Ärztin vom Gesundheitsamt erstellt Gutachten nach Aktenlage

Hallo!
Darf eine Ärztin von einem Gesundheitsamt überhaupt Gutachten nach Aktenlage erstellen?
Ich meine, die hat mich nie gesehen, und ich habe der auch nie die Erlaubnis erteilt, Akten über mich zu erstellen und weiterzugeben.
Wie geht das? Gelten für die Sonderrechte?

Hallo,
grundsaetzlich darf sie das - allerdings muss diese Antwort in deinem Fall nicht zutreffen, dazu wären Details schon wichtig -
Gruss
Czauderna

Das ist eine Amtsärztin und was die da versucht hat eine in Hessen auch mal gemacht und der Patientin einen abschlägigen Bescheid zugestellt. Daraufhin entschied das LSG Hessen, dass das an Willkür seitens der Amtsärztin grenzen würde und hat diesen Bescheid aufgehoben.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=73236
Also besteh auf eine amtsärztliche Untersuchung die nicht asusschleißlich nach Aktenlage stattfindet. ramses90

Hallo,
ich habe die Ärztin nie von irgendeiner Schweigepflicht entbunden; die muß das Gutachten wohl aufgrund irgendwelcher Unterlagen von der Arbeitsagentur zusammengeschustert haben.

Hallo,
von der Arbeitsagentur - da bin ich bei Ramses - das geht so einfach dann doch nicht - hast du das Gutachten erhalten ?.
Gruss
Czauderna

Hallo,
mir wurde Arbeitsunfähigkeit attestiert, obwohl das nicht stimmte. Gibt’s dazu auch was aus NRW?

Ja, habe ich erhalten; wurde für 1 Jahr arbeitsunfähig erklärt, einfach so.
Dann soll Nachbegutachtung erfolgen, interessanterweise von der selben Ärztin laut Vorschlag der Agentur.

Hallo,
ja, das geht nicht ohne persönliche Vorstellung. Ich kenne es allerdings aus meiner Krankenkassenpraxis etwas anders, da war es so, dass es immer dann Probleme gab, wenn (in solchen Fällen) der MDK nach Aktenlage auf Arbeitsfähigkeit erkannte - war das Ergebnis nach Aktenlage aber"Arbeitsunfähig", da hatte ich in meiner Praxis auch nicht einen Fall von Widerspruch. Wahrscheinlich ist aber hier die Sachlage eine komplett andere und ausserdem, heute schon sagen zu können, dass eine Arbeitsunfähigkeit noch mindestens 12 Monate andauern wird und das ausschliesslich anhand von was eigentlich ? - das ist schon bemerkenswert.
Wohlgemerkt, wir reden hier von Arbeitsunfähigkeit nicht von Erwerbsminderung.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

Welche Folgen hat das Gutachten für dich? Welche Nachteile ergeben sich damit für dich?

Gruß
Otto

Hallo,

daß bei AU im ersten Verfahrensgang vom MdK Gutachten nach Aktenlage erstellt werden, ist üblich und auch zulässig.

Ggfs. erfolgt bei Widerspruch dann eine persönliche Untersuchung.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, also mit dem MDK hatte ich überhaupt nichts zu tun, nur mit der Frau vom Gesundheitsamt.
Es hieß wohl auch erwerbsunfähig und nicht arbeitsunfähig, da habe ich mich mit den Begriffen vertan.

Hallo,

immer wieder schön, wenn wesentliche Informationen nur tröpfchenweise geliefert werden.

Es kommt auch nicht zwingend darauf an, wer

ein Gutachten verfasst, sondern für wen ein Gutachten verfasst wird. Gerade Einrichtungen der Sozialversicherung bedienen sich auch gerne mal Ärzten von Gesundheitsämtern für notwendige Gutachten.

Also, welcher Sozialleistungsträger hat das Gutachten veranlasst ? Und steht in dem Gutachten nun drin, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt ?

&Tschüß
Wolfgang

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