Assistenzhund am Arbeitsplatz

Hallo Wissende,

ist das erlaubt? Und wenn ja, auf welcher Basis.

Vielen dank im Voraus!!

Das ist erlaubt und seit 2002 gesetzlich geregelt:
http://dogsandjobs.de/2016/04/19/assistenzhunde-am-arbeitsplatz/ ramses90

Hallo,

danke, die Quelle habe ich gefunden, aber sonst keine. Zur Vorlage beim AG ist das mE zu wenig, zumal Haufe etwas kritischer ist.

Vielleiht hat noch jemand eine Quelle?

DANKE

hallo,

Allgemein ergibt sich die Pflicht zur Duldung durch den AG aus § 81 Abs. 4 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

Und wenn der AG weiter zickt, holst du halt das Integrationsamt dazu. Die werden ihn schon „einnorden“.

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

Also ich finde nicht, dass Haufe mit dem Zitat

besonders viel Spielraum für eine Kritik lässt …

VG
Guido

ja, aber hier steht expliziet der Blindenhund, das Thema ist allgemein in der Gesellschaft bekann und akzeptiert.

Ich spreche von einem Assistenzhund, für psychisch kranke Menschen. Da ist das Thema nicht so bekannt.

Ich denke kritisch war das falsche Wort, mir fällt aber kein anderes ein.

naja, warum denn gleich in den Krieg ziehen? Das muss erstmal anders gehen. Du vergißt, dass Mensch ja dann da noch arbeiten will.

Hallo,

kennst Du die Bedeutung des Wörtchens „wenn“?

&Tschüß
Wolfgang

… wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wär mein Vate Millonär :wink:

ein Scherz, ich will Dich nicht verärgern…