Atemmaske/Schutzbrille Pflicht?

Tag auch!

Bekannter von mir arbeitet seit kurzem in einer Druckerei. Genauer gesagt ist er für die säuberung der Farbwalzen verantwortlich.
Nun sagte er mir das er die Dinger einfach in eine Wanne mit Verdünner legt und dort dann abwäscht.
Alles ja auch kein Problem. Nun ist es aber so das ihm wohl letztens etwas davon ins Auge gespritzt ist. Drauf meinte ich (ganz besserwisserisch) das man für sowas ja auch eine Schutzbrille hat.
Da sagte er mir das es dort sowas gar nicht geben würde, sondern nur ein paar Handschuhe wie die die man zum Geschirrspülen auch hat.
Ich bin mir aber ziemlich sicher das man normalerweise bei dieser Arbeit Schutzbrille und Atemmaske braucht. Schließlich ist man den ganzen Tag den Dämpfen ausgesetzt. Er sagte das stimmt nicht.
Wer hat nun Recht von uns beiden?

hi,

Es wäre absolut zu empfehlen die Augen zu schützen. Ebenso wäre eine Spülflasche in unmittelbarer Nähe kein Fehler.

Würth gibt an: P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/
Gesichtsschutz tragen.

Atemmaske kommt wohl auf die Verwendung und auf das Produkt an. Der Bereich kann ja auch gut belüftet gestaltet sein.

Es kann sich eigentlich kein AG erlauben, Mittel für den Arbeitsschutz nicht zu stellen. So ne Brille kost ja auch nix.

grüße
lipi

OK, Schutzbrille sollte sein!

Was die Dämpfe angeht kommt es sehr auf die verwendeten Farben an!

Auch aus Umweltschutzgründen, verwendet man, wenn möglich, Dispersionsfarben. Da reinigt man im Prinzip mit Wasser und Spüli.
Bedruckt man z.B. manche Kunststoffe, beinhalten schon die Farben recht aggressive Lösungsmittel und die Reinigungsmittel erst recht.

Allerdings steht dies alles auf den Gebinden, welche Schutzmassnahmen angewendet werden müssen.
Da muss man halt einmal lesen, was drauf steht, bzw. welche Warnzeichen angebracht sind. Der Hersteller bringt die nicht an, weil es hübsch aussieht, sondern weil er muss.

MfG Peter(TOO)

Also mit Wasser gehen die Farben nicht ab wenn ich mir so seine Hände anschaue. Scheint sehr Wiederstandsfäig zu sein das Zeugs.
Die stellen wohl Ettiketten für Supermärkte oder sowas in der richtung her, kann es leider nicht genau sagen.
Was ich definitiv weis ist das dort Gehörschutzpflicht ist, sich da aber wohl auch Niemand dran hält wie mir gesagt wurde.

Naja schade, hatte gedacht das es im allgemeinen Pflicht ist in dem Arbeitsbereich.
Trotzdem Danke für die Antworten.

Die Berufsgenossenschaft könnte sich brennend dafür interessieren.

2 Like

Hallo,

sowohl die Berufsgenossenschaft als auch die Gewerbeaufsicht würden sich sicherlich mal gerne den Arbeitsplatz deines Freundes anschauen…

Grüße
miamei

hi,

da es um einen Freund geht, würde man vorher natürlich prüfen, ob die jährliche Sicherheitsunterweisung wirklich nicht stattgefunden hat oder er sie nur schon wieder vergessen hat.

Und auch sonst würde man es erst beim AG ansprechen. Würde für mich zu einem guten Umgang miteinander gehören.
Wenn es der AG verschwitzt hat, wird er auch entsprechend froh sein, darauf hingewiesen worden zu sein.

Ist der AG auf dem Ohr taub, dann feuer frei. Arbeitsschutz geht klar vor.

grüße
lipi

Nabend.

Kann es ihm ja mal sagen.