Hallo Liebe Community,
meine Situation ist folgende ich meine derzeit meine Ausbildung zur Erzieherin(2 Jahre Schule und anschließend 1 Jahr Berufspraktikum in dem ich Geld verdiene).
Anschließend würde ich gerne ein Jahr nach Amerika gehen und dort als AuPair arbeiten.
Jetzt ist es aber so, dass meine Mutter ALG 2 bekommt, da sie krank ist und deswegen nicht mehr arbeiten kann.
Kann mir jemand sagen ob das Arbeitsamt in der Zeit wo ich im Ausland bin die volle Miete bezahlt, (da ich ja zurück nach Deutschland kommen, nach dem Jahr) ?
Oder muss ich meinen Mietanteil von meinem AuPair Gehalt monatlich selber zahlen?
LG
Hallo,
Deine Frage kann ich nicht beantworten, aber nur zur Klärung:
Du sprichst von Mietanteil - d.h. Du wohnst bei Deiner Mutter? Und Deine Mutter würde in Deiner Au-Pair-Zeit die Wohnung alleine bewohnen, ist das richtig?
Viele Grüße,
Jule
Ja genau ich wohne bei meiner Mutter.
Wenn ich im Ausland bin, würde meine Mutter die Wohnung gemeinsam mit meiner Schwester bewohnen. Wir haben 64 qm, also von den Quadratmetern her können die beiden die Wohnung auch alleine bewohnen.
Hallo,
deine Frage kann niemand mit deinen unzulänglichen Angaben rechtsverbindlich beantworten. Ihr könnt euch vertrauensvoll beim Jobcenter (Arbeitsamt, seit 11 Jahren Agentur für Arbeit wäre die falsche Adresse) dazu beraten lassen. Nur soweit: wer nicht (Mi)Mieter einer Wohnung ist muß auch keinen Mietanteil bezahlen. Maßgeblich ist auch nicht, ob man zu zweit in 64 qm wohnen kann, sondern ob die Wohnungsgröße angemessen ist. Da spielen auch weitere Faktoren eine Rolle.
Gruß
Otto
Ich bin aber mit Mieter der Wohnung da ich ja in Deutschland gemeldet sein muss…
Was für Angaben sind denn nötig, um mir meine Frage zu beantworten ?
Nachtrag: Ob man anteilig Miete bezahlen muß ist eine Frage zum Mietvertrag, ggf zum Untermietvertrag - nicht zum Alg 2. Ich könnte zwar darüber spekulieren, was du eigentlich wissen möchtest, tu dies aber nicht.
Ich möchte genau das wissen was dort steht , ob die Arge anteilig meinen Mietanteil übernimmt wenn ich als Au Pair weg gehe oder ich dies von meinem AuPairGehalt zahlen muss. Ich weiß nicht was es da noch zu spekulieren gibt…
Ich habe aber auch keinen Untermietvertrag, wir sind einfach eine normale Familie wie jeder andere auch. Wenn ich aber Geld verdiene bekomme ich (was selbstverständlich ist) kein Geld mehr von der Arge und zahle meinen Mietanteil selbst. Meine Frage ist lediglich ob das genauso ist wenn ich ein AuPair Jahr mache oder ob es da eine andere Regelung gibt.
Gibt es dazu einen Mietvertrag mit deiner Unterschrift?
Wo steht das? Ich finde im https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/ dazu keine Regelung. Warum sollte jemand, der im Ausland stänig lebt, in D gemeldet sein?
Ich sehe hier keine Möglichkeit um dir zielführend antworten zu können - gehr zu JC
Es ist selbstverständlich, dass man in Deutschland gemeldet ist wenn man anstrebt wieder zu kommen…Es ist ja vorabsehbar, dass ich wieder komme.
lese § 7 und 8 SGB II
zunächst: Arge gibt es seit ewigen Zeiten nicht mehr, heißt Jobcenter (JC)
einfach erläutert, wer ins Ausland zum Arbeiten, auch Au Pair, geht, steht dem Arbeitsmarkt in D nicht zur Verfügung und kann folglich keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Dann gibt es auch keine Verpflichtung zur Mietzahlung.
Was ist „normal“? Ob normal oder unnormal ist hier bedeutungslos. Der Begriff „Familie“ kommt im SGB II nicht vor. Dafür Bedarfsgemeinschaft.
Das ist natürlich Unsinn. Ich bin ja auch nicht an meinem Geburtsort gemeldet, nur weil ich irgendwann mal wieder da hin will.
Man meldet sich dort, wo man gerade lebt, nicht dort wo man irgendwann mal leben will.