Hallo,
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens ab dem vierten Tage dem AG vorgelegt werden. WIe verhält es sich da mit den Feiertagen und Wochenenden in den folgenden Beispielen; AN arbeitet Montags bis Freitags:
1.) Karfreitag und Ostermontag gesetzliche Feiertage. Krankmeldung am Donnerstag (vor Karfreitag). AN kommt Dienstag (nach Ostermontag) wieder zur Arbeit. Muss der AN am Dienstag auch noch eine AU-Bescheinigung vorlegen?
2.) Karfreitag und Ostermontag gesetzliche Feiertage. Krankmeldung am Dienstag (nach Ostermontag). Muss der AN am Dienstag zum Arzt, um eine AU-Bescheinigung vorzulegen?
3.) Keine Feiertage. AN meldet sich Montag und Dienstag krank. Ist der Dienstag schon der vierte Tag, an dem eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss?
Ich bedanke mich schon mal für Antwort.
LG,
Fred