Hallo zusammen,
ich besuche die 12. Klasse einer Fachoberschule (FOS) in Bayern.
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich ab und an zu spät komme. Ab und an schaffe ich erst in der 3. Stunde zu erscheinen (frag mich nicht warum, ich verstehs selbst nicht).
So nun mein Anliegen.
Auf unserer Schule ist es üblich, dass man bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen bei den Fachabitur-Prüfungen nicht antreten draf.
Da ich eine AMTSÄRZTLICHE-Attestpflicht habe, und demzufolge eh nicht schwänzen kann, habe ich es geschafft, bis heute nur einen Tag unentschuldigt zu fehlen.
Demzufolge bleiben mir noch 4 unentschuldigte Fehltage.
Da ich nun ab und an erst zur 3. Stunde erschienen bin, drohte mir mein Lehrer, mich nicht für die Prüfungen zuzulassen, wenn ich meine Verspätungen nicht mit einem amtsärtzlichen Attest entschuldige.
Nun meine Frage.
Ist es denn wirklich so geregelt, dass man VERSPÄTUNGEN mit einem amtsärztlichen Attest entschuldigen muss oder will mich mein Lehrer nur in die Pfanne hauen?
Vielen Dank schonmal.
Liebe Grüße,
euer Stefan