Attest vom Facharzt wird vom AG nicht anerkannt

Liebe/-r Experte/-in,

wie muß ich mich verhalten bzw. welche Alternativen habe ich, wenn mein Arbeitgeber ein Attest vom Facharzt nicht anerkennt??

Wenn der AG nur ein Attest vom AMTSARZT(wo findet man diesen vor Ort?)anerkennen will, ist das rechtens?
Wenn ja, falls Kosten beim Amtsarzt anfallen, muß ich diese tragen oder der AG, auch ggf. Arbeitszeit geben, falls der Amtsarzt nur während meiner Arbeitszeit Sprechzeit hat?

Danke für Ihre Antwort und Mühe im Voraus.

Gruß
Jörg

Die Frage ist, warum der Arbeitgeber das Attest nicht anerkennt, z.B. nachträglich verspätet erstellt ode rist es einfach nur Misstrauen, ob begruendet oder unbegruendet.
Bin kein absoluter Experte in dem Gebiet. Meines Erachtens liegt in der Regel das Interesse beim Arbeitgeber. Etwaige anfallende Kosten hat dieser daher zu tragen und, sofern der Termin während der Arbeitszeit liegt, diese auch zu bezahlen.

Aber: Wenn das Attest nicht rechtzeitig vorgelegen hat bzw. nachträglich ausgestellt wurde, z.B. von einem Arzt am Urlaubsort geschickt wurde kann unter mstaenden der Fall anders liegen.
In diesem Forum wird man mitunter nur sehr sparscm mit Informationen versorgt und die richtige oder falsche Antwort haengt oftmals von Details ab.

Gruss
WG

Hallo,

das kommt wie so oft auf den Einzelfall an.
Welche Krankheit bzw. Einschränkung hat der Arzt attestiert? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht ein Attest vom Amtsarzt einzufordern, wenn es sich um maßgebliche Veränderungen der Arbeitsfähigkeit handelt.
Das zuständige Gesundheitsamt kann Dir sicherlich einen Amtsarzt nennen.
Über die Kosten weiß ich leider nichts.

Viel Erfolg und gute Gesundheit
C

Hallo,

ein Arbeitgeber muss Attest von Ärzten nicht anerkennen. In einem solchen Fall
ist eine solche Überprüfung durch einen berechtigten Amtsarzt bzw. den medizinischen
Dienst vorgesehen. Die Kosten für diese Überprüfung trägt immer der Arbeitgeber.

Grüße
efuessl

Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Antwort.

Das Attest wurde sofort nach Ausstellung dem AG übergeben und auch danach wurde ich umgesetzt in eine andere Abteilung.
Da aber immer mehr Kollegen dort ausfallen, sei es durch Krankheit oder Attest, ist der AG im Druck und sucht nach Lösungen. Eine davon ist eben, Atteste pauschal anzweifeln.

Das will ich mir nicht so einfach gefallen lassen.

Gruß
Jörg

Hallo Claudia,

danke für die schnelle Antwort.

In meinem Fall ist das Stauballergie. Die habe ich schon lange, kam aber seit Jahren nicht mehr zum Ausbruch. Erst als der AG die Produktion umstellte und anderes Material(billigeres)einsetzte, wurde ich wieder krank damit.

Derzeit arbeite ich in einer anderen Abteilung, aber es werden immer weniger Kollegen, die in meiner alten Abteilung arbeiten können bzw. wollen, aus ähnlichen Gründen wie ich. So versucht der AG zu drücken und ein Mittel ist die Anzweiflung meines Attests.

Wenn sich das nicht ändert, dann soll Er mich auf seine Kosten zum Amtsarzt schicken.
Wie finde ich eigentlich den örtlichen AMTSARZT??

Gruß
Jörg

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Wenn der AG das Attest nicht anerkennt, reicht seine Ablehnung in mündlicher Form oder kann ich auf schriftliche Ablehnung bestehen?

Muß ich mir dann den Amtsarzt heraussuchen bzw. mir einen Termin beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen holen oder muß das der AG veranlassen?

Gruß
Jörg

Liebe/-r Experte/-in,

wie muß ich mich verhalten bzw. welche Alternativen habe ich,
wenn mein Arbeitgeber ein Attest vom Facharzt nicht
anerkennt??

Das klingt irgendwie seltsam.

Grundsätzlich muss der AG eine AU-Bescheinigung - nicht ein Attest - von jedem niedergelassenen Arzt erst einmal anerkennen, falls er keinen besonderen und nachvollziehbaren Grund hat, das im Einzelfall abzulehnen.

Falls der AG aber Zweifel hat, dann kann er veranlassen, dass ein Vertrauensarzt, etwa der Krankenkasse, Dich einmal untersucht und Deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Hier müsste er aber selbst aktiv werden, etwa die Krankenkasse ansprechen und Dir natürlich auch die Zeit zur Verfügung stellen.

Mit einem „Amtsarzt“ hätte das aber gar nichts zu tun, falls Du nicht zufällig Beamter sein solltest, denn der hat ganz andere Aufgaben.

Wenn der AG nur ein Attest vom AMTSARZT(wo findet man diesen
vor Ort?)anerkennen will, ist das rechtens?
Wenn ja, falls Kosten beim Amtsarzt anfallen, muß ich diese
tragen oder der AG, auch ggf. Arbeitszeit geben, falls der
Amtsarzt nur während meiner Arbeitszeit Sprechzeit hat?

Danke für Ihre Antwort und Mühe im Voraus.

Gruß
Jörg

Hallo,

zweifelt der AG ein ärztliches Attest an, muß er dieses fachlich begründen.
Dies geschieht idR durch eine Untersuchung beim Betriebsarzt.
Die Kosten hierfür hat der AG vollumfänglich (Zeit inkl. An- und Abfahrt, Fahrtkosten) zu tragen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

danke für die Antwort.

Es geht nicht um eine AU.
Da gibt es keine Probleme - jedenfalls bisher.

Es geht um ein Attest vom Hautarzt, der mir Stauballergie bescheinigt und ich nicht mehr an stark staubbelasteten Arbeitsplätzen arbeiten kann.
Seit 2006 arbeite ich da und es gab NIE Krankheitsanzeichen bis 2010, wo der AG anderes (billigeres) Material bestellte. Seitdem habe nicht nur ich Probleme mit der Haut…

Gruß
Jörg

Hallo Kollege,selbstverständlich muss der Arbeitgeber die Kosten des Amtsarztes Übernehmen, wenn er das Attest vom Facharzt nicht Anerkennen will, das gleiche gilt für die ausgefallende Arbeitszeit!!Wahrscheinlich ist das zuständige Gesundheitsamt zuständig!!Mit Freundlichen Grüssen klaus Klemenz

Hallo,

danke für die Antwort.

Es geht nicht um eine AU.
Da gibt es keine Probleme - jedenfalls bisher.

Es geht um ein Attest vom Hautarzt, der mir Stauballergie
bescheinigt und ich nicht mehr an stark staubbelasteten
Arbeitsplätzen arbeiten kann.

Hier geht es ja schon in Richtung einer „Berufsunfähigkeit“ und da sollte der AG für Dich einen Termin mit dem Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaft arrangieren, denn der ist für dieses Thema Experte und letztlich auch „zuständig“.

Seit 2006 arbeite ich da und es gab NIE Krankheitsanzeichen
bis 2010, wo der AG anderes (billigeres) Material bestellte.
Seitdem habe nicht nur ich Probleme mit der Haut…

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

generell gilt gem. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dass dem Arbeitgeber bei bestehender Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. (von jedem Arzt)

Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass nur „krankgefeiert“ wird kann er den Arbeitnehmer zum Amtsarzt verweisen. Ein Anrecht, die genaue Diagnose des Mediziners zu erfahren, hat der Chef allerdings auch in solchen Fällen nicht. Bei bereits beendeten Krankheiten ist die Verweisung zum Amtsarzt aus meiner Sicht weder nötig noch rechtmäßig, da kaum eine in der Vergangenheit liegende Krankheit bestätigt oder ausgeschlossen werden kann.

Sollte ein Amtsarzttermin, welcher auf Veranlassung des Arbeitgeber erfolgt, nur während der Arbeitszeit möglich sein, hat der Arbeitnehmer gennerell ein Recht auf Freistellung und Entgeltfortzahlung gem. § 616 BGB.

HAllo Jörg,

die Zweifel können natürlich auch mündliche ausgesprochen werden. Ich würde aber auf eine schriftliche Anweisung bestehen, da die Kontrollstelle ja einen Auftrag haben sollte.
Da der AG zweifelt ist er verpflichtet die Angelegenheit zu regeln.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo Jörg,
um richtig antworten zu können teile mir bitte wenigstens ungefähr mit,er Facharzt attestiert.
Amtsarzt ist übrigens beim örtlichen Gesundheitsamt.
Brigitte

wenn mein Arbeitgeber ein Attest vom Facharzt nicht
anerkennt??

Wenn der AG nur ein Attest vom AMTSARZT(wo findet man diesen
vor Ort?)anerkennen will, ist das rechtens?
Wenn ja, falls Kosten beim Amtsarzt anfallen, muß ich diese
tragen oder der AG, auch ggf. Arbeitszeit geben, falls der
Amtsarzt nur während meiner Arbeitszeit Sprechzeit hat?

Guten Tag,
wenn es um den Nachweis entschuldigten Fehlens geht, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann genügt nach dem Gesetz eine ärztliche Bescheinigung. Will der AG diese anzweifeln, so kann er dies grundsätzlich tun. Allerdings müsste er dann die Kosten dieser Begutachtung übernehmen. Zumindest, wenn sich nicht die Bescheinigung des Facharztes widerlegt.
Die Amtsärzte sind in der Regel beim Gesundheitsamt. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Behörden z.B. dem Landratsamt angesschlossen sein. Das müssten Sie bitte über ein örtliches Verzeichnis klären.
Alles Gute

Hallo Jörg,

frage beim zuständigen Gesundheitsamt nach.

Gruß C

D. ist ungewöhnlich, ein Novum f. mich.
Mein Tip: zunächst m.d. KK sprechen.

Gleichzeitig vielleicht auch d. UPD - Unabhängige Pat.beratung Deutschland kontaktieren.
Tel: 08000 - 11 77 22
Mo - Fr 10 - 18h
www.upd-online.de

Wenn d. AG nur ein Attest v. einm FA anerkennen will, muß er d. veranlassen.
D. genaue Rechtsgrundlage steht im SGB V.
Bin gerade nicht in meinem Büro, kann Ihnen so den genauen § nicht nennen.

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Normalerweise muß der Arbeitgeber die Krankschreibung des Facharztes / Hausarztes akzeptieren. Es sei denn, er hat berechtigte Zweifel daran, daß Sie wirklich krank sind. Dann kann er Sie über den arbeitsmedizischen Dienst der Krankenkasse untersuchen lassen. Regelt der Arbeitsvertrag irgendetwas zu diesem Thema? Manchmal findet man Klauseln, daß der Arbeitgeber den Mitarbeiter zum arbeitsmedizinischen Dienst schicken kann. Wie lange sind Sie schon krank geschrieben? Bestehen Zweifel seitens des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeit?

Liebe/-r Experte/-in,

wie muß ich mich verhalten bzw. welche Alternativen habe ich,
wenn mein Arbeitgeber ein Attest vom Facharzt nicht
anerkennt??

Wenn der AG nur ein Attest vom AMTSARZT(wo findet man diesen
vor Ort?)anerkennen will, ist das rechtens?
Wenn ja, falls Kosten beim Amtsarzt anfallen, muß ich diese
tragen oder der AG, auch ggf. Arbeitszeit geben, falls der
Amtsarzt nur während meiner Arbeitszeit Sprechzeit hat?

Danke für Ihre Antwort und Mühe im Voraus.

Hallo, ganz einfach, wenn der AG etwas will, muß er es auch bezahlen. Macht er es nicht, erlässt man einen Mahnbescheid (kostet 20 € im voraus). Wichtig ist allerdings, dass man den Willen vom Arbeitgeber möglichst schriftlich hat oder einen glaubwürdigen Zeugen. Sonst ist die Beweisführung schwieriger aber nicht unmöglich. Den Sitz des Amtsarztes erfährt man beim Gesundheitsamt seiner Stadt/Gemeinde/Kommune. Die ausgefallene Arbeitszeit ist wie Arbeitszeit, durch den Arbeitgeber zu bezahlen wenn! kein Termin ausserhalb der Arbeitszeit möglich ist. Hintergrund ist das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Immer dran denken, wer die Musik bestellt hat, der bezahlt sie auch.