Arzthelferin als Selbständige

Hallo, 
als Festangestellte darf man ja neben der Festanstellung nur einen Nebenjob auf 450 EUR besitzen. 
Wie stellt man es an wenn man eine weitere Anfrage für eine 450 EUR Tätigkeit erhalten kann? 
Als ausgebildete Arzthelferin wird die Festanstellung ausgeführt. 
Der bestehende 450 EUR Job ist auch im Arzthelferinnenbereich. 
Die jetzt neu hinzukommende Tätigkeit im selben Bereich. 

Gibt es die Möglichkeit der Gewerbeanmeldung und Rechnungsstellung an den Arzt? 

Ich freue mich auf kompetente Antworten. 
MfG

Hallo,

als Festangestellte darf man ja neben der Festanstellung nur
einen Nebenjob auf 450 EUR besitzen.

  1. Stimmt nicht
  2. Man besitzt nicht einen Job. Man besitzt Gegenstände wie Auto usw. 

Wie stellt man es an wenn man eine weitere Anfrage für eine
450 EUR Tätigkeit erhalten kann?

Man bewirbt sich und wird vielleicht eingestellt. 

Die jetzt neu hinzukommende Tätigkeit im selben Bereich. 

Gibt es die Möglichkeit der Gewerbeanmeldung und
Rechnungsstellung an den Arzt?

Nein, wäre rechtswidrige Scheinselbständigkeit 

MfG

Gibt es die Möglichkeit der Gewerbeanmeldung und
Rechnungsstellung an den Arzt? 

Welches Gewerbe soll dies denn sein?

Gruß Merger

Hallo Kollegin!

Es geht immer nur ein 450 Euro Job. Alles weiter auf selbstständiger Basis oder zwiter Lohnsteuerkarte. Für eine selbstständige Tätigkeit muss man sich vorher beim Finanzamt melden.
Vorsicht in der Wahl der Berufsbezeichnung: wenn man nur unterrichtet z.B. muss man kein Gewerbe anmelden…wenn man selbstständige Arzthelferin wäre, könnten noch andere Auflagen dazu kommen, wie Arbeitssicherheitunterweisung, Hygiene-, Gesundheits- und Befähigungsnachweise…oder ähnliches.
Dann kriegt man eine Steuernummer und kann Rechnungen stellen - aber nur in der angegebenen Sparte.

Ich selbst habe mal in Sachen QM und Praxismanagement nebenbei geschult, da war die Anmeldung einfacher, da nur unterrichtender Nebenerwerb.

Viel Erfolg!

Hallo,

Es geht immer nur ein 450 Euro Job.

Von wem oder was ist die Aufnahme weiterer verboten? Bitte mal darlegen.

Alles weiter auf
selbstständiger Basis oder zwiter Lohnsteuerkarte.

Ich habe ja schon viel gesehen, aber das noch nie.
„Warum sind sie selbstständiger Kellner?“
„Weil ich schon zwei Jobs habe.“
Hö?

Vorsicht in der Wahl der Berufsbezeichnung: wenn man nur
unterrichtet z.B. muss man kein Gewerbe anmelden…wenn man
selbstständige Arzthelferin wäre, könnten noch andere Auflagen
dazu kommen,

Jetzt würde mich mal brennend interessieren, welche Aspekte bei einer Arzthelferin selbstständig sind.

Freie Zeiteinteilung? - Unrealistisch, so funktioniert keine Arztpraxis.
Einsatz eigenen Kapitals? - Schwesternkittel ist etwas dürftig als Kapitaleinsatz.
Weisungsfreiheit? - Da würde ich freiwillig diese Arztpraxis verlassen, wenn die Schwestern tun und lassen können was sie wollen. Mal abgesehen von der Unmöglichkeit der praktischen Umsetzung.
Erfolgsabhängige Vergütung? - Interessant wie da ein Werkvertrag aussehen könnte *kicher*

**to be continued**

Greetz
S_E

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