Hallo,
Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat kritisiert, dass einige Migranten in den chaotischen Auffanglagern in Griechenland gar keine Chance hatten Asylanträge zu stellen. Demnach waren unter den ersten 202 Menschen, die mit Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens am Montag deportiert wurden, 13 afghanische und kongolesische Flüchtlinge, deren Bitte um Asyl nicht gehört wurde.
Sie wurden am Montag in die TÜR zurückgeführt.
Die ZEIT bezieht sich auf einen Artikel des Guardian
http://www.theguardian.com/world/2016/apr/05/greece-deport-migrants-turkey-united-nations-european-union
Cochetel said on Tuesday that 13 Afghans and Congolese asylum seekers who reached the Greek island of Chios after 20 March, and who were deported back to Turkey on Monday, had not been allowed to formally register their asylum claims due to administrative chaos on the island.
(…)
Cochetel told the Guardian: “For four days after the 20th, the Greek police did not register any intention to seek asylum as they were not prepared [or] equipped for this, so we started providing forms to people who had declared their intention to seek asylum."
“The police received most of the people with these forms and … forgot some apparently. It is more a mistake than anything else, we hope.”
Wird hier der Inhalt von der ZEIT nicht falsch (an zentraler Stelle lückenhaft) wiedergegeben und damit ein anderer Eindruck erweckt? Also eine Halbwahrheit verbreitet?
Passiert ist doch folgendes: Zwischen dem 20.03. und 24.03 sind die 13 Personen auf Chios angekommen. Gegenüber dem UNHCR erklärten sie, Asyl beantragen zu wollen. Daraufhin wurden ihnen Antrags- formulare vom UNHCR übergeben. Vollkommen unklar ist hingegen, ob diese 13 Personen ihre mündliche Absicht nicht bis zum 04.04. änderten und diese Anträge daher niemals offiziell stellten.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es wäre genauso gut vorstellbar, dass die Griechen geschlampt haben. Nur erscheint es im ersten Moment seltsam, dass die 13 Betroffenen nicht bereits vor der Abfahrt darauf hingewiesen haben, dass ein Fehler vorliegen müsse, weil über ihre Anträge ja noch gar nicht entschieden wäre. Vorstellbar ist ebenfalls, dass die Anträge negativ beschieden wurden und es daher zur Rückführung kam. Dann läge ein Fehler in der lückenhaften Berichterstattung im Rahmen der Rückführung bei den Griechen. Denn diese hatten ja angegeben, dass niemand von den Rückgeführten einen Antrag gestellt hätte.
Gruß
vdmaster