Hallo an alle,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, da es sich um ein ziemlich dringendes Problem handelt.
In Hessen gibt es eine Verordnung, die es Schulen erlaubt, in den letzten Tagen vor den Ferien ein ärztliches Attest von fehlenden Schülern zu verlangen (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses).
Gibt es eine solche Regelung auch für Lehrer?
Wenn ja, welche Auswirkungen können unentschuldigte Fehlzeiten für Beamte auf Probe haben?
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Gruß