Asylbewerber

In unserem Dorf ist eine 5-köpfige Familie aus einem afrikanischen Land untergebracht worden. Sie wurde aber schon in Italien registriert und anerkannt.
In der BRD wurden sie nicht anerkannt, gingen dann zum RA und widersprachen ihrer Abschiebung Seitdem warten sie auf den Gerichtsbeschluss. Es ist anzunehmen, dass das Gericht ihre Abschiebung bestätigt. Nun weigert sich die neue Regierung Italiens aber, bei uns abgelehnte Asylberwerber zurückzunehmen.
Was passiert nun mit dieser Familie ?

Nichts, sie bleibt hier. Jedenfalls bis auf weiteres, wenn alles so abgelaufen ist wie Du sagst. Und das bis auf weiteres kann Jahre bedeuten.
Man kann nämlich niemanden ohne Einverständnis des Staates zur Ausreise zwingen aus dem er stammt oder der nach dem EU-Asylrecht zuständig wäre.
Dieser Staat muss sich bereit erklären, sie einreisen zu lassen.

MfG
duck313

Nichts wird denen geschehen, sie prozessieren und leben auf unsere Kosten bis sie Daueraufenthaltsrecht für Deutschland bekommen.
MfG

im grunde genommen wie in den letzten 5 und mehr jahren nichts. es bleibt weitgehend wie es gerade ist. sie erhalten unterstützung staatlicherseits, und wenn es gut geht und die jeweilige gemeinde mit engagierten bürgern versehen ist, wird neben schulischer ausbildung der kinder oder ein paar aushilfsjobs für die eltern die zeit mit ein paar veranstaltungen und einladungen dahingehen. segregation wird weiter zunehmen. und die familie wird dort auf viele jahre eingebunden sein. in ihrer kultur. in ihrer gesellschaft.

was italien anbelangt, sind die aktuellen informationen derart, dass etwa die hälfte der eu-staaten irgendwelche unbenannte und datumsmäßig unbekannte bi- oder trilaterale abkommen „zugesagt“ hat, die andere ca.-hälfte der eu-staaten schlicht veränderungen abgelehnt hat. es wird sich also auch nichts für die familie aus dieser sicht heraus ändern. auf unabsehbare dauer.

was nun gericht und abschiebung anbelangt, herrscht über die bundesländer (je nach regierung) die unterschiedlichkeit und keine bundesweite regelung


es ist daher nicht unbedingt anzunehmen, dass das gericht die abschiebung bestätigt. wir können jetzt wieder beim ersten absatz beginnen…

pasquino

Zu dem roten Sachverhalt: Diese Familie hat schon einen Anwalt eingeschaltet und wartet nun auf das Urteil. Die Familie ist schon seit über einem Jahr hier. Wenn also ein EU-Mitgliedsstaat - also BRD - den Asylantrag selbst prüft (das wird dann doch per Gerichtsbeschluss so sein) und die Abschiebung bestätigt wird, kann die Abschiebung doch nicht durchgeführt werden, weil Italien sich strikt weigert. Hat die Familie dann ein sog. Daueraufenthaltsrecht ?

Wenn Italien der Rücknahme nicht zustimmt und eine Rückführung in das Herkunftsland nicht möglich ist (weil dieses ebenfalls die Rücknahme verweigert oder dort für die Betreffenden Gefahr für Leib und Leben besteht), kann keine Abschiebung durchgeführt werden.

Was denn auch sonst? Die Familie in ein Flugzeug setzen und über dem Mittelmeer abwerfen?

:paw_prints:

Das ist leider richtig. Deshalb nochmal: Ankerzentren, oder wie auch immer, in Afrika errichten. Von da kann dann der Asylantrag gestellt werden. Und ja, das würde sehr wohl gehen. Dann hätte man den Zirkus mit Abschiebungen ein für alle mal aus der Welt.

Deine Ironie kannste dir auch gerne schenken.

Das würde die unabwendbare Verarmung der Herkunftsländer besiegeln und einen nicht abwendbaren Zustrom an Flüchtlingen in demokratische Staaten der EU bedeuten.

Grüße mki

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