Astrologie - Fragen

Hallo

Denn die Empfehlungen beziehen sich ausschliesslich auf
homöopatische Hochpotenzen

Falsch. Es geht um die Behandlung von Krebs. Du hast wieder
mal durch weglassen gelogen.

Er hat ausgefuhrt, dass es bei einer Krebserkrankung das A + O
ist, dass der Patient sich geistig mit seiner Erkrankung auseinander
setzt. Und da sind homöopatische Hochpotenzen äußerst hilfreich,
dass kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Denn was passiert bei einer Krebserkrankung mit dem Betroffenen?
Im günstigsten Fall wird er operiert. Häufig bekommt er noch eine
Chemo verabreicht. Anschließend wird ihn gesagt; So, jetzt kommen
Sie mal regelmäßig zu den Nachuntersuchungen. Sonst nichts.
Er muss sich also von Nachuntersuchung zu Nachuntersuchung zittern…
Was glaubst Du, was das für eine psychische Belastung für einen
Menschen darstellt, der sich als Todeskandidat fühlt?
Allein die Angst vor einem möglichen Rückfall?

Außerdem: Hast Du Dich noch nie gefragt, warum bei der gleichen
Krebserkrankung (mit identischen Fernmetastasen) der eine Patient
die Krankheit überlebt und der andere nicht?
Es gibt Leute, die bei der Diagnose „Krebs“ gleich den Laden abschliessen
und den Schlüssel wegwerfen…Und andere beginnen mal über ihr
Leben nachzudenken!

Gruss
Esther

Hallo,

Er hat ausgefuhrt, dass es bei einer Krebserkrankung das A + O
ist, dass der Patient sich geistig mit seiner Erkrankung
auseinander setzt. Und da sind homöopatische Hochpotenzen äußerst
hilfreich, dass kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Das ist mir komplett wurscht, was da Homöopathie anrichten kann oder nicht. Ein Krebspatient gehört zum Arzt, das steht so in den Regeln der Heilpraktiker und allein darum geht es.

Und da kannst Du in Deinem Unwissen und Deiner Unvernunft Gegenbeispiele auffahren, bis Du schwarz wirst, Krebs ist durch Ärzte in vielen Fällen heilbar. Egal, wem, die Chance auf diese Heilung zu nehmen, ist zu recht strafbar. Das ist nicht weg zu diskutieren, schon gar nicht durch Dich.

Gruß
loderunner

Und da kannst Du in Deinem Unwissen und Deiner Unvernunft
Gegenbeispiele auffahren, bis Du schwarz wirst, Krebs ist
durch Ärzte in vielen Fällen heilbar. Egal, wem, die Chance
auf diese Heilung zu nehmen, ist zu recht strafbar. Das ist
nicht weg zu diskutieren, schon gar nicht durch Dich.

Vielen Dank für Deine netten Zeilen.

1.) zum Thema „Unwissenheit“
Ich habe in meiner unmittelbaren Umgebung 4 Krebserkrankungen
und deren Verlauf „studieren“ können. Einschließlich Gespräche
mit den behandelnden Ärzten, Chemotherapien (da sag ich lieber
nichts zu) etc.
Welche „Qualifikation“ auf diesem Gebiet hast DU vorzuweisen???

2.)Zum Thema Heilung

Du kannst bei einer Krebserkrankung machen, was Du willst:
Wenn der Patient nicht „mitspielt“, weil er psychisch „auf dem
Zahnfleisch geht“ und sich bereits aufgegeben hat, dann kannst Du
mit ihm machen, was Du willst: Es wird nichts! Da helfen all Deine
tollen Therapien auch nichts mehr.
Die Psyche eines Menschen ist das A + O bei einer Krebserkrankung.
Ob es Dir nun gefällt oder nicht - es ist so!

Und im übrigen sollte ein jeder für sich alleine entscheiden, was er mit
sich machen, bzw. nicht machen lässt.

Gruß
Esther

Hallo,

Vielen Dank für Deine netten Zeilen.

Tja, musste leider mal gesagt werden. Wenn Du keine Kommentare willst, gib selber keine ab.

1.) zum Thema „Unwissenheit“
Ich habe in meiner unmittelbaren Umgebung 4 Krebserkrankungen…

Ja? Und?
Ich schrieb doch schon was von Deinen Beispielen. Was beweisen die denn? Genau: gar nichts.
Du willst hier Reklame dafür machen, bei Krebs nicht zum Arzt zu gehen, sondern zum Heilpraktiker. Und das ist und bleibt gefährlicher Unsinn.

2.)Zum Thema Heilung
Du kannst bei einer Krebserkrankung machen, was Du willst:
Wenn der Patient nicht „mitspielt“, weil er psychisch „auf dem
Zahnfleisch geht“ und sich bereits aufgegeben hat, dann kannst
Du mit ihm machen, was Du willst: Es wird nichts! Da helfen all
Deine tollen Therapien auch nichts mehr.

Ja. Und? Sagt das irgendetwas über die ‚Therapie‘ beim Heilpraktiker aus? Natürlich nicht. Sagt das denn irgendwas über die Therapie beim Arzt aus? Nein, auch nicht.
Viele Krebspatienten wurden durch Ärzte geheilt. Viele Krebspatienten wurden durch Heilpraktiker umgebracht. Willst Du beides einfach leugnen oder nicht wahrhaben?

Die Psyche eines Menschen ist das A + O bei einer
Krebserkrankung.
Ob es Dir nun gefällt oder nicht - es ist so!

Ja. Aber das nutzt eben alles nichts ohne Behandlung. Ob es Dir nun gefällt oder nicht - es ist so!

Und im übrigen sollte ein jeder für sich alleine entscheiden,
was er mit sich machen, bzw. nicht machen lässt.

Ja, natürlich. Ihn aber von einer Behandlung abzuhalten, indem man ihm erzählt, dass alles von selber weggeht, wenn man nur in ein inneres Gleichgewicht käme, ist zu recht verbrecherisch.

Gruß
loderunner

P.S., mein Onkel ist an Krebs gestorben. Der Lebensgefährte einer Tante meiner Frau ist an Krebs gestorben. Meine Mutter wurde von Krebs geheilt (muss ich sagen, wie und von wem?).

Medical Professional
Hi Esther,

hier mal ein Bild zu einem „Medical Professional“ :smile:

http://de.inmagine.com/kcd00282/kcd00282063-photo

LG
Mikhael

2 Like

Hallo Mikhael,

ach soooo, ein Altenpfleger (lol).
Aber die sind doch sonst ganz nett, oder ?
Vielleicht ist der Junge ja bloß überarbeitet…

Amüsierte Grüsse
Esther

Astrologische Denkweise
Hallo Tiddy,

also ein Mensch, der ein wenig mehr nachdenkt, ist bei Dir schon ein Astrologe. So ganz ist es wohl doch nicht. Jemand der eine Adresse wie Du hast, hat sich Gedanken darüber gemacht oder auch keine. Ich glaube Letzteres ist der Fall bei Dir - das würde auch das „geistig abwesend“ einleuchtend erklären.

Nix für unguat.

LG
Mikhael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn es aber darum geht, Empfehlungen in einem Forum
auszusprechen, dann soll mein Wissen, meine Meinung und meine
Kritik erst einmal neben dem von Anderen stehen, soweit es
niemanden schadet.

So, lieber Ulf, nun übersetzte mal bitte, was Du mir damit
im (ungebrezelten ) Klartext sagen willst.
Eine Meinung ist immer subjektiv.
Und in jedem Forum prallen kontroverse Meinungen aufeinander,
weil Lebenserfahrung, Biographie, (sowie die Software der
User zwischen den Ohren) unterschiedlich ist.

Hallo Esther,
nun überlege bitte, warum ich die Begriffe Wissen, Meinung und Kritik gebraucht habe! Zwei Begriffe scheinst du nicht zu verstehen.
Grüße
Ulf

PS: Ich habe schon wieder das Gefühl, mit einer 13-jährigen zu Kommunizieren: „So, lieber Ulf“. So beginnst du gerne, wenn du Angst vor Argumenten hast. Da bleibt es gleich, ob du die von Anderen nicht verstehst oder nicht in der Lage bist, eigene einzubringen.

1 Like

Keine Kooperation im sinne von „juristisch“… Es gibt ganz eng gefaßte Ausnahmen, aber im
Prinzip ist es verboten. Die Halbgott-in-weiß-Mentalität ist ausgestorben - es ist, nach 6
Jahren intensivem Studiums, nach einem Jahr praktischer Anleitung, nach drei Staatsexamina,
nach einer Anzahl von Jahren der Facharztausbildung keine Überheblichkeit, auf die
Heilpraktiker hinabzusehen. Viele der Praktiker die heute die Szene bestimmen haben
keinerlei Ausbildung und keinerei Wissen, aber beim Maulaufreißen sind sie immer groß. Bis
vor wenigen Jahren, und in vielen Städten auch heute noch, kann sich jeder nicht
vorbestrafte Hauptschulabsolvent nach einer Bagatellbefragung den Heilpraktikerschein
abholen. Bei den Heilpraktikerüberprüfungen dürfen überhaupt keine Fragen zur Therapie
gestellt werden. Daher gibt es extrem viele Heilpraktiker, die auf virtuellem Braunschläger-
Niveau arbeiten und dann eben auch Dinge wie „Krebs kann man nur kriegen wenn man den
Analverkehr im 3.Haus als Aszendenten hat, was sie haben ist kein 5 cm großer
Brustkrebstumor sondern ein ungelöster Loßlaßkonflikt“ sagen und dementsprechend
therapieren. Gute Heilpraktiker, die ihre Grenzen kennen, die wenigstens eine ganz ganz
kleine Ausbildung (Krankenpfleger, Physiotherapeut) haben, die nicht an der realen,
medizinischen Therapie herumpfuschen sondern „unterstützend“ arbeiten, sind selten. Die
Konsequenz: der Heilpraktiker gilt juristisch als medizinischer Laie. Das ist nicht meine
Privatmeinung, sondern die gängige explizite Jurisdiktion ! Und während der Arzt für seine
Kunstfehler haftbar gemacht werden kann, und bei schwerwiegenden oder wiederholtem Pfusch
seine Approbation verliert (und dann nicht mehr praktizieren darf) kann der Heilpraktiker
X.Y. völlig unbehelligt in der Landschaft herumpfuschen. Man kann ihm wegen
Behandlungsfehlern nicht an den Kragen - nur aus formaljuristischen Gründen, wenn er z.b.
meldepflichtige Infektionserkrankungen wie MAsern behandelt. Wobei da der durchschnittlich
verlogene Standart-Praktiker, belieben wir einfach beim Herrn X.Y., behauptet, er habe die
Masern überhaupt nicht behandelt, weil er gar nicht wußte daß es Masern sind, er hätte einen
stark juckenden, fieberhaften Hautausschlag behandelt der durch Elektrosmog ausgelöst worden
sei… und sschwupps ist er nicht mehr zur Rechenschaft zu ziehen. Fast alle Heilpraktiker
lassen ihre Klienten auch Standart- Aufklärungsbögen ausfüllen, in denen der Klient erklärt,
er wisse daß nicht anerkannte Methoden zum Einsatz kommen, daß der Praktiker nicht für
Probleme haftbar zu machen ist und daß der HP-Besuch den Besuch beim Arzt auf keinen Fall
ersetzt. Was der Herr X.Y. dann im Behandlungszimmer erzählt ist was völlig anderes - da
wird wieder gelogen und betrogen daß sich die Balken biegen - aber vor Gericht ist er immer
aus dem Schneider. Daß es jede Menge Ärztefehler gibt steht völlig außer Frage. Meiner
Erfahrung mit Heilpraktikern und Ärzten ist es jedoch so, daß der Ärztepfusch die Ausnahme,
der Heilpraktikerpfusch jedoch die Regel ist. Meine Meinung…

meldepflichtige Infektionserkrankungen wie MAsern behandelt.

Als Arzt oder Heilpraktiker ist man verpflichtet, Masern zu melden.
Masern zu BEHANDELN ist schwierig, da es eine Viruskrankheit ist. Man kann nur „Sympthomatisch“ behandeln, d.h. Sympthome mildern und aufpassen, dass keine sekudäre bakterielle Infektion dazukommt, was bei Masern häufig der Fall ist. Das nennt man Komplikationen.

Masern überhaupt nicht behandelt, weil er gar nicht wußte daß

es Masern sind

Wenn er Masern mit ihrem sehr typischen Ausschlag und anderen Sympthomen wie Lichtempfindlichkeit nicht erkennt und daher nicht meldet, ist die Lizenz weg. Das gilt sowohl für Arzt als auch für Heilpraktiker.

er hätte einen
stark juckenden, fieberhaften Hautausschlag

Der Ausschlag bei Masern ist juckt nicht so stark. Du verwechselst mit Windpocken.

Der Arzt, der Heilpraktiker, das Gesetzt und …
… die Gesellschaft.

Ein paar unaufgeregte Fakten:

Tag,
Im HPG steht in der Tat, dass in Deutschland selbstständig die Heilkunde ausüben nur bestallte Ärzte und Heilpraktiker dürfen.
Es gibt in der Tat keine staatlich geregelte HP-Ausbildung.
Es gibt in der Tat eine Menge schlechter HP.
Es gibt in der Tat aber auch eine Menge schlechter Ärtze.
Ärtze dürfen nicht mit Heilpraktikern zusammenarbeiten, weil ihre Ständeordnung der Ärztekammer dies verbietet.
Heilpraktiker dürfen im Grunde tun und lassen was sie wollen (also auch mit Ärzten zusammenarbeiten), solange sie sich in einem bestimmten Rahmen bewegen:

  • Hebammengesetz
  • Zahnheilkundegesetz
  • Arzneimittelverordnung
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Heilmittelwerbegesetz
  • Medizinprodukteverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • Hygienerichtlinien des RKI
    Mehr fällt mir gerade nicht ein.

In der Heilpraktikerprüfung, die laut gesetzlicher Formulierung eine Überprüfung ist, wird Grundlagenwissen abgefragt.
Dabei geht es darum, herauszufinden,

  • ob der Proband weiß in welchem gesetzlichen Rahmen er sich befindet,
  • ob er ein allgemeines anatomisches, physiologisches und pathologisches Grundwissen hat,
  • ob er in der Lage ist Krankheiten zu erkennen, die er nicht behandeln darf,
  • bzw. Krankheiten oder Zustände zu erkennen, die er nicht behandeln sollte,sondern besser sofort abgibt.

Es gibt eine schriftliche Prüfung und eine mündliche.
In der mündlichen werden durchaus auch grundlegende therapeutische Fähigkeiten verlangt, allerdings keine typischen HP-Therapien betreffend, sondern sowas wie Beatmen, Venenzuganglegen u.ä.

Wenn ein HP gegen gesetzliche Vorgaben verstößt kann er angezeigt werden.
Wenn ein HP eine Gefahr für die Gesundheit seiner Patienten darstellt, kann er beim Gesundheitsamt gemeldet werden und die überprüfen das.

Wenn einer HP oder ein Arzt eine meldepflichtige Krankheit nicht erkennt, passiert in der Regel überhaupt nichts - Irren ist menschlich.

Es gibt für den HP weniger gesetzlich oder über die Ständeordnung der Ärztekammer festgelegt Pflichten, allerdings lehren wir an unserer Schule und ist auch ersichtlich aus den Prüfungsfragen, dass man als HP davon ausgehen kann, das die wesentlichen Pflichten, die dem Patientenschutz gelten, für den HP genauso gelten, wie für den Arzt.
Als denn da wären:

  • Sorgfaltspflicht
  • Aufklärungspflicht
  • Schweigepflicht
  • Dokumentationspflicht
  • Haftpflicht,
    wobei wir wieder dabei wären, wenn ich tatsächlich einem Patienten und sei es durch Unterlassen schädigen würde.

Ich arbeite sehr erfolgreich zusammen mit Ärzten an Patienten, dabei geben wir uns natürlich nicht gegenseitig Anweisungen, aber wir tauschen Informationen aus.
Mir gruselt auch, bei einigem was hier im Brett geschrieben worden ist.
Ich würde einen Kollegen oder einen Behandler der gegen das HPG verstößt durchaus auch melden, wenn er Patienten schadet und ich das mitbekommen.
Aber…
… ich weiß, daß es auch sehr gute HP gibt und auch sehr gute Ärtze und ich würde mir wünschen, daß Diskussionen zu dem Thema von beiden Seiten sachlicher geführt werden könnten und somit mehr Patienten umfassend geholfen werden könnte.

Freundliche Grüße
Kerstin

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