Das Leben von Person A soll versichert werden. Person B ist Versicherungsnehmer. Die Versicherungsbedingungen verlangen, dass der Versicherung im Versicherungsfall (Tod oder schwere unheilbare Krankheit) Totenschein und Arztberichte mit Krankeitsgeschichte vorgelegt wird.
So lange Person A lebt, ist das ja kein Problem. Aber im Falle eines z.B. Unfalltodes hat ja Person B keinen Zugang zu den ärztlichen Unterlagen, da diese ja der Schweigepflicht unterliegen. Wie regelt man das am Besten? Wie sieht eine Schweigepflichtentbindung aus, die Person B ermöglicht, der Versicherung alle verlangten Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Oder muss man vielmehr von vorneherein der Versicherung eine solche Entbindung unterschreiben? Oder ist es besser, wenn Person B von Person A zu Lebzeiten eine umfängliche Vollmacht erhält?