Attestierte Fehltage gefährden den Abschluss!

hallo.

ich habe einen bekannten der in NRW eine ausbildung zum gta an einer berufsschule absolviert. dabei handelt es sich um eine rein schulische ausbildung. Nun folgendes: wegen einer psychosomatischen erkrankung fehlte dieser viele tage. Er hat magenkrämpfe in bestimmten situationen. nun erzählte er mir heute das das ihm von der schulleitung angedroht wurde nicht zu den prüfungen zugelassen zu werden wenn er weiterhin fehlt. man muss dazu sagen das seine noten eine gefährdung des abschlusses nicht befürchten lassen. er hat einen schnitt von 2,3 und keine 5 auf dem halbjahreszeugnis gehabt.
nun die frage, ist es überhaupt rechtens einen schüler der schule zu verweisen wenn seine fehlzeiten alle attestiert sind und seine noten keine gefahr darstellen oder kann er nur bei nicht erbrachten leistungen von der schule verwiesen werden?
außerdem fordert der Direktor von ihm eine erklärung darüber wie er sich in zukunft verhalten möchte. dazu muss man sagen das der direx nicht einmal seine noten kannte ihm aber in lautem ton angemacht hat das er ja so mieserable noten hätte. auf die nachfrage ob er seine noten überhaupt kenne meinte er bräuchte er nicht und der schüler sollte bloß nicht frech werden sonst würden sie ihn gleich von der schule verweisen. ich bin wirklich schockiert über die äußerungen des rektor, überraschen tuen sie mich jedoch nicht, habe solche willkürlichkeiten oft selbst erlebt.

ich danke euch schonmal für eure antworten, es ist wirklich dringend!

liebe grüße L.

Hallo,

Nun folgendes: wegen einer
psychosomatischen erkrankung fehlte dieser viele tage.

[…]

nun erzählte er mir
heute das das ihm von der schulleitung angedroht wurde nicht
zu den prüfungen zugelassen zu werden wenn er weiterhin fehlt.

[…]

ist es überhaupt rechtens einen schüler der
schule zu verweisen wenn seine fehlzeiten alle attestiert sind
und seine noten keine gefahr darstellen oder kann er nur bei
nicht erbrachten leistungen von der schule verwiesen werden?

Ohne auf den ganzen Schwurbel drumherum eingehen zu wollen und ohne die Schul- bzw. Ausbildungsordnung zu kennen.
In vielen Ausbildungsgängen gibt es eine Höchstzahl an Fehltagen. Unabhängig von den Noten oder iregendwelchen Attesten führt eine Überschreitung dieser Höchstzahl zu einer Nicht-Zulassung zur Prüfung. In meinem Erfahrungsbereich sind das i.d.R. 20 Fehltage pro Schuljahr, als 60 Fehltage bei einer 3-jährigen Ausbildung.

Schulrechtlich ist es also durchaus vorstellbar, dass dein Bekannter keine Zulassung bekommt.

Gruß
Wawi

Attestierte LRS gefährdet die Lesebereitschaft
Tach,

ist deine Umschalttaste kaputt?
Hast Du kein Programm zur Rechtschreibkorrektur?
Wer versteht wohl auf Anhieb die Akü „gta“?
Satzzeichen haben eine Funktion, die man nutzen sollte.
Es ist auch nicht schlecht, einen Text übersichtlich zu gestalten.

unschüß
Pit

Hallo!

In der Regel gilt, wenn man mehr als 50% des Unterrichtes fehlt, bedeutet das, dass man nicht zu Prüfungen zugelassen wird oder sitzenbleibt.

Ich selbst habe eine Freundin, die eine besonders schwere Form der Epilepsie hat. Sie ist mittlerweile 20 und macht nun zum vierten Mal die elfte Klasse. Alles in der Hoffnung irgendwann einmal ihr Abitur zu bekommen.

Bevor jetzt irgendjemand fraget „Warum hört sie dann nicht auf und macht eine Ausbildung?“: Sie darf keine Ausbildung machen, da sie jederzeit einen Anfall bekommen könnte und dies in einigen Berufen mehr als lebensgefährlich wäre.

Nun aber zurück zum Thema: Diese Freundin hat auch super Noten. Bereits beim ersten Mal elfte Klasse hatte sie einen Schnitt von 1,3. Sie schreibt klassenbeste Klausuren, ohne im Unterricht gewesen zu sein. Trotzdem wird sie nicht versetzt, da sie mehr als 50% gefehlt hat. Und das auch attestiert.

Aber das ist leider das „deutsche Schulsystem“. Da sollte sich dringend was ändern.

Also, du siehst, dein Bekannter ist nicht alleine. Es ist ein Problem, dass mehr Leute angeht, als viele denken. Aber leider, kann man da nichts ändern. Vielleicht maximal, wenn man mit genügend Betroffenen vor Gericht zieht.

LG
KnuddelGruftie

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Hallo,

In der Regel gilt, wenn man mehr als 50% des Unterrichtes
fehlt, bedeutet das, dass man nicht zu Prüfungen zugelassen
wird oder sitzenbleibt.

Da bei dem Fall im UP immer noch kein Bundesland nebst zugehöriger Schul-, Ausbildungs- oder Prüfungsordnung bekannt ist, kann man definitiv nicht(!) von „in der Regel“ sprechen. Das ist alles bloße Spekulation und trägt nichts zur Sache bei!

Aber das ist leider das „deutsche Schulsystem“. Da sollte sich
dringend was ändern.

Ohne auf den konkreten Epilepsie-Fall eingehen zu wollen: man kann sehr wohl gute und sehr gute Noten haben und dennoch die Hälfte des Unterrichtsstoffs verpasst haben. Deswegen hat die Klausel mit den Fehltagen (v.a. wenn es um eine Berufsausbildung geht) durchaus ihre Berechtigung!

Gruß
Wawi