@eder
zu
aus deinem gesperrten artikel generelle regelung:
https://dhttps://dejure.org/gesetze/AufenthG/25.htmlejure.org/gesetze/AufenthG/25.html
(4) …humanitäre gründe…
darüber hinaus ist nach 5 jahren dann die beantragung einer niederlassungserlaubnis und damit dauerhafte unbefristete erlaubnis möglich.
die anzahl der abschiebungen 2016 betrug 25.375 personen (antwort des bundestags auf kleine anfrage, Drucksache 19/485). sofern keine freiwillige rückreise angedacht ist (54.069 personen 2016) oder irgendwelche rückführungs-vereinbarungen mit drittländern getroffen sind (es gibt definitiv keine zwischen deutschland und anderen staaten), steht einem verbleib in deutschland auf dauer nichts im wege.
pasquino