Hallo,
gibt es lt. § 67 StVZO (11) wirklich nur die Rennräder unter 11 kg als Ausnahme, bei denen die akkubetriebenen Leuchten nicht am Rad angesteckt sein müssen?
Was ist mit anderen Fahrrädern, wie z. B. Cyclocrossbikes, X-bikes, oder allen anderen Fahrrädern, die keinen Rennradlenker haben, aber (deutlich) leichter sind, als 11 kg?
Gibt es zu diesen § entsprechende Urteile oder Durchführungsverordnungen?
Grüße
Terence