Auch hier Rechtsfahrggebot, Überholverbot außerorts?

Hallo,

eine einspurige Fahrbahn wird zweispurig.

Die zweispurige Fahrbahn ist ca. 500 m lang. Diese Fahrbahn teilt sich nach diesen 900 m. Die linke Fahrbahn führt weiterhin geradeaus und die rechte Fahrbahn führt nach rechts auf eine andere Straße. Diese „Aufteilung“ ist erst ca. 150 m vor dieser Aufteilung durch ein Schild und entsprechende Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet und angekündigt, nicht jedoch zu Beginn dieser Aufteilung.

Auf dieser Fahrbahn meinen ganz viele, bereits zu Beginn auf die linke Fahrspur zu wechseln, weil sie ja geradeaus weiter fahren wollen. Dabei fahren sie aber nicht die erlaubten 100 km/h, sondern oftmals nur 70 oder 80 km/h. Diejenigen, die auf der rechten Fahrspur weiter fahren, weil sie später diese rechte Fahrbahn auch weiter fahren möchten, und die erlaubten 100 km/h fahren, überholgen zwangsläufig die langsamen Fahrer auf der linken Fahrspur.

1.) Die langsamen Fahrer sind i. R. d. Rechtsfahrgebots doch angehalten, die rechte Fahrspur so lange zu befahren, bis die Ankündigung kommt, dass es zu einer Fahrbahntrennung kommt?
2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?
3.) Müssen die Fahrer auf der rechten Fahrspur höchstens auch diese 70 oder 80 km/h fahren, damit sie die Fahrer auf der linken Spur nicht überholen können, weil hier ein Überholverbot vorliegt?
4.) Dürfen in dieser Situation die Rechtsfahrenden die Linksfahrenden sogar überholen, sofern sie später rechts weiterfahren möchten? Liegt dabei also kein Überholverbot vor, sondern liegt erst ein Überholverbot vor, wenn ein Rechtsfahrender nach dem Überholen des Linksfahrenden auch auf die linke Spur wechselt und somit vor dem anderen langsamen Fahrer ist?

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke + Gruß

Auf dieser Fahrbahn meinen ganz viele, bereits zu Beginn auf
die linke Fahrspur zu wechseln, weil sie ja geradeaus weiter
fahren wollen.

Das ist legitim, denn 500m sind durchaus als nicht zu früh anzusehen um sich einzuordnen. Dieses kurze Stück wurde sicher nicht zum Überholen gebaut sondern um das Einordnen flüssig gestalten zu können.

Dabei fahren sie aber nicht die erlaubten 100
km/h, sondern oftmals nur 70 oder 80 km/h.

Die 100km/h sind die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, keine Mindestgeschwindigkeit.

Diejenigen, die auf der rechten Fahrspur weiter fahren, weil sie später diese
rechte Fahrbahn auch weiter fahren möchten, und die erlaubten
100 km/h fahren, überholgen zwangsläufig die langsamen Fahrer
auf der linken Fahrspur.

Was sie nur dann dürfen wenn dort eine breite unterbrochene Straßenmarkierung aufgebracht ist.

1.) Die langsamen Fahrer sind i. R. d. Rechtsfahrgebots doch
angehalten, die rechte Fahrspur so lange zu befahren, bis die
Ankündigung kommt, dass es zu einer Fahrbahntrennung kommt?

Jein.
Rechtsfahrgebot Ja, rechtzeitiges Einordnen aber auch.
Was denkst Du passiert, wenn sich alle an Deine Denkweise halten und sich erst kurz vor der Abbiegung einordnen wollen? Dann finden sich in einem Bereich von 150m viele auf der falschen Fahrbahn wieder. Die "Langsamen rechts - sie wollen aber nach links, und die „Schnellen“ links - sie wollen aber nach rechts. So funktioniert das nicht, und genau das soll diese Anordnung der Fahrstreifen verhindern.

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur
ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Nein, ich kann keinen erkennen.

3.) Müssen die Fahrer auf der rechten Fahrspur höchstens auch
diese 70 oder 80 km/h fahren, damit sie die Fahrer auf der
linken Spur nicht überholen können, weil hier ein
Überholverbot vorliegt?

In dem Fall JA, erst dann wenn die unterbrochene Linie breit ist oder eine durchgezogene Linie aufgebracht ist dürfen sie rechts schneller fahren.

4.) Dürfen in dieser Situation die Rechtsfahrenden die
Linksfahrenden sogar überholen, sofern sie später rechts
weiterfahren möchten?

Außerorts: Keinesfalls.

Liegt dabei also kein Überholverbot vor, sondern liegt erst ein Überholverbot vor, wenn :ein Rechtsfahrender nach dem Überholen des Linksfahrenden auch auf
die linke Spur wechselt und somit vor dem anderen langsamen
Fahrer ist?

Nein, um zu Überholen muss kein Fahrspurwechsel gegeben sein. Man überholt bereits wenn man schneller als ein Anderer ist.

Gruß Crack

Hallo,

eine einspurige Fahrbahn wird zweispurig.

Die zweispurige Fahrbahn ist ca. 500 m lang. Diese Fahrbahn teilt sich nach diesen 900 m.

Nicht dass es jetzt besonders wichtig wäre, aber sind es nun 500 oder 900m?

Die linke Fahrbahn führt weiterhin geradeaus und die rechte Fahrbahn führt nach rechts auf eine andere Straße. Diese „Aufteilung“ ist erst ca. 150 m vor dieser Aufteilung durch ein Schild und entsprechende Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet und angekündigt, nicht jedoch zu Beginn dieser Aufteilung.

Sicher könnte man diese Stelle geografisch näher bezeichnen. Viellcht erkennt der eine oder andere etwas auf google-maps oder kennt die Örtlichkeiten. So ganz mag ich mir nicht vorstellen, dass dies auf einer Straße, auf der 100 zugelassen sind, dies erst 150 m vorher erstmals angekündigt wird.

Auf dieser Fahrbahn meinen ganz viele, bereits zu Beginn auf die linke Fahrspur zu wechseln, weil sie ja geradeaus weiter fahren wollen.

Macht in meinen Augen bei 500 m auch durchaus Sinn, denn irgendwann wird es ja ziemlich eng, wenn man rüber will und dort schon alles voll ist. Dann müssten die ja notfalls abbremsen, vielleicht sogar bis zum Stillstand. Was meinst Du was dann dort loswäre? Die Anhänger der Mindestgeschwindigkeitsfraktion würden sich gar nicht mehr einkriegen.

Dabei fahren sie aber nicht die erlaubten 100 km/h, sondern oftmals nur 70 oder 80 km/h.

Das kann aufgrund der Verkehrssituation durchaus angemessen sein.

Diejenigen, die auf der rechten Fahrspur weiter fahren, weil sie später diese rechte Fahrbahn auch weiter fahren möchten, und die erlaubten 100 km/h fahren, überholen zwangsläufig die langsamen Fahrer auf der linken Fahrspur.

Worin genau besteht die Zwangsläufigkeit? Ist es auf der kurzen Strecke bis zur Markierung der Fahrbahteilung überhaupt möglich vollständig zu überholen? Man muss doch dann erstmal beschleunigen, wenn man hinter so einem 70 km/h-Fahrer hergefahren ist?

1.) Die langsamen Fahrer sind i. R. d. Rechtsfahrgebots doch angehalten, die rechte Fahrspur so lange zu befahren, bis die Ankündigung kommt, dass es zu einer Fahrbahntrennung kommt?
2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Kommt drauf an, welches Fahrzeug, welches Wetter usw. usf.

3.) Müssen die Fahrer auf der rechten Fahrspur höchstens auch diese 70 oder 80 km/h fahren, damit sie die Fahrer auf der linken Spur nicht überholen können, weil hier ein Überholverbot vorliegt?
4.) Dürfen in dieser Situation die Rechtsfahrenden die
Linksfahrenden sogar überholen, sofern sie später rechts
weiterfahren möchten? Liegt dabei also kein Überholverbot vor, sondern liegt erst ein Überholverbot vor, wenn ein Rechtsfahrender nach dem Überholen des Linksfahrenden auch auf die linke Spur wechselt und somit vor dem anderen langsamen Fahrer ist?

Wie ist hier die Rechtslage?

Für die Bewertung wäre hier sicher die Kenntnis der konkreten Gegebenheiten hilfreich. Zumindest deutet erstmal einiges daraufhin, dass es doch allein aufgrund der Trennung überhaupt zu zwei Fahrstreifen kommt.

Grüße

Sorry, es sind 900 m!

Moin!

Auf dieser Fahrbahn meinen ganz viele, bereits zu Beginn auf
die linke Fahrspur zu wechseln, weil sie ja geradeaus weiter
fahren wollen.

Das ist legitim, denn 500m sind durchaus als nicht zu früh
anzusehen um sich einzuordnen. Dieses kurze Stück wurde sicher
nicht zum Überholen gebaut sondern um das Einordnen flüssig
gestalten zu können.

§§ 5 Abs. 2, Satz 2 und Abs. 4a sowie 3 Abs. 2 StVO sind dabei zu beachten.
Das vergessen die lieben Linksfahrer und Überholer gerne mal.

Nach links ausscheren und dann langsamer als die Fahrer rechts zu sein, kann somit aus mehreren Gründen gesetzeswidrig sein.

Insgesamt darf man keinesfalls so langsam fahren wie man möchte. Dies ist der übliche Truglschluss der Schnarcherfraktion.
Ob §3 Abs. 2 StVO schon eine OWI begründet, wenn bei erlaubten 100 mit 70 gefahren wird, kann ich nicht sagen. Dies müsste man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.
Zeige doch den nächsten Schnarcher mal an und warte ab was passiert…

Dabei fahren sie aber nicht die erlaubten 100
km/h, sondern oftmals nur 70 oder 80 km/h.

Die 100km/h sind die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, keine
Mindestgeschwindigkeit.

s.o.

Diejenigen, die auf der rechten Fahrspur weiter fahren, weil sie später diese
rechte Fahrbahn auch weiter fahren möchten, und die erlaubten
100 km/h fahren, überholgen zwangsläufig die langsamen Fahrer
auf der linken Fahrspur.

Was sie nur dann dürfen wenn dort eine breite unterbrochene
Straßenmarkierung aufgebracht ist.

So ist es.
Zu klären wäre noch, ob für die von rechts Einscherenden und die links Fahrenden in dieser SItuation auch das Reißverschlußsystem gilt.

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn sie StVO-konform rechts überholt werden, um das Einscheren von rechts zu erschweren.
Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.

1.) Die langsamen Fahrer sind i. R. d. Rechtsfahrgebots doch
angehalten, die rechte Fahrspur so lange zu befahren, bis die
Ankündigung kommt, dass es zu einer Fahrbahntrennung kommt?

Jein.
Rechtsfahrgebot Ja, rechtzeitiges Einordnen aber auch.
Was denkst Du passiert, wenn sich alle an Deine Denkweise
halten und sich erst kurz vor der Abbiegung einordnen wollen?
Dann finden sich in einem Bereich von 150m viele auf der
falschen Fahrbahn wieder. Die "Langsamen rechts - sie wollen
aber nach links, und die „Schnellen“ links - sie wollen aber
nach rechts. So funktioniert das nicht, und genau das soll
diese Anordnung der Fahrstreifen verhindern.

Auch ich meine, dass rechtzeitiges(!) Einordnen in oben beschriebener Situation sehr sinnvoll ist, um den Verkehrsffluss zu erhalten.
Dennoch funktioniert das nur, wenn korrekt Spur gewechselt und angemessen zügig gefahren wird.
Sonst werden nur Bremsungen und Überholmanöver provoziert.

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur
ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Nein, ich kann keinen erkennen.

s.o. §3 StVO.

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkewhr dünn, gibt es absolut keinen Grund, die Limits zu unterschreiten.
Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei geschlossener Schneedecke ausgenutzt werden können.
70 bei 100 sind somit nicht i.O.

3.) Müssen die Fahrer auf der rechten Fahrspur höchstens auch
diese 70 oder 80 km/h fahren, damit sie die Fahrer auf der
linken Spur nicht überholen können, weil hier ein
Überholverbot vorliegt?

In dem Fall JA, erst dann wenn die unterbrochene Linie breit
ist oder eine durchgezogene Linie aufgebracht ist dürfen sie
rechts schneller fahren.

Dieser Puntk ist ausgesprochen wichtig!
Auch die Schnarcher sollten ihn kennen, damit sie die Kamera in der WIndschutzscheibe und die Polizei gar nciht erst aktivieren müssen.

4.) Dürfen in dieser Situation die Rechtsfahrenden die
Linksfahrenden sogar überholen, sofern sie später rechts
weiterfahren möchten?

Außerorts: Keinesfalls.

Weshalb?
Dicke durchbrochene oder durchgehende Linie?

Liegt dabei also kein Überholverbot vor, sondern liegt erst ein Überholverbot vor, wenn :ein Rechtsfahrender nach dem Überholen des Linksfahrenden auch auf
die linke Spur wechselt und somit vor dem anderen langsamen
Fahrer ist?

Nein, um zu Überholen muss kein Fahrspurwechsel gegeben sein.
Man überholt bereits wenn man schneller als ein Anderer ist.

Leider ist das so geregelt, ja.

M.

Insgesamt darf man keinesfalls so langsam fahren wie man
möchte. Dies ist der übliche Truglschluss der
Schnarcherfraktion.
Ob §3 Abs. 2 StVO schon eine OWI begründet, wenn bei erlaubten
100 mit 70 gefahren wird, kann ich nicht sagen. Dies müsste
man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.

70km/h bei erlaubten 100km/h sind sicher nicht zu langsam. Erstens muss die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in keinem Fall ausgereizt werden, zweitens liegt hier ein Grund vor langsamer zu fahren, nämlich die Teilung der Fahrspur und das erforderliche Einordnen.

Zu klären wäre noch, ob für die von rechts Einscherenden und
die links Fahrenden in dieser SItuation auch das
Reißverschlußsystem gilt.

Keinesfalls! Hier darf das Reißverschlussverfahren nicht angewendet werden, siehe &7 StVO:
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen , ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn
sie StVO-konform rechts überholt werden, um das Einscheren von
rechts zu erschweren.

Seit wann darf denn außerorts StVO-konform rechts überholt werden?

Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.

Dieser „Rat“ sagt Einiges über Dein Fahrverhalten und Rechtsverständnis aus.

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur
ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Nein, ich kann keinen erkennen.

s.o. §3 StVO.

Falsch, nicht bei dieser Geschwindigkeit.
http://www.rechtsanwalt.com/urteil-10904-strafbare-b…

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkewhr
dünn, gibt es absolut keinen Grund, die Limits zu
unterschreiten.
Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei
geschlossener Schneedecke ausgenutzt werden können.
70 bei 100 sind somit nicht i.O.

Das ist Deine Sichtweise, die muss aber nicht mit der Anderer übereinstimmen.
Und 100km/h bei geschlossener Schneedecke sind Lebensgefährlich. Rechne Dir allein mal die unterschiedlichen Anhaltewege aus.

Gruß Crack

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Hallo,

Auf dieser Fahrbahn meinen ganz viele, bereits zu Beginn auf die linke Fahrspur zu wechseln, weil sie ja geradeaus weiter fahren wollen.

§§ 5 Abs. 2, Satz 2 und Abs. 4a sowie 3 Abs. 2 StVO sind dabei zu beachten.
Das vergessen die lieben Linksfahrer und Überholer gerne mal.

Na und § 1 erst. Und wie langsam wäreeine den Verkehrsfluss behindernde Geschwindigkeit auf einer Landstraße, wo LKW grundsätzlich nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen?

Nach links ausscheren und dann langsamer als die Fahrer rechts zu sein, kann somit aus mehreren Gründen gesetzeswidrig sein.

Dafür bräuchten wir eben mal die konkreten Örtlichkeiten, um überhaupt beurteilen zu können, ob das wirklich zwei Fahrstreifen sind oder schon zwei Spuren zum Einordnen.

Insgesamt darf man keinesfalls so langsam fahren wie man möchte. Dies ist der übliche Truglschluss der Schnarcherfraktion.

Wobei naturgemäß der Raserfraktion alles unter 20 km/h über zulässiger Höchstgeschwindigkeit schon zu wenig ist. Das ist also nicht der Maßstab. Nach § 3 Abs. 1 spielen ja regelmäßig auch noch die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten eine Rolle.

Ob §3 Abs. 2 StVO schon eine OWI begründet, wenn bei erlaubten 100 mit 70 gefahren wird, kann ich nicht sagen.

Sind die denn unter allen Umständen erlaubt? Wie ist es auf Straßen, die für Fahrzeuge zugelassen sind, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen?

Dies müsste man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.

Ist schon passiert.

Zeige doch den nächsten Schnarcher mal an und warte ab was passiert…

Wahrscheinlich nicht sehr viel, vom Beweisproblem mal ganz abgesehen.

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn sie StVO-konform rechts überholt werden, um das Einscheren von rechts zu erschweren.
Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.

Aha,wo in der StVO ist denn das so geregelt?

1.) Die langsamen Fahrer sind i. R. d. Rechtsfahrgebots doch angehalten, die rechte Fahrspur so lange zu befahren, bis die Ankündigung kommt, dass es zu einer Fahrbahntrennung kommt?

Auch ich meine, dass rechtzeitiges(!) Einordnen in oben beschriebener Situation sehr sinnvoll ist, um den Verkehrsffluss zu erhalten.
Dennoch funktioniert das nur, wenn korrekt Spur gewechselt und angemessen zügig gefahren wird.

Was ist denn bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit für PKW und einer von 60 km/h für LKW angemessen zügig, auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsabständen und Umweltschutz sowie eben der Tatsache, dass es hier um wenige 100m geht?

Sonst werden nur Bremsungen und Überholmanöver provoziert.

Unnötig überholen und bremsen sehe ich vor allem eine Fraktion ;o) Möglicherweise fahren die Schnarcher aber auch deswegen gleich rüber, weil sie es später selbst bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit dank der noch schneller Fahrenden nicht schaffen ohne bis zum Stillstand abzubremsen und auf eine Lücke zu warten. Hier wie in vielen anderen Situationen gilt dann eben §1 der StVO. Ist auf Dauer auch besser für die Gefäße.

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Nein, ich kann keinen erkennen.

s.o. §3 StVO.

Da steht, dass 70 km/h in der hier diskutierten Verkehrssituation einen Verkehrsverstoß darstellen?

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkehr dünn, gibt es absolut keinen Grund, die Limits zu unterschreiten.

Dann lies doch noch mal die StVO ganz aufmerksam. Und ab welcher Verkehrsdichte ist beispielsweise der Verkehr dünn? Wahrscheinlich gibt es an der Stelle eine solche extra drangebastelte mehrere 100m lange „Abbiegespur“, weil der Verkehr recht häufig recht undünn ist.

Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei geschlossener Schneedecke ausgenutzt werden können.

Aha. Dafür hast Du sicher einen Beleg. Der Bremsweg ist auf geschlossener Schneedecke genauso kurz, wie auf einer trocknen 1a intakten Fahrbahn? Dann frag ich mich, warum in der StVO extra darauf hingewiesen wird, die Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anzupassen.

70 bei 100 sind somit nicht i.O.

Können sie durchaus sein. Jeder LKW muss langsamer fahren und jeder Nachfolger mit PKW muss damit erstmal klarkommen ohne sich gleich einem Herzinfarkt oder Schlaganfall entgegenzuschauckeln.

3.) Müssen die Fahrer auf der rechten Fahrspur höchstens auch diese 70 oder 80 km/h fahren, damit sie die Fahrer auf der linken Spur nicht überholen können, weil hier ein Überholverbot vorliegt?

In dem Fall JA, erst dann wenn die unterbrochene Linie breit ist oder eine durchgezogene Linie aufgebracht ist dürfen sie rechts schneller fahren.

Dieser Puntk ist ausgesprochen wichtig!
Auch die Schnarcher sollten ihn kennen, damit sie die Kamera in der WIndschutzscheibe und die Polizei gar nciht erst aktivieren müssen.

Na wenn da von rechts einer über eine durchgezogene Linie überholt, kann das doch für den links Fahrenden unter Umständen wichtig sein oder auch wenn dies ohne ausreichenden Sicherheitsabstand geschieht.

Also einfach mal auf den paar Metern etwas gelassener sein. Was nutzen einem die paar Sekunden, wenn man deswegen einen Herzkasper bekommt. Allein bis der Notarzt da ist, dauert länger.

Grüße

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Moin!

Auf dieser Fahrbahn meinen ganz viele, bereits zu Beginn auf die linke Fahrspur zu wechseln, weil sie ja geradeaus weiter fahren wollen.

§§ 5 Abs. 2, Satz 2 und Abs. 4a sowie 3 Abs. 2 StVO sind dabei zu beachten.
Das vergessen die lieben Linksfahrer und Überholer gerne mal.

Na und § 1 erst.

Dieser gilt bekanntlich für alle Beteiligten. Auch dies wird gerne übersehen.

Und wie langsam wäreeine den Verkehrsfluss
behindernde Geschwindigkeit auf einer Landstraße, wo LKW
grundsätzlich nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen?

Wenn kein LKW da ist, ist dies keine Ausrede für einen PKW.

Nach links ausscheren und dann langsamer als die Fahrer rechts zu sein, kann somit aus ::mehreren Gründen gesetzeswidrig sein.

Dafür bräuchten wir eben mal die konkreten Örtlichkeiten, um
überhaupt beurteilen zu können, ob das wirklich zwei
Fahrstreifen sind oder schon zwei Spuren zum Einordnen.

Vielleicht schickt und der TE ja mal ein Bild oder Koordinaten.

Insgesamt darf man keinesfalls so langsam fahren wie man möchte. Dies ist der übliche ::Truglschluss der Schnarcherfraktion.

Wobei naturgemäß der Raserfraktion alles unter 20 km/h über
zulässiger Höchstgeschwindigkeit schon zu wenig ist.

Nicht nur der Raserfraktion geht das so.
Da die deutschen 50er Jahre Limits heute meist viel zu niedrig sind, sind 20+ meist sinnvoll.
Erwarten darf man dies als zügiger Verkehrsteilnehmer von anderen natürlich nicht.

Generell ist man als unambitionierter Gelegenheitsfahrer gut damit beraten, bis zu einer Schneehöhe von ca. 10cm einfach so schnell zu fahren, wie das geltende Limit ist.

Das ist
also nicht der Maßstab. Nach § 3 Abs. 1 spielen ja regelmäßig
auch noch die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Wetterverhältnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten eine
Rolle.

Von entsprechenden Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen gehe ich ohnehin aus. Rasen bei Nebel, dichtem regen oder Schneefall macht natürlich keinen Sinn.

Was die persönlichen Fähigkeiten betrifft, so müsste jemand, der nicht in der Lage ist, bei o.g. Straßenverhältnissen schneller als die erlauibte V auf einer einigermassen geraden Landstraße zu fahren, seinen Führerschein abgeben.

Ob §3 Abs. 2 StVO schon eine OWI begründet, wenn bei erlaubten 100 mit 70 gefahren ::wird, kann ich nicht sagen.

Sind die denn unter allen Umständen erlaubt? Wie ist es auf
Straßen, die für Fahrzeuge zugelassen sind, die nur eine
niedrigere Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen?

s.o.
Wenn solche Fahrzeuge nicht gerade vor Dir unterwegs sind, stellen sie keine Begründung dar, mit einem normalen LKW zu langsam zu fahren.

Dies müsste man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.

Ist schon passiert.

Und?
Link zum Urteil?

Zeige doch den nächsten Schnarcher mal an und warte ab was passiert…

Wahrscheinlich nicht sehr viel, vom Beweisproblem mal ganz
abgesehen.

Mittlerweile haben doch so viele Leute eine Kamera im Auto. Diese könnte man doch auch mal für etwas Sinnvolles verwenden, z.B,. für die Schnarcherjagd… :wink:

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn sie StVO-konform rechts ::überholt werden, um das Einscheren von rechts zu erschweren.
Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.1

Aha,wo in der StVO ist denn das so geregelt?

Über ein Urteil aus den 90ern (das Az. suche ich gerne heraus, wenn ich das nächste Mal auf dem Garagenspeicher bin) kann man sogar ableiten dass es legal ist, jemanden, der einen durch Blockieren der Spurwechselmöglichkeit beim Überholen durch Beschleunigen gefährdet, in den Straßengraben zu befördern, wenn Gegenverkehr auftaucht, für den bei korrektem Verhalten des Überholten keine Gefahr bestanden hätte.

„Draufhalten“ an sich ist in der VOfvF (Verkehrsordnung für vernünftige Fahrer) geregelt. Unter „Nothilfe“… :wink:

1.) Die langsamen Fahrer sind i. R. d. Rechtsfahrgebots doch angehalten, die rechte Fahrspur so lange zu befahren, bis die Ankündigung kommt, dass es zu einer Fahrbahntrennung kommt?

Auch ich meine, dass rechtzeitiges(!) Einordnen in oben beschriebener Situation sehr ::sinnvoll ist, um den Verkehrsffluss zu erhalten.
Dennoch funktioniert das nur, wenn korrekt Spur gewechselt und angemessen zügig ::gefahren wird.

Was ist denn bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit für
PKW und einer von 60 km/h für LKW angemessen zügig, auch unter
Berücksichtigung von Sicherheitsabständen und Umweltschutz
sowie eben der Tatsache, dass es hier um wenige 100m geht?

100 für PKW, 60 für LKW. Ist doch ganz einfach.
Tfreffen sie sich, muss eben der PKW sich den 60 des LKW anpassen.

Sonst werden nur Bremsungen und Überholmanöver provoziert.

Unnötig überholen und bremsen sehe ich vor allem eine Fraktion
;o) Möglicherweise fahren die Schnarcher aber auch deswegen
gleich rüber, weil sie es später selbst bei zulässiger
Höchstgeschwindigkeit dank der noch schneller Fahrenden nicht
schaffen ohne bis zum Stillstand abzubremsen und auf eine
Lücke zu warten. Hier wie in vielen anderen Situationen gilt
dann eben §1 der StVO. Ist auf Dauer auch besser für die
Gefäße.

Dann muss man eben mal Gas geben.
Meine Erfahrung zeigt mir allerdings, dass man selbt bei ausgesprochen ungünsitgen Einfädelgeschichten auf Landstraßen sehr selten länger als 30 Sekunden steht.

Bei Situationen wie der oben beschriebenen stehe ich nie. Ich schaffe es immer, mich rücksichtsvoll einzuordnen.
Keine Ahnung, was daran so schwer sein soll.

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Nein, ich kann keinen erkennen.

s.o. §3 StVO.

Da steht, dass 70 km/h in der hier diskutierten
Verkehrssituation einen Verkehrsverstoß darstellen?

Nein, da steht, dass nicht sinnlos geschlichen werden darf.
Die konkreten Zahlenwerte werden von einem Richter interpretiert.
Bei Mord vs. Totschlag steht ja auch kein festes Strafmaß und feste Kriterien im StgB.

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkehr dünn, gibt es absolut keinen ::Grund, die Limits zu unterschreiten.

Dann lies doch noch mal die StVO ganz aufmerksam. Und ab
welcher Verkehrsdichte ist beispielsweise der Verkehr dünn?

Wer nicht beurteilen kann, wann es sinnvoll ist, das Limit auszunutzen und so alle anderen aufhält, möge Bahn fahren.
Ich kann wunderbar selbst beurteilen, wann ich wie schnell fahren kann.
So gibt es hier bei mir eine Landstraße, die auf 100 limitiert ist und auf der ich äußerst selten schneller als 90 fahre, da sie eng und löcherig ist. Es hat sich noch nie jemand durch mich behindert gefühlt.
Auf einer anderen Straße hier (100er Limit) fahre ich auch bei Schneefall 120. Weil es locker möglich ist. Fährt mal einer 80 (diese Schnarcher gibt es allein aufgrund der demographischen Entwicklung in D ja immer häufiger), überholt man ihn eben.
Mit 60 erwischt man auf dieser Strecke höchstens mal einen Roller. Einen LKW, der dort langsamer als 80 fährt, habe ich noch nicht erlebt.

Man sollte sich also einigermassen regelkonform verhalten, aber auch die realen Gegebenheiten nicht aus den Augen verlieren.
Mitdenken hilft meistens.

Wahrscheinlich gibt es an der Stelle eine solche extra
drangebastelte mehrere 100m lange „Abbiegespur“, weil der
Verkehr recht häufig recht undünn ist.

Das wissen wir nicht.
Des Weiteren wissen wir nicht, wann der TE dort fährt.

Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei geschlossener Schneedecke ::ausgenutzt werden können.

Aha. Dafür hast Du sicher einen Beleg.

Klar. Viele 100.000 Km Wintererfahrung, einen IQ >125 und einen stets nüchternen Kopf beim Fahren.

Der Bremsweg ist auf
geschlossener Schneedecke genauso kurz, wie auf einer trocknen
1a intakten Fahrbahn?

Das kommt auf das Equipment und den Fahrer an.

Dann frag ich mich, warum in der StVO
extra darauf hingewiesen wird, die Geschwindigkeit den
Straßen- und Wetterverhältnissen anzupassen.

Das ist ein sehr sinnvoller Hinweis.
Daher passt man sich ja bei Trockenheit mit „20+“ und bei Schnee genau dem Limit an. Oder man fährt eben auch aufgrund anderer Gegebenheiten schneller oder langsamer.
Keine Ahnung.
Ein Limitschild sehe ich v.a. als Hinweis. Mitdenken muss man schon selbst.

70 bei 100 sind somit nicht i.O.

Können sie durchaus sein. Jeder LKW muss langsamer fahren und
jeder Nachfolger mit PKW muss damit erstmal klarkommen ohne
sich gleich einem Herzinfarkt oder Schlaganfall
entgegenzuschauckeln.

Was soll eigentlich die stetige Wiederholung dieses Satzes?
Wenn kein LKW da und das Wetter gut ist, sind 60 zu langsam.
Ist ein LKW da, muss man eben warten. Punkt.

Mein Herz-Kreislauf-System ist übrigens kerngesund.
Ich rege mich nicht auf, ich überhole eben sobald möglich und achte v.a. darauf, meinen Teil dazu beizutragen, dass ich und die anderen sicher ankommen.

3.) Müssen die Fahrer auf der rechten Fahrspur höchstens auch diese 70 oder 80 km/h fahren, damit sie die Fahrer auf der linken Spur nicht überholen können, weil hier ein Überholverbot vorliegt?

In dem Fall JA, erst dann wenn die unterbrochene Linie breit ist oder eine durchgezogene Linie aufgebracht ist dürfen sie rechts schneller fahren.

Dieser Puntk ist ausgesprochen wichtig!
Auch die Schnarcher sollten ihn kennen, damit sie die Kamera in der WIndschutzscheibe ::und die Polizei gar nicht erst aktivieren müssen.

Na wenn da von rechts einer über eine durchgezogene Linie
überholt, kann das doch für den links Fahrenden unter
Umständen wichtig sein oder auch wenn dies ohne ausreichenden
Sicherheitsabstand geschieht.

Natürlich.
Aber darum ging es nicht.

Also einfach mal auf den paar Metern etwas gelassener sein.
Was nutzen einem die paar Sekunden, wenn man deswegen einen
Herzkasper bekommt. Allein bis der Notarzt da ist, dauert
länger.

Dies wäre die Begründung dafür, jedweden Schwachsinn anderer einfach hinzunehmen. Das kann es nicht sein, denke ich.
Die Straße ist keine Plattform für das Ausleben der persönlichen Frustrations- und Neidgefühle.
Weder sollte man im öffentlichen Straßenverkehr rasen, noch sinnlos andere behindern. Zügig, sicher und vorausschauend Fahren ist etwas, was jeder lernen kann. Man muss sich nur dafür interessieren. Limits müssen dafür nicht überschritten werden. Höchstens ein paar eigene Denk-Limitierungen, welche die meisten Menschen sich selbst gesetzt haben und sie somit ändern können.

Hach schön, habe Urlaub und lasse mich nun 10 Tage von meiner Frau chauffieren. Sie fährt sehr gut, sehr zügig. Und ich spiele hinten mit den Kindern und esse Plätzchen. Alles gut…

Frohes Fest!

M.

Moin!

Insgesamt darf man keinesfalls so langsam fahren wie man
möchte. Dies ist der übliche Truglschluss der
Schnarcherfraktion.
Ob §3 Abs. 2 StVO schon eine OWI begründet, wenn bei erlaubten
100 mit 70 gefahren wird, kann ich nicht sagen. Dies müsste
man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.

70km/h bei erlaubten 100km/h sind sicher nicht zu langsam.
Erstens muss die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in keinem Fall
ausgereizt werden, zweitens liegt hier ein Grund vor langsamer
zu fahren, nämlich die Teilung der Fahrspur und das
erforderliche Einordnen.

Zu klären wäre noch, ob für die von rechts Einscherenden und
die links Fahrenden in dieser SItuation auch das
Reißverschlußsystem gilt.

Keinesfalls! Hier darf das Reißverschlussverfahren nicht
angewendet werden, siehe &7 StVO:
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine
Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht
möglich oder endet ein Fahrstreifen
, ist den am Weiterfahren
gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten
Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese
Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im
Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen
fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

Und eine solche Abzweigung gilt nicht als Verengung?
Eigentlich wird ja aus 2 Spuren eine Spur.
Allerdings scheitert es wohl an „für eine Richtung“.
Danke.

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn
sie StVO-konform rechts überholt werden, um das Einscheren von
rechts zu erschweren.

Seit wann darf denn außerorts StVO-konform rechts überholt
werden?

Gerade an solchen Stellen mit dicker, unterbrocheer Linie, wie wir ja u.a. hier gelernt hatten.

Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.

Dieser „Rat“ sagt Einiges über Dein Fahrverhalten und
Rechtsverständnis aus.

Das denke ich weniger.
Aber Du darfst selbstverständlich interpretieren, wie Du möchtest.

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur
ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Nein, ich kann keinen erkennen.

s.o. §3 StVO.

Falsch, nicht bei dieser Geschwindigkeit.
http://www.rechtsanwalt.com/urteil-10904-strafbare-b…

Ist dies ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes? Wohl kaum.
D.h.: ein anderes Verfahren könnte anders ausgehen.
Wobei ich 70 temporär auch nicht als problematisch ansehe.
Die wirklichen Gefährder schleichen dort, wo niemand damit rechnet.

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkewhr
dünn, gibt es absolut keinen Grund, die Limits zu
unterschreiten.
Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei
geschlossener Schneedecke ausgenutzt werden können.
70 bei 100 sind somit nicht i.O.

Das ist Deine Sichtweise, die muss aber nicht mit der Anderer
übereinstimmen.

Das ist keine „Sichtweise“, das ist ein Fakt…

Und 100km/h bei geschlossener Schneedecke sind
Lebensgefährlich. Rechne Dir allein mal die unterschiedlichen
Anhaltewege aus.

Nicht so viel rechnen, lieber vernünftig fahren.
Vermutlich ist mein Anhalteweg auf Schnee kürzer als der des Durschnitssschnarchers bei trockener Fahrbahn. Gutes Equipment, gute Reaktion, angepasste V.
Wer dies sicherstellt, braucht kein Limit-Schild.

M.

https://www.google.de/maps?saddr=B251&daddr=Unbekann…

Und eine solche Abzweigung gilt nicht als Verengung?

Von welcher Verengung sprichst Du?
In der Frage steht: eine einspurige Fahrbahn wird zweispurig.
Aus einem Fahrstreifen werden also zwei und nicht umgekehrt.
Das Reißverschlussverfahren wird ausschließlich dort angewandt wo ein Fahrstreifen wegfällt.

Eigentlich wird ja aus 2 Spuren eine Spur.
Allerdings scheitert es wohl an „für eine Richtung“.

Da hast Du aber etwas Grundlegendes nicht verstanden.
Ein Fahrstreifen fällt dann weg wenn er nicht mehr vorhanden oder nicht mehr befahrbar ist. Hier trennen sich zwei Fahrstreifen, sind aber beide weiterhin befahrbar. Nur weil Du vielleicht den falschen gewählt hast der Dich nicht an Dein Ziel führen kann hast Du kein Recht auf Anwendung des Reißverschlussverfahrens - denn das gilt hier nicht. Hier ist ein ganz normaler Fahrstreifenwechsel durchzuführen bei dem alle Fahrzeuge auf dem anderen Fahrstreifen auf den Du wechseln möchtest Vorrang haben - da muss Dich also niemand rein fahren lassen.

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn
sie StVO-konform rechts überholt werden, um das Einscheren von
rechts zu erschweren.

Seit wann darf denn außerorts StVO-konform rechts überholt
werden?

Gerade an solchen Stellen mit dicker, unterbrocheer Linie, wie
wir ja u.a. hier gelernt hatten.

Und wieder hast Du einen Denkfehler:
Wenn Du rechts überholst um dann auf die Fahrspur nach links zu wechseln dann ist das nicht erlaubt, egal welche Linien da aufgebracht sind.

Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.

Dieser „Rat“ sagt Einiges über Dein Fahrverhalten und
Rechtsverständnis aus.

Das denke ich weniger.
Aber Du darfst selbstverständlich interpretieren, wie Du
möchtest.

Wie soll man diese Aussage Anderes verstehen?
Du schwenkst hier die große Fahne mit der StVO und den Grundregeln Vorsicht und gegenseitige Rücksicht nach §1, empfiehlst dann aber einfach draufzuhalten, also eine Straftat nach §315c StGB zu begehen?

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur
ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Ist dies ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes? Wohl kaum.
D.h.: ein anderes Verfahren könnte anders ausgehen.

Du darfst gern ein anders lautendes Urteil zitieren und verlinken.

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkewhr
dünn, gibt es absolut keinen Grund, die Limits zu
unterschreiten.
Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei
geschlossener Schneedecke ausgenutzt werden können.
70 bei 100 sind somit nicht i.O.

Das ist Deine Sichtweise, die muss aber nicht mit der Anderer
übereinstimmen.

Das ist keine „Sichtweise“, das ist ein Fakt…

Das ist kein Fakt sondern einfach nur Unsinn.

Und 100km/h bei geschlossener Schneedecke sind
Lebensgefährlich. Rechne Dir allein mal die unterschiedlichen
Anhaltewege aus.

Nicht so viel rechnen, lieber vernünftig fahren.
Vermutlich ist mein Anhalteweg auf Schnee kürzer als der des
Durschnitssschnarchers bei trockener Fahrbahn. Gutes
Equipment, gute Reaktion, angepasste V.

Ach so.
Dann hebelst Du also einfach die physikalischen Gesetze aus?

Von vorausschauender Fahrweise Deinerseits kann man wohl kaum ausgehen, das beweisen ja Deine Ausführungen. Ein Punkt fällt also schon mal weg.

Angenommen Du hast eine gute Reaktion, die spielt hier aber nur eine untergeordnete Rolle. Denn selbst wenn Du 0,5sek schneller reagieren solltest als der Durchschnitt macht das zwar ca.14m aus, da Du aber wesentlich schneller unterwegs bist als der Andere geht die Sache für Dich nach hinten los.

Ein kleines Rechenbeispiel kann ich mir hier nicht verkneifen:
PKW, jeweils 100km/h und dann 70km/:
Trockene Fahrbahn

  • 79m Anhalteweg
  • 43m Anhalteweg
    Schneebedeckte Fahrbahn
  • 212m Anhalteweg
  • 108m Anhalteweg

Fällt Dir hier irgendetwas auf? Somit geht also auch dieser Punkt an mich.

Gutes Equipment?
Sicher, es gibt gute und schlechte Reifen, das können wir hier nicht erörtern. Wer sich aber darauf verlässt und weiter so fährt als wäre es trocken der begeht einen weiteren schweren Denkfehler.

Gruß Crack

http://l.hh.de/B251-Burghasungen

Der betreffende Abschnitt von A bis C ist etwa 1000m lang.
Auf den ersten 700m dient er ausschließlich als Überholmöglichkeit, spätestens ab Punkt B kann und sollte man sich aber einordnen.
Wer bereits vorher dauerhaft links fährt ohne dabei zu überholen begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Das Überholen ist auf dem gesamten Abschnitt erlaubt, allerdings ausschließlich links.

Zudem dürfte es doch spätestens ab Beginn der Linksabbiegerspur auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70km/h geben, ist das nicht so?

Gruß Crack

Moin!

Und eine solche Abzweigung gilt nicht als Verengung?

Von welcher Verengung sprichst Du?
In der Frage steht: eine einspurige Fahrbahn wird zweispurig.
Aus einem Fahrstreifen werden also zwei und nicht umgekehrt.
Das Reißverschlussverfahren wird ausschließlich dort angewandt
wo ein Fahrstreifen wegfällt.

Mir ging es darum:
sollten dort zwei Fahrspuren existieren und sich dann in 2 Richtungen trennen, kann dies für die jeweiligen Richtungen als Verengung gesehen werden? Es gehen ja zunächst 2 SPuren in dieselbe Richtung. Diese teilen sich, also geht nur noch jeweils 1 SPur in eine Richtung,

Eigentlich wird ja aus 2 Spuren eine Spur.
Allerdings scheitert es wohl an „für eine Richtung“.

Da hast Du aber etwas Grundlegendes nicht verstanden.
Ein Fahrstreifen fällt dann weg wenn er nicht mehr vorhanden
oder nicht mehr befahrbar ist. Hier trennen sich zwei
Fahrstreifen, sind aber beide weiterhin befahrbar. Nur weil Du
vielleicht den falschen gewählt hast der Dich nicht an Dein
Ziel führen kann hast Du kein Recht auf Anwendung des
Reißverschlussverfahrens - denn das gilt hier nicht. Hier ist
ein ganz normaler Fahrstreifenwechsel durchzuführen bei dem
alle Fahrzeuge auf dem anderen Fahrstreifen auf den Du
wechseln möchtest Vorrang haben - da muss Dich also niemand
rein fahren lassen.

Verstehe.

Gerne werden die Linksschnarcher ja plötzlich schneller, wenn
sie StVO-konform rechts überholt werden, um das Einscheren von
rechts zu erschweren.

Seit wann darf denn außerorts StVO-konform rechts überholt
werden?

Gerade an solchen Stellen mit dicker, unterbrocheer Linie, wie
wir ja u.a. hier gelernt hatten.

Und wieder hast Du einen Denkfehler:
Wenn Du rechts überholst um dann auf die Fahrspur nach links
zu wechseln dann ist das nicht erlaubt, egal welche Linien da
aufgebracht sind.

Man darf also vorbei fahren, aber nicht wieder einscheren.

Hier hilft allerdings einfach auch Draufhalten.

Dieser „Rat“ sagt Einiges über Dein Fahrverhalten und
Rechtsverständnis aus.

Das denke ich weniger.
Aber Du darfst selbstverständlich interpretieren, wie Du
möchtest.

Wie soll man diese Aussage Anderes verstehen?
Du schwenkst hier die große Fahne mit der StVO und den
Grundregeln Vorsicht und gegenseitige Rücksicht nach §1,
empfiehlst dann aber einfach draufzuhalten, also eine Straftat
nach §315c StGB zu begehen?

Oh, 315c finde ich immer wieder gut, wenn es um Straßenverkehr geht.
Wer sich nicht immer alles genötigt und gefährdet fühlt…

2.) Liegt bei solchen 70 km/h-Fahrern auf der linken Fahrspur
ein Verkehrsverstoß vor? Wenn ja, welcher?

Ist dies ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes? Wohl kaum.
D.h.: ein anderes Verfahren könnte anders ausgehen.

Du darfst gern ein anders lautendes Urteil zitieren und
verlinken.

Wozu? Diese Zitiererei irgendwelcher Urteile ist solöange witzlos, wie nicht letztinstanzliche Entscheidungen zitiert werden.
Des Weiteren muss ein Urteil keineswegs Modellcharakter haben. Das bringt also nichts.

Ist das Wetter gut und die Straße trocken, sowie der Verkewhr
dünn, gibt es absolut keinen Grund, die Limits zu
unterschreiten.
Die meisten Limits in D sind so gewählt, dass sie auch bei
geschlossener Schneedecke ausgenutzt werden können.
70 bei 100 sind somit nicht i.O.

Das ist Deine Sichtweise, die muss aber nicht mit der Anderer
übereinstimmen.

Das ist keine „Sichtweise“, das ist ein Fakt…

Das ist kein Fakt sondern einfach nur Unsinn.

Wer fahren kann, hat das erkannt.
Es gibt kaum Strecken in Deutschland außerorts, die man nicht bei Trockenheit mit 130 und bei Schnee mit 100 fahren könnte.
Und bitte verschone uns mit irgendwelchen extremen Gegenbeispielen im östlichen Brandenburg. Ich kenne ebenfalls Strecken, die man besser unterhalb des Limits befährt. Diese sind jedioch selten.

Wer langsamer fahren möchte, kann dies ja tun. Ggf. wird er dann ab und an darauf hingewiesen, dass er den Verkehr aufhält, aber das stört viele ja nicht.

Und 100km/h bei geschlossener Schneedecke sind
Lebensgefährlich. Rechne Dir allein mal die unterschiedlichen
Anhaltewege aus.

Nicht so viel rechnen, lieber vernünftig fahren.
Vermutlich ist mein Anhalteweg auf Schnee kürzer als der des
Durschnitssschnarchers bei trockener Fahrbahn. Gutes
Equipment, gute Reaktion, angepasste V.

Ach so.
Dann hebelst Du also einfach die physikalischen Gesetze aus?

Keineswegs.
Ich fahre lediglich vernünftig, sicher und zügig.

Von vorausschauender Fahrweise Deinerseits kann man wohl kaum
ausgehen, das beweisen ja Deine Ausführungen. Ein Punkt fällt
also schon mal weg.

Wie belegt man eine vorausschauende Fahrweise?
Ich möchte zwei mögliche Kriterien anführen: Bremsenverschleiß und Spritverbrauch. Üblicherweise wiegen meine Autos 1700 - 2200 Kg und leisten 250 - 400 PS mit Benzinmotor.
Mein Spritverbrauch liegt bei einem AUto, welches ich momentan viel fahre (1750 Kg, 306 PS, Superbenzin), bei 10,9 - 11,0 L / 100 Km (auf gut 9.000 Km).
Die vorderen Bremsscheiben halten bei mit meist zwischen 80.000 und 140.000 Km, je nach Fabrikat und Fahrzeugtyp.

Dies sind natürlich nur zwei von vielen Kriterien, aber ich kann ja schlecht ein Video einer Beispielfahrt verlinken, da ich diese Denunziantenkameras kategorisch ablehne.
Diese Werte zeigen jedoch, dass ich unmöglich ein hirnloser Raser sein kann.

Angenommen Du hast eine gute Reaktion, die spielt hier aber
nur eine untergeordnete Rolle. Denn selbst wenn Du 0,5sek
schneller reagieren solltest als der Durchschnitt macht das
zwar ca.14m aus, da Du aber wesentlich schneller unterwegs
bist als der Andere geht die Sache für Dich nach hinten los.

Ein kleines Rechenbeispiel kann ich mir hier nicht verkneifen:
PKW, jeweils 100km/h und dann 70km/:
Trockene Fahrbahn

  • 79m Anhalteweg
  • 43m Anhalteweg
    Schneebedeckte Fahrbahn
  • 212m Anhalteweg
  • 108m Anhalteweg

Fällt Dir hier irgendetwas auf? Somit geht also auch dieser
Punkt an mich.

Keineswegs, denn Du machst, wie die meisten hier, den Fehler, mit irgendwelchen Formeln die Realität auf der Straße abbilden zu wollen.
Die falsche Grundannahme ist schon mal der Anhalteweg.
So gut wie nie muss man auf der Landstraße oder der Autobahn (und darum geht es hier, denn in Wohngebieten fährt man generell langsam) anhalten. Vielmehr muss man seine V verringern, weil ein anderer VT langsamer fährt, einschert oder abbiegen möchte.
Dies antizipiert man rechtzeititg und wählt schon früh eine angemessene V.

Wenn ich natürlich blind vor mich hineiere, nicht mitdenke und davon ausgehe, dass jederzeit plötzlich eine Viollbremsung bis zum Stillstand möglich sein müsste, sind 100 auf einer trockenen Landstraße schon viel zu viel.
Ist die Strecke unübersichtlich, fährt man etwas langsamer. Ist alles zu sehen, geht´s eben etwas schneller.

Fahre ich vernünftig und beherrsche mein Fahrzeug, können 120 bei geschlossener Schneedecke durchaus drin und weitgehend ungefährlich sein.

Es kommt eben auf die konkrete Situation an.
Dabei darf ich Dir versichern, dass ich absolut nicht daran interessiert bin, nach 1,2 Mio. unfallfreien Kilometern plötzlich jemanden über den Haufen zu fahren.

Gutes Equipment?
Sicher, es gibt gute und schlechte Reifen, das können wir hier
nicht erörtern. Wer sich aber darauf verlässt und weiter so
fährt als wäre es trocken der begeht einen weiteren schweren
Denkfehler.

Da stimme ich Dir zu.
An dieser Stelle ist diese Feststellung jedoch nicht hilfreich, denn so zu fahren hat niemand behauptet, ich schon gar nicht.

Gruß,
M.

Auf welcher Hauptschule wird den Leuten beigebracht, dass Schnee unter sonst gleichen Bedingungen keinen negativen Einfluss auf den Bremsweg hat? http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/f…

Ob §3 Abs. 2 StVO schon eine OWI begründet, wenn bei erlaubten
100 mit 70 gefahren wird, kann ich nicht sagen.

Quelle Bouska/Leue Seite 20 Rd.-Nr.6:

Zitat
Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h, auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch subj. vertretbar wäre.

Wichtig ist hier auch das „für einen durchschnittlichen Fahrer“ und das „subjektiv“.

Dies müsste
man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.

Wie ich Dir eigentlich schon mal geschrieben hatte: Es gibt da bereits diverse Urteile, nach denen die Gewschwindigkeit deutlich und massiv unterschritten werden muss. Die Geschwindigkeiten, bei denen Du gerne auf den §3 verweist, reichen dazu noch nicht aus.

M.

1 Like

Dies müsste

man eigentlich mal gerichtlich klären lassen.

Der BHG sagt;: 80 km/h bei erlaubten 100km/h ist nicht zu langsam.

M.

Tach!

Schade…

Danke für die Info!
M.

Moin!

Auf welcher Hauptschule wird den Leuten beigebracht, dass
Schnee unter sonst gleichen Bedingungen keinen negativen
Einfluss auf den Bremsweg hat?

Keine Ahnung.
Gibt es eine solche?
Ist man als Hauptschüler nicht unter 18?

http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/f…

Schöne Tabelle.

M.