Guten Tag,
ich besuche derzeit die 10. Klasse eines Gymnasiums in Hessen, nun bekam ich heute den Brief meiner Schule, dass ich wegen zu häufigem Fehlen eine Attestpflicht ab dem ersten Fehltag hätte. Doch ist das überhaupt Gesetzeskonform ?
Ich habe bisher nicht mehr als 2 Tage am Stück gefehlt und generell in dem Halbjahr nur 4 Tage.
Die Schule Beruf sich auf §6 OAVO, welcher folgendes besagt:
„Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler Unterricht oder verpflichtende Schulveranstaltungen, müssen die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Schule den Grund des Fernbleibens schriftlich mitteilen. Die Schule kann in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass die Versäumnisgründe durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, dessen Kosten die Unterhaltspflichtigen zu tragen haben, nachgewiesen werden. Das gilt auch für Prüfungen.“ (http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…)
Wir fragen uns, ob es wirklich geht, für jeden Tag ein Attest zu verlangen.
Klar ist es auch kein Aufwand 3x im Jahr zum Arzt zugehen, dennoch denke ich, dass diese Maßnahme in meinem Fall überzogen ist und würde mich gerne nochmal mit meinen Lehrer darüber unterhalten, jedoch nur wenn es auch eine realistische Chance gibt.
Danke im Voraus,
Julian.