Hallo,
ich antworte dir mal aus der Sicht und mit der Erfahrung einer Mutter, deren Kind in einer KiTa war, die auch gerne für alles eine „Gesundschreibung“ haben wollte, und die gerade die zweite Läusebehandlung beim mittlerweile dritten Läusebefall seit Anfang des Schuljahres (September 2012) durchgeführt hat.
Ich finde es albern (der Kinderarzt übrigens auch!) z. B. im Fall der Magen-Darm-Grippe eine Gesundschreibung zu verlangen. Wenn das Kind nicht gerade in der Praxis erbricht oder in die Hose macht, kann dir jeder Arzt attestieren, dass das Kind gesund ist. Das hat übrigens auch unser Kinderarzt beim ersten Mal gemacht, unsere Tochter hatte seit 24h keine Symptome mehr gezeigt, kaum waren wir zu Hause, wohlgemerkt mit der Gesundschreibung in der Tasche, und sie erbrach erneut. Der Arzt kann ein Attest im Fall einer Magen-Darm-Grippe nur aufgrund der Aussage der Eltern ausstellen, weil im Gegensatz zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit z. B. die Krankheit nicht unbedingt sichtbar ist. Dann kann sich aber die KiTa-Leitung auch genauso gut auf die Aussage der Eltern verlassen und dem Kind einen weiteren Besuch beim Kinderarzt, bei dem es sich womöglich im Wartezimmer noch etwas anderes einfängt, ersparen!
Thema Läuse. http://www.laeuse-infos.de/infektionsschutzgesetz.php
Laut Infektionsschutzgesetz dürfen befallene Personen weder die Gemeinschaftseinrichtung betreten, noch an ihren Veranstaltungen teilnehmen und zwar solange, bis nach ärztlichem Urteil keine Gefahr mehr für eine Weiterverbreitung besteht. Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung auf Kopflausbefall aber keine medizinischen Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern stellen selbst den Befall fest und führen die Behandlung durch, da die erhältlichen Anwendungsmittel als hinreichend wirksam gelten und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Lediglich für die Wiederzulassung ist ein ärztliches Attest erforderlich (§34 Abs.1 IfSG). Mit § 34 Abs.7 sieht das Gesetz aber auch eine Ausnahmeregelung vor, derzufolge die Erziehungsberechtigten selbst eine Bestätigung über die einwandfrei durchgeführte Behandlung geben dürfen. Die Zulassung der Vertretbarkeit dieser Ausnahmeregelung erteilt das Gesundheitsamt und empfiehlt sie den Einrichtungsleitungen.
Bei meiner Tochter in der Schule waren Läuse aufgetaucht. Wir hatten 1-2 Wochen Ruhe nach dem Alarm, Heiligabend sitze ich mit ihr auf dem Schoß beim Krippenspiel und sie kratzt sich wie verrückt am Hinterkopf. Dazu muss ich sagen, dass ich auch so seit 2-3 Tagen tierischen Juckreiz hatte, aber im Nacken (ich habe lange Haare), und es war so etwas wie ein Ausschlag, was ich allerdings nicht in Verbindung mit Läusen gebracht habe. Nach dem Krippenspiel beschloss ich, zum Notdienst im Krankenhaus zu fahren, damit ein Arzt schaut, ob das nun Läuse sind oder nicht. Ich habe dem Arzt die Situation geschildert, auch dass in der Schule Läuse waren. Er hat uns beide kontrolliert, mich beruhigt, dass wir beide keine Läuse haben, gefragt, ob ich vielleicht das Haarwaschmittel gewechselt habe (hatte ich nicht), und uns beiden ein Antihistaminikum verschrieben. Sollte es nach einer Woche nicht besser sein, mögen wir doch bitte nochmal zum Arzt gehen. Zwei Tage später gab mir das keine Ruhe, wir gingen zum Kinderarzt. Er war nicht da, aber die Kollegin. Die schaut meiner Tochter auf den Kopf, „oh ja, gucken Sie mal!“ Ich habe sie in der Tat nicht gesehen, aber dann hat die Ärztin sie gekämmt und dabei fielen voll ausgewachsene Viecher raus. Die waren garantiert auch zwei Tage vorher schon da! So, was hätte mir genützt, wenn dieser Arzt aus dem Krankenhaus mich mit einem Attest nach Hause geschickt hätte??
Bei meiner Tochter in der Schule wird das nun so gehandhabt, dass es für die Eltern ein Formular zum Unterschreiben gibt, dass die Erstbehandlung durchgeführt wurde (danach darf das Kind ja wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen) und nach 9 Tagen (+/-24h) wiederholt wird, und nur wenn binnen 4 Wochen ein erneuter Befall festgestellt wird, muss man zum Gesundheitsamt gehen und das dort kontrollieren lassen.
Also: Vielleicht etwas weniger Inflationär mit dem Verlangen von „Gesundschreibungen“ umgehen, dann geben sich die Ärzte auch mehr Mühe!
Viele Grüße
Christa