Assistent und Personenbeförderungsschein

Hallo Leute,

ich bin Heilerziehungspflegerin und arbeite auf selbstständiger Basis. Nun habe ich eine Mandantin, welche - über das persönliche Budget Leistungen bei mir in Anspruch nimmt, wobei ich sie mit dem Auto transportieren müsste. Ich habe im PBefG gelesen, dass man den Schein haben muss, wenn die Beförderung der Person im Fokus steht (sprich Taxifahrer, Tourianimateur, Krankentransport mit Gewährleistung von medizinischen Hilfemassnahmen - sprich Apparaturen usw.). Hierbei würden ja rein theoretisch nicht die Beförderung im Fokus stehen, sondern die Massnahme (z.B. Kinobesuch ermöglichen o.ä. Freizeitaktivitäten). Wäre das jetzt bei mir eine Grauzone?? Oder weiß jemand ganz genau, ob ich diesen Schein benötige?

Ich weiss es leider nicht.
Vielen lieben Dank

Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
  1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
  2. mit Krankenkraftwagen, […}

Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.

Aus dem PBefG, Paragraf 1.
Du handelst geschäftsmäßig (das ist ja Fakt), aber die Beförderung wird entweder unentgeltlich oder gegen reinen Ersatz der Betriebskosten durchgeführt? Dann unterliegen diese Beförderungen nicht dem PBefG.
Wenn du aber mit der Beförderung Gewinne erzielst, dann muss die Genehmigung her.

Vielen Dank x strom… Ich habe mit ihrem Anwalt gesprochen und dieser meinte, dass e nicht nötig sei. Ich muss nur eine einwilligungserklaerung aufsetzen, dass sie mit mir mitfaehrt etc. Ich dachte eigentlich, dass ich bereits Gewinn dadurch habe, dass ich pro km 0,30€ abrechne. Ich denke schon, dass ich mich da auf seine Antwort verlassen kann.

Vielen Dank und schöne Weihnachten