Attest bei Verspätungen?

Hallo zusammen,

ich besuche die 12. Klasse einer Fachoberschule (FOS) in Bayern.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich ab und an zu spät komme. Ab und an schaffe ich erst in der 3. Stunde zu erscheinen (frag mich nicht warum, ich verstehs selbst nicht).

So nun mein Anliegen.

Auf unserer Schule ist es üblich, dass man bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen bei den Fachabitur-Prüfungen nicht antreten draf.

Da ich eine AMTSÄRZTLICHE-Attestpflicht habe, und demzufolge eh nicht schwänzen kann, habe ich es geschafft, bis heute nur einen Tag unentschuldigt zu fehlen.

Demzufolge bleiben mir noch 4 unentschuldigte Fehltage.

Da ich nun ab und an erst zur 3. Stunde erschienen bin, drohte mir mein Lehrer, mich nicht für die Prüfungen zuzulassen, wenn ich meine Verspätungen nicht mit einem amtsärtzlichen Attest entschuldige.

Nun meine Frage.

Ist es denn wirklich so geregelt, dass man VERSPÄTUNGEN mit einem amtsärztlichen Attest entschuldigen muss oder will mich mein Lehrer nur in die Pfanne hauen?

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße,

euer Stefan :wink:

Hallo Stefan
Wenn ein Schüler bei uns in B.-W. permanent zu spät kommt, ist die Schule berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen. Das würdest du als Verantwortlicher auch so machen, sonst kannst du in der Schule eine gleitende Arbeitszeit einführen.
Auf Arbeit wärst du schon abgemahnt oder entlassen!
Also reiß dich am Riemen und steh auf!
Grüße
Joachim

Hallo Stefan,

selbstverständlich müssen alle Verspätungen ordentlich entschuldigt werden. Wenn sie begründet sind (also z.B. nicht verschiebbarer Arzttermin, Führerscheinprüfung etc) kannst Du dich ja vorher schon befreien lassen. Wenn Du krank bist, gehst Du zum Arzt und bekommst ein Attest für den ganzen Tag.

Wenn Du verschläfst oder einfach keine Lust hast, pünktlich zu sein, dann gibt es dafür keine Entschuldigung und der Tag kann von der Schule als unentschuldigt gewertet werden.

Geh einfach früher ins Bett und stell Dir zwei Wecker, wenn Du ernsthaft am Fachabitur interessiert bist.

In der Arbeitswelt stehst Du ziemlich schnell auf der Straße, wenn Du zweimal so viel zu spät kommst, wie Du schreibst. Denk mal drüber nach.

Die Regelung mit den 5 unentschuldigten Fehltagen trifft übrigens nicht die Schule, sondern das steht in der Schulordnung. Diese gilt für alle bayerischen FOS/BOS.

Lieber Stefan, wende Dich bitte an den Beratungslehrer oder die Schulleitung Deiner Schule. Leider kenne ich mich mit der Fos nicht aus. Bin an einer Grundschule. Viele Grüße und alles Gute Barbara

Hallo

ich besuche die 12. Klasse einer Fachoberschule (FOS) in
Bayern.

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich ab und an zu spät komme. Ab
und an schaffe ich erst in der 3. Stunde zu erscheinen (frag
mich nicht warum, ich verstehs selbst nicht).

So nun mein Anliegen.

Auf unserer Schule ist es üblich, dass man bei mehr als 5
unentschuldigten Fehltagen bei den Fachabitur-Prüfungen nicht
antreten draf.

Da ich eine AMTSÄRZTLICHE-Attestpflicht habe, und demzufolge
eh nicht schwänzen kann, habe ich es geschafft, bis heute nur
einen Tag unentschuldigt zu fehlen.

Demzufolge bleiben mir noch 4 unentschuldigte Fehltage.

Da ich nun ab und an erst zur 3. Stunde erschienen bin, drohte
mir mein Lehrer, mich nicht für die Prüfungen zuzulassen, wenn
ich meine Verspätungen nicht mit einem amtsärtzlichen Attest
entschuldige.

Nun meine Frage.

Ist es denn wirklich so geregelt, dass man VERSPÄTUNGEN mit
einem amtsärztlichen Attest entschuldigen muss oder will mich
mein Lehrer nur in die Pfanne hauen?

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße,

euer Stefan :wink:

Hallo,

in der Regel ist es im Schulalltag so, das schul-oder amtsärztliche Attest nur bei Fehlen von Prüfungen
zulässig sind.

Für den normalen Schulalltag reicht ein Attest des hausarztes vollkommen aus, da in D freie Arztwahl herrscht.
Verspätungen (wenn krankheitsbedingt9 werden also vom Hausarzt bescheinigt.

Attestzwang ist hingegen bei speziellen Kandidaten durchaus üblich und anwendbar.

beispiel:
Drei Tage zur 3. Stunde erscheinen und somit je 2 Stunden zu spät, bedeutet einen Fehltag
Die Stunden oder Minuten werden auf einem Zeitkonto gesammelt und wenn die Schule minutiös abrechnet
summiert sich das schnell.

5 Fehltage = 1 Woche unentschuldigt Fehlen. = keine Zulassung zur Prüfung = durchaus gängig und bekannt

Über die Zulassung zur Püfung wird die Schulkonferenz
entscheiden. Selbstredend ist ein Widerspruch generell möglich.

Grüße
tina

Hallo guess 123
ich komme nicht aus Bayern und kannn dir nur sagen, dass ich mich an deiner Stelle an die oder den Vertrauenslehrer deine Schule wenden würde. Meines Erachtens handelt es sich um eine Drohung des Lehrers, der inzwischen von deinem Zuspätkommen sehr genervt ist. Gehe nicht gleich in die volle und komme nicht gleich mit dem Gesetz. Das bringt Menschen auf und sollte für den wirklichen Ernstfall aufgehoben werden. Ich vermute, dass ein vernünftiges Gespräch mit deinem Lehrer sie Sache klären kann. Allerdings würde ich mit an deiner Stelle auch keine Verspätungen mehr leisten. Geh früher schlafen, stelle dein Handy und lege es so weg, dass du zu Ausschalten aufstehen mußt. Laß diech von einem Freund anrufen, belohne dich für jeden Tag, an dem du pünktlich bist - kurz, denk dir was aus…
Viel Glück

Lieber Stefan,
Zuspätkommen kann viele Gründe haben: 1)Verspätungen im ÖPNV, 2)Panne am Fahrrad, 3)Unwohlsein,…
Jede Verspätung kann man begründen (auch du!).

  1. lässt sich von der Schulleitung locker nachprüfen
  2. kann auch einmal, aber nicht öfters passieren
  3. geht nur mit Attest
    Also, du musst auf jeden Fall eine begründete und im Regelfall nachweisbare Entschuldigung liefern. Wenn dem nicht so ist, haben deine Lehrer recht: Ciao Fachabitur!
    Gruß
    Karlo

Ich kenne mich da rechtlich nicht aus. Nehme aber an, dass man diese Fehlstunden zusammenrechnen kann und in Bezug zu den Fehlstunden setzen kann, die innerhalb von 5 Tagen entstehen.
lkwpeter

Hallo Stefan,
alle Maßnahmen, die dein Lehrer anwenden darf, findest du im Bayrischen Schulgesetz § 86 Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen.

Gruß M.

Hallo Stefan,
auf keinen Fall kann das Attest rückwirkend verlangt werden - wass sollte der Amtsarzt denn da bestätigen?
Bei einer Nichtzulassung würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Da es sich um einen Verwaltungsakt handelt ist dieses Vorgehen auch gerichtlich überprüfbar - ich vermute aber das ein schriftlicher Widerspruch - bei der Schule eingelegt - reichen würde. Wenn die Schule nicht slebst entscheidungsbefugt sein sollte, müsste sie den Widerspruch an die zuständige Schulbehörde weiterleiten.
Viel Erfolg
Egolf

Nunja, das ist soweit ich weiß im Ermessensspielraum des Lehrers bzw. der Schule. Und ehrlich gesagt, zu spät kommen ist ja keine Schande wenn es mal vorkommt oder es nur um 5 Minuten geht, aber wenn es wirklich gehäuft ist und du die ersten beiden Stunden komplett verpasst und du keine bessere Entschuldigung hast, als das du einfach auf deutsch gesagt zu blöd bist deinen Wecker zu stellen, kann ich mir gut vorstellen, dass dein(e) Lehrer genervt sind und da langsam keine Lust mehr drauf haben. Wenn dir mit gutem Zureden und ermahnen nicht beizukommen ist muss wohl mit so etwas gedroht werden, auch wenn es sehr streng erscheint. Die anderen Schüler bekommen das ja auch hin. Sorry, aber da kann ich deinem Lehrer nur zustimmen.

Grüße,
Renchen

Hi,

$63 FOBOSO http://www.bfbn.de/fileadmin/downloads/Schulrecht/FO… schreibt vor, dass man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wenn man mehr als 5 unentschuldigte Fehltage hat. Wenn man erst zur oder in der dritten Stunde auftaucht, ist das bei bestem Willen kein „sich Verspäten“ mehr, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Du Dich allzu ernsthaft bemühst.
§35 (2) FOBOSO besagt, dass man auch ein amtsärztliches Attest einfordern kann, und wann das möglich ist.

die Franzi
PS: ich zumindest qwürde Schüler, diem ich ärgern, nie versuchen, in die pfanne zu hauen. Grund 1: das würde ich meinen Job kosten, und das it niemand wert, erst recht kein nerviger Schüler.Grund 2: diese Schüler hauen sich in der Regel selber in die Pfanne.