Attestpflicht für Lehrer vor den Ferien Hessen?

Hallo an alle,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, da es sich um ein ziemlich dringendes Problem handelt.

In Hessen gibt es eine Verordnung, die es Schulen erlaubt, in den letzten Tagen vor den Ferien ein ärztliches Attest von fehlenden Schülern zu verlangen (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses).

Gibt es eine solche Regelung auch für Lehrer?

Wenn ja, welche Auswirkungen können unentschuldigte Fehlzeiten für Beamte auf Probe haben?

Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.

Gruß

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, da es sich um ein ziemlich dringendes Problem handelt.
In Hessen gibt es eine Verordnung, die es Schulen erlaubt, in den letzten Tagen vor den Ferien ein ärztliches Attest von fehlenden Schülern zu verlangen (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses).
Gibt es eine solche Regelung auch für Lehrer?

Nein, Lehrer können grundsätzlich selbst entscheiden, ob und warum sie zum Dienst erscheinen. Der Dienstherr kann aus seiner lebenslangen Besoldung nicht etwa auch noch das Recht ableiten, dass seine Beamten auch tatsächlich zum Dienst erscheinen. Das würde gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen.
Es könnte aber auch sein, dass irgendwo in einem Gesetz geschrieben steht, dass der Beamte für seine Besoldung irgendwelche näher beschriebenen Dienstpflchten erfüllen müßte. Die könnten eventuell darin bestehen, zumindest physisch zu festgelegten Zeiten am Dienstort präsent zu sein. Hiervon kann es dann wieder begründete Ausnahmen geben. So könnten Krankheit, Tod oder oder Ereignisse als Entschuldigung herhalten. Eventuell gilt das saogar nicht nur vor den Ferien sondern immer.
So ist es dem Bundes-Gesetzgeber beispielsweise überraschend gelungen folgende Formulierung ins Bundesbeamtengesetz zu schmuggeln: „Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen.“
Nicht auszuschließen, dass dies auch dem hessischen Gesetzgeber für das entsprechende hessische Gesetz gelungen sein könnte.

Wenn ja, welche Auswirkungen können unentschuldigte Fehlzeiten für Beamte auf Probe haben?

Kommt sicher auch auf Art, Umfang und Kassenlage an. In Hessen ist natürlich besondere Vorsicht geboten, da dort noch die Todesstrafe möglich ist ;o)

Grüße

Hallo,

in Baden-Würrtemberg muss ein Lehrer ab dem 4. Krankheitstag eine Krankmeldung bringen (3 Tage sind sozusagen „frei“).

Grüße
Jessica

Hi,

es ist an zu nehmen, dass Lehrer genau so wie jeder andere Angestellte beim Arzt krank geschrieben wird. Ein kranker Lehrer muss somit egal ob mitten im Jahr oder vor den Ferien immer was schriftliches vom Arzt vorlegen und das unabhängig von der Dauer der Krankheit, also schon bei nur einem Tag krank.

MFG

… aber es muss doch nicht jeder Angestellte, der einen Tag krank ist, ein Attest vorlegen.
Bei uns in NRW jedenfalls nicht…

Gruß
Dirk

Wer Geld von der Krankenkasse haben will schon.

Wer Geld von der Krankenkasse haben will schon.

Welches Geld von welcher Krankenkasse?

  1. Der Staat hat mehr als 30 Angestellte so das es keine U1 Umlage gibt.
  2. reden wir vom öffentlichen Dienst, da ticken die Uhren anders
  3. benötigt man für U1 auch nicht zwingend sofort einen gelben Schein

Der Plem

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Hallo nochmal,

vielen Dank für die vielen Antworten. Leider geht keine auf meine Frage ein. Die „3 Tage-Regel“ kenne ich auch, darum geht es hier aber nicht.

Meine Frage ist, ob es eine konkrete Regelung für die Tage direkt vor den Ferien gibt. Für Schüler gibt es die, geregelt in der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Lehrer dürfen von Schülern also ein Attest verlangen, wenn die Krankheit direkt vor den Ferien liegt. Darf eine Schulleitung das auch von ihren Lehrern verlangen?

Nochmal zusammengefasst: Gibt es eine Sonderregelung für die Tage vor den Ferien, die von Lehrern ein Attest verlangt?

Gruß

Hallo,

Meine Frage ist, ob es eine konkrete Regelung für die Tage
direkt vor den Ferien gibt. Für Schüler gibt es die, geregelt
in der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“.
Lehrer dürfen von Schülern also ein Attest verlangen, wenn die
Krankheit direkt vor den Ferien liegt. Darf eine Schulleitung
das auch von ihren Lehrern verlangen?

Warum sollte es eine Gleichbehandlung von Schülern und Lehrern geben?

Die (Rechte und) Pflichten der Schüler ergeben sich aus dem Schulgesetz und den Ausführungsbestimmungen.

Lehrer sind Beamte oder Angestellte. Ihre (Rechte und) Pflichten ergeben sich aus dem Beamtengesetz und den Ausführungsbestimmungen dazu bzw. aus den Arbeitsverträgen.

Nochmal zusammengefasst: Gibt es eine Sonderregelung für die
Tage vor den Ferien, die von Lehrern ein Attest verlangt?

Warum sollte es die geben? Es gilt die"3-Tage-Regelung" (Rechtsgrundlage hab ich nicht grad greifbar, vielleicht kann jemand aushelfen?).
In Ausnahmefällen kann die Schule (der Diensherr) auch bei „1-Tages-Krankheit“ ein entsprechendes Attest verlangen. Dazu sollte es aber einen Grund geben.

Wahrscheinlich ist es nicht das, was Du lesen wolltest …

Gruß
Jörg Zabel

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Hoi.

Die Verordnung sieht ja so aus:

http://www.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=98f23d288a…

§2 Abs.2 Verhinderung und Erkrankung
(2) In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nachvorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

§3 Abs.2 Befreiung und Beurlaubung
(2) Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter ; bei Auszubildenden in der Berufsschule im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.

Innerhalb dieser Verordnungen konnte ich keine finden, die ähnliches für die Lehrkräfte regeln. Daher stimme ich den Vorrednern zu, die auf die allgemeinen Regeln des Landes Hessen verweisen:

§ 86 HBG (Hessisches Beamtengesetz)

(1) Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung seines Dienstvorgesetzten fernbleiben, es sei denn, daß er wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen unfähig oder auf Grund einer vorgehenden gesetzlichen Verpflichtung gehindert ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Der Beamte hat seinen Dienstvorgesetzten unverzüglich von seiner Verhinderung zu unterrichten. Die auf Krankheit beruhende Unfähigkeit zur Erfüllung der Dienstpflichten ist auf Verlangen nachzuweisen.

(2) Verliert der Beamte wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst nach dem Bundesbesoldungsgesetz seinen Anspruch auf Bezüge, so wird dadurch die Durchführung eines Disziplinarverfahrens nicht ausgeschlossen.

Unentschuldigtes Fehlen eines Beamten kann, nach §8 BeamtStG, die „Ernennung“ verhindern. Den "Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung…vorzunehmen (§9 BeamtSTG).
Das wäre natürlich innerhalb eines Überprüfungsverfahrens festzustellen und ein einmaliges Fehlverhalten dürfte nicht gegen die Ernennung sprechen.

Ciao
Garrett