Hallo Zusammen,
hoffe mir kann hier einer helfen.
Das Schulgebäude in dem ich arbeite ist Asbestbelastet. Dieses
ist der Stadt schon seit längerem bekannt und ein
Sanierungstermin wurde mehrfach verschoben. Nun soll es aber
diese Sommerferien gemacht werden.
Da aber die Belastung ja jahrelang war und Asbestfolgen erst
sehr spät erkennbar sind sind nun meine Fragen folgende:
Ich kann mir kaum vorstellen, dass an einer Schule die Asbestbelastung unzulässig hoch ist und der Betrieb dennoch jahrelang weitergeht. Wahrscheinlich bewegt ihr Euch am, Rande des zulässigen. Da wären andernfalls potentiell hunderte von Personen, die Regressansprüche an die Stadt stellen könnten. Gut, nichts ist unmöglich, dennoch erkenne ich in Deinem Posting einen Anflug von Panik. Asbest kommt heute überall in der Luft vor, das Risiko daran zu erkranken ist daher nicht null - bloß, wer mag zu sagen,wessen Asbestfäserchen hat die KRankheit ausgelöst und kann deswegen in Regress genommen werden?
- Kann ich von der Stadt verlangen, dass Sie mir bescheinigt,
dass ich in einer asbestbelasteten Umgebung gearbeitet habe?
Verlangen kannst Du schon, abe Du wirst die Bescheinigung nicht bekommen, denn die Stadt wird sich nicht selbst bescheinigen, gegen Arbeitsplatzrichtlinen verstoßen zu haben.
- Muss die Stadt für Folgeschäden haften?
Ja, wenn Du beweisen kannst, dass die Arbeitsplatzbelastung Ursache eines Schadens war. Viel Glück!
- Muss mir die Stadt ein Schreiben ausstellen, indem Sie diese
Schadensübernahme garantiert`?
Das muss sie nicht und das wird sie nicht, denn Schäden könnten auch durch Dein privates Umfeld entstanden sei, denn auch Deine Wohnung könnte Asbestveseucht sein. Sollte ein Schaden tatsächlich eintreten, wirst Du alle Deutschen Gerichtsinstanzen kennlernen um Deine Ansprüche durchzusetzen.
- Wie ist das eigentlich mit einer Entschädigung?
Entschädigung für was?
- Wie kann ich feststellen, dass die Belastung nach der
Sanierung nicht mehr besteht? Die Stadt wird das ja sicher
behaupten?
Frage den Personalrat, wie hoch die Belatung vor und nach Sanierung war/ist. Wahrscheinlich hat das Problem bei Euch schon Wellen geschlagen, der Personalrat hat deswegen vielleicht schon Mesungen durchführen lassen und hat diese auch zukünftig vor. ine andere Anlaufstelle wäre das Gesundheitsamt bzw. jemand muß doch festgestellt haben, das die Schule Asbestversifft ist, und der muß die Wert doch kennen.
Wolfgang D.