Folgender fiktiver Fall:
Arzt, selbständig, zahlt Beiträge in die Ärzteversorgung, war noch keinen Tag im Leben Beitragszahler in der DRV. Nun macht er nebenher etwa 10 Stunden im Monat eine nichtärztliche Tätigkeit für eine GmbH (an der er maßgeblich beteiligt ist, aber nicht als Geschäftsführer) und soll dafür 400 €/ Monat bekommen (Minijob).
Frage:
Wird er dann Beitragszahler in der DRV?
Kann er sich befreien lassen und die Beiträge an die Ärzteversorgung gehen lassen?
Falls er 5 Jahre lang via Minijob in die DRV einzahlt, erwirbt er dann einen kleinen Rentenanspruch aus der DRV?