Hallo Leute,
ich bin Heilerziehungspflegerin und arbeite auf selbstständiger Basis. Nun habe ich eine Mandantin, welche - über das persönliche Budget Leistungen bei mir in Anspruch nimmt, wobei ich sie mit dem Auto transportieren müsste. Ich habe im PBefG gelesen, dass man den Schein haben muss, wenn die Beförderung der Person im Fokus steht (sprich Taxifahrer, Tourianimateur, Krankentransport mit Gewährleistung von medizinischen Hilfemassnahmen - sprich Apparaturen usw.). Hierbei würden ja rein theoretisch nicht die Beförderung im Fokus stehen, sondern die Massnahme (z.B. Kinobesuch ermöglichen o.ä. Freizeitaktivitäten). Wäre das jetzt bei mir eine Grauzone?? Oder weiß jemand ganz genau, ob ich diesen Schein benötige?
Ich weiss es leider nicht.
Vielen lieben Dank