Hallo Wissende,
ist das erlaubt? Und wenn ja, auf welcher Basis.
Vielen dank im Voraus!!
Hallo Wissende,
ist das erlaubt? Und wenn ja, auf welcher Basis.
Vielen dank im Voraus!!
Das ist erlaubt und seit 2002 gesetzlich geregelt:
http://dogsandjobs.de/2016/04/19/assistenzhunde-am-arbeitsplatz/ ramses90
Hallo,
danke, die Quelle habe ich gefunden, aber sonst keine. Zur Vorlage beim AG ist das mE zu wenig, zumal Haufe etwas kritischer ist.
Vielleiht hat noch jemand eine Quelle?
DANKE
hallo,
Allgemein ergibt sich die Pflicht zur Duldung durch den AG aus § 81 Abs. 4 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
Und wenn der AG weiter zickt, holst du halt das Integrationsamt dazu. Die werden ihn schon „einnorden“.
&Tschüß
Wolfgang
Hi!
Also ich finde nicht, dass Haufe mit dem Zitat
besonders viel Spielraum für eine Kritik lässt …
VG
Guido
ja, aber hier steht expliziet der Blindenhund, das Thema ist allgemein in der Gesellschaft bekann und akzeptiert.
Ich spreche von einem Assistenzhund, für psychisch kranke Menschen. Da ist das Thema nicht so bekannt.
Ich denke kritisch war das falsche Wort, mir fällt aber kein anderes ein.
naja, warum denn gleich in den Krieg ziehen? Das muss erstmal anders gehen. Du vergißt, dass Mensch ja dann da noch arbeiten will.
Hallo,
kennst Du die Bedeutung des Wörtchens „wenn“?
&Tschüß
Wolfgang
… wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wär mein Vate Millonär …
ein Scherz, ich will Dich nicht verärgern…