder gesund - was jetzt?

Guten Abend,

folgendes Problem… wir haben einen Arzt, zu dem die Eltern einer Kindertagesstätte gehen, welcher die Kinder z.B. mit Bindehautentzündung, Durchfall, Läusen, Mund-Hand-Fuß-Krankheit usw. gesund schreibt. Das heißt, ich vom Personal der Kindertagesstätte brauch eine Bescheinigung, dass die Kinder welche den Verdacht auf Bindehautentzündung haben oder sogar eine hatten, frei von ansteckender Krankheit sind. Diese wird z.B. im Fall Bindehautentzündung gerne ausgestellt - Kinder kommen mit gelben Sekret im Auge wieder und seit mehr als 5 Wochen bekommen wir die Bindehautentzündung in unserer Einrichtung nicht mehr los.
Das ist nur ein kleiner Teil der Fälle, welche wir mit diesem Arzt erlebt haben. Von der Zeit wo Magen-Darm-Erkrankung herumgeht ganz zu schweigen…
Doch wir stellen uns die Frage: Was können wir tun?
Den Arzt bei einer Ärztekammer melden?

Eure Vorschläge interessieren mich! :wink:

Hallo,

ich antworte dir mal aus der Sicht und mit der Erfahrung einer Mutter, deren Kind in einer KiTa war, die auch gerne für alles eine „Gesundschreibung“ haben wollte, und die gerade die zweite Läusebehandlung beim mittlerweile dritten Läusebefall seit Anfang des Schuljahres (September 2012) durchgeführt hat.

Ich finde es albern (der Kinderarzt übrigens auch!) z. B. im Fall der Magen-Darm-Grippe eine Gesundschreibung zu verlangen. Wenn das Kind nicht gerade in der Praxis erbricht oder in die Hose macht, kann dir jeder Arzt attestieren, dass das Kind gesund ist. Das hat übrigens auch unser Kinderarzt beim ersten Mal gemacht, unsere Tochter hatte seit 24h keine Symptome mehr gezeigt, kaum waren wir zu Hause, wohlgemerkt mit der Gesundschreibung in der Tasche, und sie erbrach erneut. Der Arzt kann ein Attest im Fall einer Magen-Darm-Grippe nur aufgrund der Aussage der Eltern ausstellen, weil im Gegensatz zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit z. B. die Krankheit nicht unbedingt sichtbar ist. Dann kann sich aber die KiTa-Leitung auch genauso gut auf die Aussage der Eltern verlassen und dem Kind einen weiteren Besuch beim Kinderarzt, bei dem es sich womöglich im Wartezimmer noch etwas anderes einfängt, ersparen!

Thema Läuse. http://www.laeuse-infos.de/infektionsschutzgesetz.php
Laut Infektionsschutzgesetz dürfen befallene Personen weder die Gemeinschaftseinrichtung betreten, noch an ihren Veranstaltungen teilnehmen und zwar solange, bis nach ärztlichem Urteil keine Gefahr mehr für eine Weiterverbreitung besteht. Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung auf Kopflausbefall aber keine medizinischen Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern stellen selbst den Befall fest und führen die Behandlung durch, da die erhältlichen Anwendungsmittel als hinreichend wirksam gelten und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Lediglich für die Wiederzulassung ist ein ärztliches Attest erforderlich (§34 Abs.1 IfSG). Mit § 34 Abs.7 sieht das Gesetz aber auch eine Ausnahmeregelung vor, derzufolge die Erziehungsberechtigten selbst eine Bestätigung über die einwandfrei durchgeführte Behandlung geben dürfen. Die Zulassung der Vertretbarkeit dieser Ausnahmeregelung erteilt das Gesundheitsamt und empfiehlt sie den Einrichtungsleitungen.

Bei meiner Tochter in der Schule waren Läuse aufgetaucht. Wir hatten 1-2 Wochen Ruhe nach dem Alarm, Heiligabend sitze ich mit ihr auf dem Schoß beim Krippenspiel und sie kratzt sich wie verrückt am Hinterkopf. Dazu muss ich sagen, dass ich auch so seit 2-3 Tagen tierischen Juckreiz hatte, aber im Nacken (ich habe lange Haare), und es war so etwas wie ein Ausschlag, was ich allerdings nicht in Verbindung mit Läusen gebracht habe. Nach dem Krippenspiel beschloss ich, zum Notdienst im Krankenhaus zu fahren, damit ein Arzt schaut, ob das nun Läuse sind oder nicht. Ich habe dem Arzt die Situation geschildert, auch dass in der Schule Läuse waren. Er hat uns beide kontrolliert, mich beruhigt, dass wir beide keine Läuse haben, gefragt, ob ich vielleicht das Haarwaschmittel gewechselt habe (hatte ich nicht), und uns beiden ein Antihistaminikum verschrieben. Sollte es nach einer Woche nicht besser sein, mögen wir doch bitte nochmal zum Arzt gehen. Zwei Tage später gab mir das keine Ruhe, wir gingen zum Kinderarzt. Er war nicht da, aber die Kollegin. Die schaut meiner Tochter auf den Kopf, „oh ja, gucken Sie mal!“ Ich habe sie in der Tat nicht gesehen, aber dann hat die Ärztin sie gekämmt und dabei fielen voll ausgewachsene Viecher raus. Die waren garantiert auch zwei Tage vorher schon da! So, was hätte mir genützt, wenn dieser Arzt aus dem Krankenhaus mich mit einem Attest nach Hause geschickt hätte??

Bei meiner Tochter in der Schule wird das nun so gehandhabt, dass es für die Eltern ein Formular zum Unterschreiben gibt, dass die Erstbehandlung durchgeführt wurde (danach darf das Kind ja wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen) und nach 9 Tagen (+/-24h) wiederholt wird, und nur wenn binnen 4 Wochen ein erneuter Befall festgestellt wird, muss man zum Gesundheitsamt gehen und das dort kontrollieren lassen.

Also: Vielleicht etwas weniger Inflationär mit dem Verlangen von „Gesundschreibungen“ umgehen, dann geben sich die Ärzte auch mehr Mühe!

Viele Grüße
Christa

Merkwürdiges Gerücht
Hi

wir haben einen Arzt, zu dem die Eltern
einer Kindertagesstätte gehen, welcher die Kinder z.B. mit
Bindehautentzündung, Durchfall, Läusen,
Mund-Hand-Fuß-Krankheit usw. gesund schreibt.

Gesundschreiben? Das gibt’s doch gar nicht. Ich führe seit 26 Jahren, also seit Juni 1987, eine Praxis, zuerst als Praktischer Arzt, dann als Facharzt für Psychosomatische Medizin und ich habe noch nie jemanden gesundgeschrieben und kenne auch keinen Kollegen, der das je gemacht hat. Wie soll denn sowas gehen? Es gibt ja gar kein Formular dafür. Es gibt die dreilagige AU, also Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, genannt Krankschreibung, die wir ausstellen und die geht bis zu einem von mir festgelegten Tag. Eine Gesundschreibung gibt es nicht. Die AU kann höchstens verlängert werden.
Gruß,
Branden

Kein Gerücht
Hi,

das ist kein Gerücht. Gemeint ist nicht die AU-Bescheinigung. Gemeint ist die „Frei-Bescheinigung“, die speziell für bestimmte Krankheiten für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen gefordert wird.
http://www.focus.de/gesundheit/baby/kinderkrankheite…

Das wird meist bei Läusen, Bindehautentzündung, Ansteckungsfreiheit bei Kinderkrankheiten, manchmal auch bei Magen-Darm-Geschichten. Die Kinder müssen eine solche Bescheinigung vom Arzt ausgefüllt vorlegen, sonst dürfen sie nicht wieder zurück in den Kindergarten.

Ich weiß aber auch nicht, an wen man sich wenden kann in so einem Fall. Ich würde es wahrscheinlich beim Gesundheitsamt und der Ärztekammer mal probieren.

Viele Grüße

Uli

4 Like

Ich kenne das auch (aus Muttersicht).

Beim Kinderarzt gibt es einen Zettel (meist mit Werbung einer Pharma/Medikament) ähnlich den Terminzetteln.

Dort wird Name/Geb.datum eingetragen und dann je nachdem angekreuzt
ob Schule/KiGa besucht werden darf -oder nicht (da gibts ja noch keine richtige AU). Oder dass am Sport-/Schwimmunterricht nicht teilgenommen werden darf…

Und die Formulierung „~ist frei von ansteckenden Krankheiten“.

Wir müssen bei gewissen Krankheiten auch sowas im KiGa abgeben.

2 Like

Keine Gesundschreibung also, okay
Hi

Gemeint ist nicht die AU-Bescheinigung.
Gemeint ist die „Frei-Bescheinigung“, die speziell für
bestimmte Krankheiten für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen
gefordert wird.

Ah, verstehe. Also ein spezielles Formular, was offenbar nur Kinderärzte in ihrer Praxis haben.
Ich habe bloß schon öfters mal dieses unausrottbare Gerücht mit der Gesundschreibung gehört, auch von Patienten, die annahmen, dass nach einer Krankschreibung eine Gesundschreibung folgen müsse und habe jedesmal versucht, dieses Gerücht aus der Welt zu schaffen.
Gruß,
Branden

Hi

Mein Arbeitgeber verlangt eine Gesundschreibung, wenn ich vor Ablauf meiner AU wieder arbeiten möchten würde (aufgrund spontaner Wunderheilung nach dem Kirchgang, oder so).

Die kann meines wissens aber ganz formlos erstellt werden.

lg
Kate

1 Like

Hi Kate

Mein Arbeitgeber verlangt eine Gesundschreibung, wenn ich vor
Ablauf meiner AU wieder arbeiten möchten würde (aufgrund
spontaner Wunderheilung nach dem Kirchgang, oder so).

Das nimmt mich wunder. Soweit ich weiß, kann jeder wieder anfangen, zu arbeiten, wenn er sich gesund fühlt, auch wenn es vor Ablauf der AU ist. Ich habe wiegesagt in den vergangenen 26 Jahren noch nie eine solche Gesundschreibung ausgestellt - wenn die Leute früher zur Arbeit gehen als am 1.Tag nach der AU, freuen sich meistens Arbeitgeber und Kollegen. Aber es kommt wohl selten vor. :wink:
Es grüßt dich
Branden

Guten Tag,

es gibt das unausrottbare Gerücht, dass man nicht versichert sei, wenn man trotz AU am Arbeitsplatz auftaucht (und auch arbeitet).

MfG
GWS

PS: Aber was über „nicht ansteckende Krankheiten“ bei Kindern, die Kindergarten, Hort oder Schule geschrieben wurde, das ist definitiv so. Aber es ist kein offizielles Formular. Und manche Arzneimittelfirmen machen diese kleinen Vordrucke aus „Gefälligkeit“ bzw. weil sie so ihre Reklame an den Mann/an die Frau bekommen.

Ja, aber nicht nur für Kinder!
Hallo,

tut mir leid, wenn dir das in 35 Jahren nicht begegnet ist, aber die Bescheinigung gibt’s nicht nur für Kinder. Hier Gegenbeispiele:
http://www.haus-tannenberg.de/Bescheinigung.pdf
http://st-augustinus-heime-gmbh.eu/fileadmin/heime/v…
http://www.osnabrueck.de/images_design/Grafiken_Inha…

Gruß
Christa

2 Like