Atypischer stiller Gesellschafter

Jmd möchte gern ein Einzelunternehmen gründen. Allerdings möchte dessen Partner anonym sein und deshalb als atypischer stiller Gesellschafter auftreten. Inhaltlich soll der Partner aber genauso behandelt werden, als wenn er nicht anonym auftreten würde (Gewinn- und Verlustbeteiligung zur Hälfte; Einlagen werden auch zu je 50 % erbracht). Ist dies möglich und wenn ja, wie wird soetwas vertraglich gehandhabt?

Lieben Dank für eure Inputs!

guten morgen dirtyacegirl

einzelunternehmen und stiller gesellschafter schließen sich gegenseitig aus.

einzelunternehmer heißt einzelunternehmer weil er einzeln etwas unternimmt. er kann mitarbeiter einstellen o.ä., aber erbleibt allein verantwortlich und vor allem haftbar.

für einen stillen gesellschafter (egal ob atypisch oder typisch) muss eine gesellschaft vorliegen; mindestens eine gbr.

ansonsten bleibt nur ein privatwirtschaftlicher vertrag zwischen 2 natürlichen personen. damit auch dort keine „sittenwidrigen“ regelungen getroffen werden und keiner den anderen übervorteilt, sollte dringend der rat eines anwalts aufgesucht werden.

denn es sollten die interessen beider seiten gut gegeneinander abgewogen werden. und da höre ich alarmglocken schrillen, wenn einer mitsprechen will, aber gegenüber gläubigern und geschäftspartnern anonym. da ist dann u.u. was faul im staate dänemark. also obacht!!!

mit freundlichen grüßen

faust-coaching

Hi,

guten morgen dirtyacegirl

einzelunternehmen und stiller gesellschafter schließen sich
gegenseitig aus.

für einen stillen gesellschafter (egal ob atypisch oder
typisch) muss eine gesellschaft vorliegen; mindestens eine
gbr.

Eine Begründung zu der Aussage wäre nicht schlecht ! Ok wird schwer da die Aussage falsch ist. Hierzu mal 230 HGB lesen.

ansonsten bleibt nur ein privatwirtschaftlicher vertrag
zwischen 2 natürlichen personen. damit auch dort keine
„sittenwidrigen“ regelungen getroffen werden und keiner den
anderen übervorteilt, sollte dringend der rat eines anwalts
aufgesucht werden.

denn es sollten die interessen beider seiten gut gegeneinander
abgewogen werden. und da höre ich alarmglocken schrillen, wenn
einer mitsprechen will, aber gegenüber gläubigern und
geschäftspartnern anonym. da ist dann u.u. was faul im staate
dänemark. also obacht!!!

Was ist den bitte „faul“ daran, wenn sich jemand an ein Unternehmen still beteiligt. Das ist doch nur eine andere Form der Kapitalaufbringung bzw. der Finanzierung für das Unternehmen.

Gruß

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