Ärztliche Schweigepflicht und Risikolebensversicherung. Wie kommt der Versicherungsnehmer im Todesfall an die ärztlichen Akten der versicherten Person?

Das Leben von Person A soll versichert werden. Person B ist Versicherungsnehmer. Die Versicherungsbedingungen verlangen, dass der Versicherung im Versicherungsfall (Tod oder schwere unheilbare Krankheit) Totenschein und Arztberichte mit Krankeitsgeschichte vorgelegt wird.

So lange Person A lebt, ist das ja kein Problem. Aber im Falle eines z.B. Unfalltodes hat ja Person B keinen Zugang zu den ärztlichen Unterlagen, da diese ja der Schweigepflicht unterliegen. Wie regelt man das am Besten? Wie sieht eine Schweigepflichtentbindung aus, die Person B ermöglicht, der Versicherung alle verlangten Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Oder muss man vielmehr von vorneherein der Versicherung eine solche Entbindung unterschreiben? Oder ist es besser, wenn Person B von Person A zu Lebzeiten eine umfängliche Vollmacht erhält?

Doch, das ist sogar ein großes Problem. man bekommt nämlich keine Sterbeurkunde wenn man noch lebt :smile:

Mal im ernst, welche Sch… Versicherung verlangt das überhaupt ?
Und warum ? Sie versichert das Risiko Tod, mehr nicht. dazu muss sie nur wissen, er ist tot, nicht woran und worum.

Üblich wird eine Gesundheitsprüfung vorher verlangt, ab da ist alles egal.
Eine sterbenskranken wird man ja erst gar nicht versichern .

Tot ist tot und es muss gezahlt werden, Sterbeurkunde und VS-Urkunde genügt.

Ausnahme kann in einer ersten Übergangszeit die Selbsttötung sein.

MfG
duck313

Wenn derjenige im präfinalen Stadium einer unheilbaren Erkrankung ist, dann wäre der Abschluß für die Versicherung ein extrem schlechte Deal und für den Versicherungsnehmer (unter den gegebenen Umständen) ein extrem guter.

Darum interessiert sich die Versicherung durchaus für Gesundheitsdaten.

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Europa verlangt das.

Wenn das Eurer Meinung nach stinkt, könnte ich noch mal über eine andere Versicherung nachdenken. Aber das war ja eigentlich nicht meine Frage…

Darum geht´s doch garnicht!
Die Versicherung will im Versicherungsfall, das bedeutet beim Tod des Versicherungsnehmers die genannten Unterlagen haben!
Wenn sie sie VOR Versicherungsabschluß haben will ist dagegen ja nichts einzuwenden aber die vertragliche Einforderung im Todesfall kann man ja schon als den Versuch werten, der Auszahlung der Vericherungssumme an den Begünstigten soviel „Steine“ wie nur irgend möglich in den Weg zu legen. ramses90

Eine Vollmacht des Versicherungsnehmers ausstellen, dass im Todesfall die ärztliche Schweigepflicht für den Vollmachtinhaber, sprich den Begünstigten der RLV, aufgehoben wird. ramses90

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Hallo,

evtl. nicht mehr aktuelles Formular, aber zum Thema inhaltlich sich nicht prinzipiell überarbeitet
http://www.privat.suega.de/Dok/rilv_eur_antrag.pdf

Auf Seite 3 befindet sich die Schweigepflichtentbindungserklärung der versicherten Person.

Dort steht zu lesen:

Schweigepflichtentbindungserklärung für die LeistungsprüfungFür die Leistungsprüfung entbinde ich die oben genannten Personen und Einrichtungen generell von ihrer Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus.

Insoweit erübrigt sich doch Deine Frage, oder habe ich etwas mißverstanden?

Gruß
vdmaster

Die Versicherung kann sich dafür interessieren, ob bei Vertragsabschluss falsche Angaben (Vorerkrankung verschwiegen) gemacht wurden. Vielleicht hat sie in den AGB’s stehen, dass dann die Leistung verweigert wird !?

Ist doch auch viel effektiver, erst in den wenigen Fällen zu prüfen, in denen eine Auszahlung in Frage kommt als bei allen Versicherungsnehmern, die die Versicherung abschließen. Eine Sichtung und Wertung umfassender ärtzlicher Unterlagen ist aufwendig und auch für die Versicherer teuer.

Du bist neu hier, oder?

Sach ma sind wir hier im Plauderbrett?
Das soll dann also so vonstatten gehn, dass man jahrelang Beiträge zahlt, damit der Begünstigte beim Todesfall um die Vericherungssumme gebracht wird weil die Vers. die Gesundheitsprüfung auf den Zeitpunkt des Todesfalls legt und dabei dann feststellt, dass bei Versicherungsbeginn z.B. eine tödliche, unheilbare Krankheit bestand, die nun „leider“ die Auszahlung der Versicherungssumme hinfällig macht.
Bin nicht neu hier, frag mich aber trotzdem wie Du auf den abenteuerlichen Gedankengang gekommen bist. ramses90

Nö.

Äh … ? Ich finde den nicht so abeteuerlich.

YMMV.

Tschuß!