guten morgen dirtyacegirl
einzelunternehmen und stiller gesellschafter schließen sich gegenseitig aus.
einzelunternehmer heißt einzelunternehmer weil er einzeln etwas unternimmt. er kann mitarbeiter einstellen o.ä., aber erbleibt allein verantwortlich und vor allem haftbar.
für einen stillen gesellschafter (egal ob atypisch oder typisch) muss eine gesellschaft vorliegen; mindestens eine gbr.
ansonsten bleibt nur ein privatwirtschaftlicher vertrag zwischen 2 natürlichen personen. damit auch dort keine „sittenwidrigen“ regelungen getroffen werden und keiner den anderen übervorteilt, sollte dringend der rat eines anwalts aufgesucht werden.
denn es sollten die interessen beider seiten gut gegeneinander abgewogen werden. und da höre ich alarmglocken schrillen, wenn einer mitsprechen will, aber gegenüber gläubigern und geschäftspartnern anonym. da ist dann u.u. was faul im staate dänemark. also obacht!!!
mit freundlichen grüßen
faust-coaching