Hallo Jörg,
wenn ihr Arbeitgeber wünscht, dass Sie den Amtsarzt aufsuchen, dann bitten Sie ihn das schriftlich unter Angabe von Gründen zu tun. Ohne eine Begründung kann kein Arbeitgeber so etwas anordnen. Dann ist zu prüfen, ob die Gründe so eine Anordnung rechtlich zulassen. Bei Anordnung muss der Arbeitgeber Sie für den Arztbesuch freistellen. Bei anfallenden Kosten bin ich mir im Moment nicht ganz sicher, aber ich denke das muss auch der AG übernehmen. Bei diesem Punkt fragen Sie aber bitte noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Ihrer zuständigen Gewerkschaft nach.
Die Adresse des Amtsarztes, der für Ihr Anliegen zuständig ist bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde/Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ice
Hallo Thomas,
danke für die Antwort.
Es geht um keine AU, sondern um ein Attest vom Hautarzt, daß ich in einer bestimmten Abteilung nicht wegen Allergie arbeiten kann.
Zuerst hat der AG danach gehandelt und mich in eine andere Abteilung versetzt. Jetzt werden es in der besagten Abteilung immer weniger Kollegen und der AG hat angekündigt mich wieder in die alte Abteilung zurück zuversetzen, weil Er das Facharzt-Attest anzweifelt.
Deswegen möchte ich wissen, wie meine Rechte sind.
Gruß
Jörg
Hallo Fuessl,
danke für Deine Antwort.
Dann werde ich auf eine schriftliche Aufforderung bestehen.
Einen Betriebsrat haben wir nicht.
Gruß
Jörg
Hallo Claudia,
danke für die schnelle Antwort.
In meinem Fall ist das Stauballergie. Die habe ich schon lange, kam aber seit Jahren nicht mehr zum Ausbruch. Erst als der AG die Produktion umstellte und anderes Material(billigeres)einsetzte, wurde ich wieder krank damit.
Derzeit arbeite ich in einer anderen Abteilung, aber es werden immer weniger Kollegen, die in meiner alten Abteilung arbeiten können bzw. wollen, aus ähnlichen Gründen wie ich. So versucht der AG zu drücken und ein Mittel ist die Anzweiflung meines Attests.
Wenn sich das nicht ändert, dann soll Er mich auf seine Kosten zum Amtsarzt schicken.
Gruß
Jörg
Hallo Marion,
danke für den guten Tipp.
Werde es gleich versuchen.
Gruß
Jörg
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich bin nicht AU geschrieben, sondern arbeite, aber ich soll wieder in die alte Abteilung zurück.
In meinem Fall ist das Stauballergie. Die habe ich schon lange, kam aber seit Jahren nicht mehr zum Ausbruch. Erst als der AG die Produktion umstellte und anderes Material(billigeres)einsetzte, wurde ich wieder krank damit.
Derzeit arbeite ich in einer anderen Abteilung, aber es werden immer weniger Kollegen, die in meiner alten Abteilung arbeiten können bzw. wollen, aus ähnlichen Gründen wie ich. So versucht der AG zu drücken und ein Mittel ist die Anzweiflung meines Attests.
Wenn sich das nicht ändert, dann soll Er mich auf seine Kosten zum Amtsarzt schicken.
Wie finde ich eigentlich den örtlichen AMTSARZT??
Gruß
Jörg
Das riecht natuerlich ein wenig danach das der Arbeitgeber etwas Druck ausübern möchte auf Arbeitnehmer sich nicht „wegen jedem Zipperlein“ krank zu melden.
Vorausgesetzt, Sie sind nicht im öffentlichen Dienst - hier gelten teilweise eigene Regelungen - sondern in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen beschäftigt, kann der Arbeitgeber nach §275 SGBV die Arbeitsunfähigkeit über den medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen lassen.
Erfahrungsgemäss kommt da wenig heraus, da die Termine meisstens einige Wochen nach der Erkrankung liegen.
Kosten trägt m.E. die Krankenkasse. Da das Interesse an der Untersuchung beim Arbeitgeber liegt, hat dieser auch die Zeit dafür zur Verfügung zu stellen wie anderen Arztterminen auch, es sei denn ein Termin ausserhalb der Arbeitszeit ist möglich.
Anders sieht es aus, wenn im Attest z.B. stuende sie haetten ein gebrochenes Bein, und dann stellt sich dies als unwahr heraus. Davon gehe ich natuerlich nicht aus.
Also: Die Initiative leigt bei Arbeitgeber, er muss sich an die Krankenkasse bzw. dessen medizinischen Dienst (=Vertrauensarzt) wenden.
Der Amtsarzt wird im Rahmen des öffentlichen Dienstes tätig.
Gruss
WG
3.bei Arbeitsunfähigkeit
a)zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oder
b)zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen.
(1a) Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b sind insbesondere in Fällen anzunehmen, in denen
a)Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder
b)die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.
Die Prüfung hat unverzüglich nach Vorlage der ärztlichen Feststellung über die Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann verlangen, daß die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.
Hallo,
danke für die Antwort.
Stimmt, eigentlich ganz einfach.
Aber gerade in Deutschland treibt die Bürokratie und Rechtsprechung manchmal komische, schwer nachvollziehbare Dinge.
Deswegen wollte ich mich vergewissern, wie es geregelt ist.
Gruß
Jörg
Hallo Wolfgang,
danke für die Antwort.
Es geht nicht um eine AU-Bescheinigung, sondern um ein Facharzt-Attest.
In meinem Fall ist das Stauballergie. Die habe ich schon lange, kam aber seit Jahren nicht mehr zum Ausbruch. Erst als der AG die Produktion umstellte und anderes Material(billigeres)einsetzte, wurde ich wieder krank damit.
Derzeit arbeite ich in einer anderen Abteilung, aber es werden immer weniger Kollegen, die in meiner alten Abteilung arbeiten können bzw. wollen, aus ähnlichen Gründen wie ich. So versucht der AG zu drücken und ein Mittel ist die Anzweiflung meines Attests.
Wenn sich das nicht ändert, dann soll Er mich auf seine Kosten zum Amtsarzt schicken.
Gruß
Jörg
Hallo hier ist Brigitte (nicht Claudia),
wenn er Dich zwingen will in die alte Abteilung zu gehen, musst du dich wohl krankschreiben lassen.
Er kann dich zum arbeitsmedizinischen Dienst schicken (auch Gesundheitsamt oder auch freie Dienste), die bestätigen dann, dass du für die Arbeit nicht mehr geeignet bist. Da du bereits andere Tätigkeiten ausübst, hat er dann auch keinen Grund, dich zu kündigen (da er ja andere Arbeit für dich hat). Hast Du Schwerbehinderung beantragt? Würde ich drüber nachdenken, kann helfen.
Die Untersuchungen beim Arbeitsmediziner muss der AG tragen.
Habt ihr einen Betriebsarzt? Kann einer in der Firma sein (selten, nur bei großen Betrieben) oder auch ein „freier“. Da könnte er dich auch hinschicken, natürlich auch auf seine Kosten.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Gruß Brigitte
Guten Tag Jörg,
in diesem Feld bin ich kein Spezialist und kann nur meine Meinung als Privatperson abgeben. Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht eine Bescheinigung von einem Amtsarzt zu fordern. das einfachste ist, wenn di dich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzt, welchen Arzt er akzeptieren würde. Vermutlich wird es zu deinen Lasten gehen, doch da bin ich mir nicht sicher.
Viele Grüsse
Christian Müller
Hallo Brigitte,
sorry für die Namensverwechslung und danke für Deine Antwort.
So habe ich mir das auch in etwa gedacht.
Wir haben keinen Betriebsarzt, nicht mal einen Betriebsrat und das bei fast 150 Mitarbeitern noch.
Ich werde Ihn darauf ginweisen, daß ich nicht in die alte Abteilung arbeiten werde und aber auch bereit bin zu einem Arzt seines Vertrauens zu gehen, wenn Er es schriftlich anordnet und bezahlt.
Gruß
Jörg
o.k., dann würde ich mir die Allergie vom arbeitsmedizinischen Dienst bestätigen lassen. Allerdings muß der AG das Attest Ihres Arztes erstmal akzeptieren, wenn nicht, muß er Sie auf seine Kosten zum arbeitsmedizinischen Dienst schicken. Den Amtsarzt finden Sie in der Regel beim Gesundheitsamt.
Hallo,
danke für die Antwort.
Dann werde ich, wenn der AG es ausdrücklich und schriftlich wünscht und die Kosten üernimmt, zum Amtsarzt bzw. arbeitsmedizinischen Dienst gehen.
Derzeit habe ich zwar keine Symptome, aber per Allergietest ist das ja schnell nachgewiesen.
Gruß
Jörg
Hallo Jörg,
jede Arbeitsunfähigkeitbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig waren. Es liegt dann am Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass es nicht so war. Und das muss er tun und darf diese Darlegung oder diesen Beweis nicht von Ihnen verlangen. Er kann also nicht verlangen, dass Sie irgendwelche anderen Atteste vorlegen müssen. Auf dieses Spiel und die damit verbundenen Folgen wie Kostentragung, Arbeitszeit etc. würde ich mich gar nicht erst einlassen.
Sollte Ihr Arbeitgeber das Entgelt kürzen oder eine Abmahnung aussprechen, weil er Ihre AU-Bescheinigung nicht anerkennt, dann müssten Sie dagegen klagen.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
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Hallo
wenn Sie zur Zeit nicht krank sind oder Ihre Arbeit nur sehr eingeschränkt tun können, gibt es keinen Grund für den medizinischen Dienst (Amtsarzt der Krankenkassen)Kosten fallen für Sie nicht an, außer es ist ein Attest bei einem normalen Arzt, dies muss der AG zahlen wenn er ein solches verlangt.
Verlangen kann er generell kein Attest von Ihnen. Ich nehme mal an Sie haben ihrem AG ein Attest vorgelegt und dies erkennt ihr AG nicht an.
Sprechen Sie doch mit ihrem AG und erwähnen das Betriebliche Gesundheitsmanagement, daß Pflicht ist für jeden AG.
Alles Gute
hallo Jörg,
er muss das ärztliche Attest anerkennen.
Arzt geht vor Arbeitgeber !!!
Wenn nicht, ist es sittenwidig.
Gruss von der weissen Riesin