AtemAlkoholTester zeigt nur die Hälfte an?

hallo Wissende,

jemand wurde angehalten, musste ins Röhrchen pusten, der Tester zeigte 0,4 Promille an,
der Polizist sagte, dass er bei dem Ergebnis in Wirklichkeit  den doppelten AlkoholBlutwert hätte, also 0,8 und deshalb zur Blutentnahme mitkommen müsste,
was sich dann auch als genau richtig herausstellte.
Der Kandidat musste seinen Schein abgeben.

Das hab ich nach 25 Jahren Fahrpraxis noch nie gehört, ist das neu?
Musste in früheren Jahren selbst schon mehrmahls pusten, dabei zeigte der Tester auch schonmal 0,36 an, das würde ja dann heutzutage schon zuviel sein.

Scheint aber eine tatsächlich so vorgegangene Geschichte zu sein. wow, da muss man ja echt viel mehr aufpassen als früher

wer-weiss-was?

mfg

Hi!

http://www.blutalkohol-homepage.de/aa_analytik.shtml

VG
Guido

Hallo!

Ja, es gibt 2 Messverfahren. Beim einen muss man " x 2" nehmen um auf Promille zu kommen. Siehe auch der eingestellte Link in der anderen Antwort.

Man darf nicht nur nach dem Zahlenwert auf dem Display gehen ! Es kommt auch auf die Maßeinheit dahinter an !

Im Beispiel war der Zahlenwert offenbar  0,4 mg/l  Atemalkoholkonzentration = 0,8 Promille (  = mg/g) Blutalkoholkonzentration.

MfG
duck313

hallo Wissende,

jemand wurde angehalten, musste ins Röhrchen pusten, der
Tester zeigte 0,4 Promille an,

Vermutlich zeigte er eine ATEMalkoholkonzentration von 4mg pro Liter an.
Im Atem ist der Alkohol nie so stark konzentriert wie im Blut (außer, man hat kuz zuvor mit Alkohol gegurgelt).

der Polizist sagte, dass er bei dem Ergebnis in Wirklichkeit
den doppelten AlkoholBlutwert hätte, also 0,8 und deshalb zur
Blutentnahme mitkommen müsste,

Man kann in der Tat annähernd aus x Milligramm pro Liter (das sind keine Promille) „mal 2“ nehmen und hat den ungefähren Blutalkoholgehalt in Promille.

Musste in früheren Jahren selbst schon mehrmahls pusten, dabei
zeigte der Tester auch schonmal 0,36 an, das würde ja dann
heutzutage schon zuviel sein.

Das ist ganz sicher zuviel, wenn man auch nur die geringste Fahrauffälligkeit hatte.
Wenn man irgendwie auffällt (Schlenker, Unaufmerksam, Unfall,…) und mehr als 0,3 Promille hat, dann ist der Schein weg, weil von einer alkoholbedingten Auffälligkeit ausgegangen wird.
Man sollte dann nicht erwähnen, dass das Unfug sei, weil man selber an große Mengen Alkohol gewöhnt sei und 0,3 der Wert ist, den man eigentlich immer mindestens habe.

Scheint aber eine tatsächlich so vorgegangene Geschichte zu
sein. wow, da muss man ja echt viel mehr aufpassen als früher

Die 0,3 Promille Regel sollte sich im Gedächtnis einprägen.
Meiner Meinung nach (ich trinke praktisch nie Alkohol…) wäre die 0,0 Regel auch OK.
(Bisschen Toleranz sollte sein, möchte schon noch gerne einen Hefezopf essen, ohne den Schein zu verlieren!)

Man sollte dann nicht erwähnen, dass das Unfug sei, weil man selber an große Mengen Alkohol gewöhnt sei und 0,3 der Wert ist, den man eigentlich immer mindestens habe.

Man sollte bei sowas nur ganz freundlich einen einzigen Satz sagen: „Ich mache Angaben zu meiner Person, ich mache jedoch keine Angaben zur Sache und lehne jegliche Tests die meine Mithilfe erfordern ab“. Ab dann erfolgt auf jede Frage des Beamten ein (immer noch ganz freundliches) „Ich möchte dazu keine Angaben machen“.

http://www.focus.de/finanzen/recht/kein-aprilscherz-…

(außer, man hat kuz zuvor mit Alkohol gegurgelt).

Die 0,3 Promille Regel sollte sich im Gedächtnis einprägen.
Meiner Meinung nach (ich trinke praktisch nie Alkohol…) wäre
die 0,0 Regel auch OK.
(Bisschen Toleranz sollte sein, möchte schon noch gerne einen
Hefezopf essen, ohne den Schein zu verlieren!)

Hi

genau das ist das Problem

Hatte letztens eine kleine Meinungsverschiedenheit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf dem weg zu meiner Arbeitsstelle

Nach dem Frühstück hatte ich Zähne geputzt und ein Mundwasser im Anschluss benutzt und bin kurz danach zur Arbeit gefahren
Der Polizist meinte er rieche Alkohol , ich möge einmal pusten.

Das Pustedingsda zeigte dann auch 0,2 an

Ich erklärte dann das mit der Mundspülung , aber der Polizist meinte diese Ausrede hörte er nun zum 32000 tausendsten mal

Nach längerer Diskussion regte ich dann eine Blutuntersuchung an , die dann aber 0,0 zeigte

Wenn jetzt die Promillegrenze bei 0,0 liegt , darf man noch nicht einmal ein Mon Cherie essen ohne das man zum Bluttest geschickt wird

Ich trinke auch so gut wie kein Alkohol , höchstens zu Hause mal nach dem Essen einen „Magenberuhiger“ , ich habe nicht eine Flasche Bier und nicht eine Flasche Wein hier in meiner Wohnung ( und auch kein Wodga und kein Whisky ), aber trotzt dem bin ich gegen 0,0

gruss

Man sollte dann nicht erwähnen, dass das Unfug sei, weil man selber an große Mengen Alkohol gewöhnt sei und 0,3 der Wert ist, den man eigentlich immer mindestens habe.

Dass dieser Satz von mir ironisch gemeint ist, ergänze ich mal.

Man sollte bei sowas nur ganz freundlich einen einzigen Satz
sagen: „Ich mache Angaben zu meiner Person, ich mache jedoch
keine Angaben zur Sache und lehne jegliche Tests die meine
Mithilfe erfordern ab“. Ab dann erfolgt auf jede Frage des
Beamten ein (immer noch ganz freundliches) „Ich möchte dazu
keine Angaben machen“.

Also ich würde jederzeit pusten. Ist halt nur langweilig, immer nur Nullen auf der Anzeige…

Aber mal weiter gesponnen:
Wenn man nun nicht pustet, dann schöpft der Beamte ja Verdacht.

Darf er die Tatsache der Verweigerung als hinreichenden Verdacht für die Anordnung einer Blutprobe nehmen? (Ich denke, dass das nicht OK wäre. Aus der Wahrnehmung eines Rechts darf man ja nicht schließen, ich wäre betrunken. Ebenso darf ja auch ein Richter die Tatsache, dass jemand die Aussage verweigert, nicht als Schuldeingeständnis werten.)

Als Beamter kann er natürlich behaupten, er habe einen unsicheren Fahrstil oder gar Alkoholgeruch wahrgenommen. Die Anordnung der Blutprobe durch den Polizeibaemten wäre dann, soweit kein Richter/Staatsanwalt verfügbar, nicht zu beanstanden (wegen vermutlich erfundener Gründe zwar rechtswidrig, aber dies wäre nicht zu beweisen).
(Warum sind eigentlich Richter nachts nicht erreichbar? Oder sind sie es doch und ich habe falsche Infos? Es gibt doch diese neumodische Erfindung - Telefon - da könnte man die Sachlage dem Richter erklären, ebenso könnte der vermeintliche Trunkenheitsfahrer seine Sicht der Dinge erzählen.)

Nun wird man zur Wache gefahren, der Arzt kommt. Man erklärt dem Arzt gegenüber, nüchtern zu sein, man erklärt, der Blutprobe nicht zuzustimmen.
Was macht der Arzt?
Würde er erst ein paar simple Tests machen und dann sagen: „So, wie der auf einem Bein balanciert, kann der nie betrunken sein, ich weigere mich, eine Körperverletzung auf Grund einer polizeilichen Anordnung, deren Rechtmäßigkeit ich anzweifle, zu begehen“

Oder sagt der sich: „Anordnung ist Anordnung, das wird jetzt durchgezogen“?

Was passiert dann nach der Blutprobe?
Darf der Fahrer weiterfahren?
Wer bringt ihn zum Auto?
Wenn er nicht mehr Fahren darf: Wer trägt die Kosten für die fahrerlaubnisfreie Zeit?
Immerhin hätte er ja einfach pusten können, dann wäre alles gut gewesen.
So aber wartet er 1 Woche auf das Ergebnis mit 0,0 und bekommt dann erst seinen Schein wieder…

Das sind ernst gemeinte Fragen. Den Tip „Atemtest verweigern“ geben ist simpel, aber ohne das weitere Prozedere zu wissen, nicht sehr hilfreich.

In Deutschland sind auch 0,49 noch erlaubt, wenn es keine Fahrauffälligkeiten gibt. D.h. bei 0,36 ist der Führerschein dann auch noch nicht weg. Selbst bei 0,5 wäre er noch nicht weg (vergleich auch: http://www.bussgeldtabelle.org/alkohol/). Es gibt Punkte und Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis wird aber nicht entzogen.
Bei 0,3 geht außerdem auch noch niemand von einem Gewohnheitstrinker aus. Das ist erst bei 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) bzw. 1,6 Promille (MPU wird angeordnet) oder noch höher der Fall.