Hier erstmal das Urteil des Landesverwaltungsgericht OÖ:
II.3. Ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK), welcher in Afghanistan
ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt wurde und in derselben Uniform wie die
Angehörigen des Jagdkommandos als Ausbildner tätig war, wurde von einem
Kontaktmann der Taliban in Deutschland vor der Kaserne mit einem Messer
niedergestochen.
Und das sagt man in der „augengeradeaus,net“ dazu;
https://augengeradeaus.net/2021/12/verwirrung-um-oesterreichisches-gerichtsurteil-taliban-anschlag-auf-ksk-soldaten-in-deutschland/
< Auf Nachfrage im deutschen Verteidigungsministerium hieß es, ein solcher Fall sei nicht bekannt. Auch aus der Bundeswehr gab es keine entsprechenden Informationen. Der Linzer Gerichtssprecher Stefan Herdega verwies auf Nachfrage auf den Wortlaut der Gerichtsentscheidung und machte keine weiteren Angaben dazu.
In dem Urteil wird auch eine weitere Aussage herangezogen, die das Gericht ebenfalls als feststehenden Sachverhalt für seine Entscheidung zu Grunde legte:
Im Rahmen eines Afghanistan-Einsatzes vor der Machtübernahme der Taliban wurde – wie bei Auslandseinsätzen generell üblich – die erkennungsdienstliche Erfassung der Daten des XX von der afghanischen Regierung vorgenommen. Diese Daten wurden mit der Machtübernahme der Taliban dem nunmehrigen afghanischen Innenminister Haqqani (kampflos) übergeben, wobei Haqqani vor seiner Tätigkeit als Innenminister Anführer jenes terroristischen Netzwerkes war, das den Afghanistan-Einsatz des Jagdkommandos, dem auch der XX angehörte, bedrohte.
Die Aussage, dass westliche Spezialkräfte ihre persönlichen Daten – noch dazu nach erkennungsdienstlicher Erfassung – vor einem Einsatz am Hindukusch den afghanischen Behörden überlassen hätten, ist zumindest … merkwürdig. Zumindest ist dafür bei den deutschen Streitkräften keine Bestätigung zu bekommen; auch wurde ein solches Vorgehen in den zwei Jahrzehnten des Afghanistan-Einsatzes von keiner Nation je bekannt.>