Man sollte dann nicht erwähnen, dass das Unfug sei, weil man selber an große Mengen Alkohol gewöhnt sei und 0,3 der Wert ist, den man eigentlich immer mindestens habe.
Dass dieser Satz von mir ironisch gemeint ist, ergänze ich mal.
Man sollte bei sowas nur ganz freundlich einen einzigen Satz
sagen: „Ich mache Angaben zu meiner Person, ich mache jedoch
keine Angaben zur Sache und lehne jegliche Tests die meine
Mithilfe erfordern ab“. Ab dann erfolgt auf jede Frage des
Beamten ein (immer noch ganz freundliches) „Ich möchte dazu
keine Angaben machen“.
Also ich würde jederzeit pusten. Ist halt nur langweilig, immer nur Nullen auf der Anzeige…
Aber mal weiter gesponnen:
Wenn man nun nicht pustet, dann schöpft der Beamte ja Verdacht.
Darf er die Tatsache der Verweigerung als hinreichenden Verdacht für die Anordnung einer Blutprobe nehmen? (Ich denke, dass das nicht OK wäre. Aus der Wahrnehmung eines Rechts darf man ja nicht schließen, ich wäre betrunken. Ebenso darf ja auch ein Richter die Tatsache, dass jemand die Aussage verweigert, nicht als Schuldeingeständnis werten.)
Als Beamter kann er natürlich behaupten, er habe einen unsicheren Fahrstil oder gar Alkoholgeruch wahrgenommen. Die Anordnung der Blutprobe durch den Polizeibaemten wäre dann, soweit kein Richter/Staatsanwalt verfügbar, nicht zu beanstanden (wegen vermutlich erfundener Gründe zwar rechtswidrig, aber dies wäre nicht zu beweisen).
(Warum sind eigentlich Richter nachts nicht erreichbar? Oder sind sie es doch und ich habe falsche Infos? Es gibt doch diese neumodische Erfindung - Telefon - da könnte man die Sachlage dem Richter erklären, ebenso könnte der vermeintliche Trunkenheitsfahrer seine Sicht der Dinge erzählen.)
Nun wird man zur Wache gefahren, der Arzt kommt. Man erklärt dem Arzt gegenüber, nüchtern zu sein, man erklärt, der Blutprobe nicht zuzustimmen.
Was macht der Arzt?
Würde er erst ein paar simple Tests machen und dann sagen: „So, wie der auf einem Bein balanciert, kann der nie betrunken sein, ich weigere mich, eine Körperverletzung auf Grund einer polizeilichen Anordnung, deren Rechtmäßigkeit ich anzweifle, zu begehen“
Oder sagt der sich: „Anordnung ist Anordnung, das wird jetzt durchgezogen“?
Was passiert dann nach der Blutprobe?
Darf der Fahrer weiterfahren?
Wer bringt ihn zum Auto?
Wenn er nicht mehr Fahren darf: Wer trägt die Kosten für die fahrerlaubnisfreie Zeit?
Immerhin hätte er ja einfach pusten können, dann wäre alles gut gewesen.
So aber wartet er 1 Woche auf das Ergebnis mit 0,0 und bekommt dann erst seinen Schein wieder…
Das sind ernst gemeinte Fragen. Den Tip „Atemtest verweigern“ geben ist simpel, aber ohne das weitere Prozedere zu wissen, nicht sehr hilfreich.