Wenn man ein Musiktheaterstück aufführen will, muss man ja normalerweise Leihgebühr an den Verlag zahlen. Ich weiß auch, dass man sogar die Verwendung einzelner Musiknummern aus einem Werk vorher vom Verlag genehmigen lassen muss. Aber meine Frage: ich hab irgendwann mal gehört, dass es auf die Anzahl der zugelassenen Besucher ankommt, und darauf, ob Eintrittsgeld verlangt wird, ob man überhaupt Gebühren zahlen muss. Weiß jemand, wo man diese Regelung nachlesen kann?
Hallo Barbara,
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/…
Dann unter Information: Infoblatt klicken.
Hier dürftest Du alle Infos finden.
Ansonsten, suche dir Deine örtlich zuständige Stelle und ruf einfach mal an.
Hoffe, diese Info hilft.
Tschüss
Adeline
Sorry,
war eben zu kurz und zu schnell. Unhöflich wirkend. Sorry!
Verlag: Gibt dir m.E. die Genehmigung zeitweise für Deine Aufführung.
GEMA-kosten werden nach meiner persönlichen Recherche für jeglichen Raum erhoben, soweit es Publikum gibt, selbst wenn die Leut nix zahlen, sondern nur spenden. Öffentlich! = Ungehinderter Zugang. Im Unterschied zu privater Einladung.
Da hat die GEMA Listen, die sich nach Raum-qm bzw. Personenanzahl richten und dementsprechend eine Pauschale festsetzen.
Da ich aber nie mit Autorenurheberrechten zutun hatte…
Interessante Frage, ab welchem Punkt die GEMA greift.
Ich würde jedenfalls die zuständige GEMA-Bezirksdirektion anrufen und fragen. Die faxen Dir dann ihre Listen.
Ich hoffe, das war jetzt ein wenig ausführlicher und nicht so kurz und trocken.
Viele Grüße
Adeline
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Liebe Adeline,
nein, war gar nicht unhöflich, da hab ich schon schlimmeres erlebt…
Vielen Dank - nur ist mein Problem: soweit ich das verstehe ist die Gema nur für Lieder und sonstige Musik der U-Branche zuständig… ich suche aber Regelungen für Bühnenwerke der klassischen Musik! Da wars bisher halt immer so, dass man beim zuständigen Verlag anrufen musste - aber wenn man jetzt mehrere einzelne Gesangsnumern aufführen will, in einem kleinen Rahmen ohne Entgeld… muss man dann jeden Verlag einzeln anrufen?
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Wenn man ein Musiktheaterstück aufführen will, muss man ja
normalerweise Leihgebühr an den Verlag zahlen.
Da geht es wohl darum, dass es durch den Verlag nur eine Einmal-Auflage an Noten gab, die nur vermietet, aber nicht verkauft werden. Kann für selten genutzte Werke die günstigere Vermarktung sein.
Ich weiß auch, dass man sogar die Verwendung einzelner Musiknummern aus einem Werk vorher vom Verlag genehmigen lassen muss.
Das kenne ich nur für GEMA-freie Stücke (einzelvertragliche Regelung) und wenn man die GEMA-Anteile als Bearbeiter für Cover-Versionen auf CDs haben möchte. Ansonsten ist durch die Zahlung der GEMA-Gebühr für die Öffentliche Nutzung pauschal jeder Titel erlaubt.
der zugelassenen Besucher ankommt, und darauf, ob
Eintrittsgeld verlangt wird, ob man überhaupt Gebühren zahlen
muss. Weiß jemand, wo man diese Regelung nachlesen kann?
Das betrifft rein die GEMA (Inkassoverein für Komponisten, Texter, Berarbeiter, zum Teil die VG-Wort und die GVL). Deren Informationen kann man mittlereweile alle auf deren Homepage abrufen; incl. Forumlare.
Gruß
Stefan
Liebe Barbara,
nein, war gar nicht unhöflich, da hab ich schon schlimmeres
erlebt…
Thxs
soweit ich das verstehe
ist die Gema nur für Lieder und sonstige Musik der U-Branche
zuständig… ich suche aber Regelungen für Bühnenwerke der
klassischen Musik! Da wars bisher halt immer so, dass man beim
zuständigen Verlag anrufen musste - aber wenn man jetzt
mehrere einzelne Gesangsnumern aufführen will, in einem
kleinen Rahmen ohne Entgeld… muss man dann jeden Verlag
einzeln anrufen?
Glaube ich irgendwie nicht. Ich erinnere mich, dass auch Sänger (Oper, Lied) Abrechnungen von der GEMA erhalten haben. Voraussetzung halt, dass sie persönlich Mitglied bei der GEMA waren/sind. Eben angemeldet. Hängt auch irgendwie mit der KSK (Künstlersozialkasse) zusammen.
Aufführungssrechte erhälst Du vom Verlag bzw. Autor. (siehe Probleme bei Richard Strauß) Die GEMA verteilt m.E. die erhobenen Gelder an die Mitwirkenden, also nicht nur den Autor, sondern auch Darsteller, hier: Sänger, und Orchester.
Aber wie gesagt, diese Problem würde ich tatsächlich telefonisch mit der zuständigen Bezirksdirektion erörtern.
die GEMA müßte eigentlich dann auch den Kontakt zu den einzelnen Verlagen haben. „In einem Aufwasch“. GEMA müßte sagen: Stück ist frei, Verlag will soundsoviel bzw. die Pauschale ist… und dann käme noch die GEMA-Pauschale für die öffentliche Aufführung dazu. So macht’s mir einen Sinn.
Aber, wenn die GEMA das anders sieht, würdest Du mir das mitteilen?
Danke
Adeline
Dann vielen Dank erstmal an Euch - wenn ich was neues (oder anderes) rausfinden sollte, meld ich mich!
Hallo,
Wenn Du ein Musiktheater aufführen willst, dass von jemand Fremden komponiert wurde, dann brauchst Du vom Verlag die Genehmigung dafür und zahlst Tantiemen. Mit der Genehmigung hast Du auch das Recht, alles darin enthaltenen Musikstücke spielen zu dürfen.
Die Gemameldung musst Du aber dennoch machen, das hat mit den Verlagsrechten nichts zu tun. Die Gema ist nicht nur für U- sondern auch für E-Musik zuständig.
Bei den Tantiemen kann man in aller Regel verhandeln. Wenn es sich z.B. um eine Schulaufführung handelt, ohne Eintritt etc. dann kann man recht günstige Regelungen finden.
Die Gema hat starre Sätze, bei einer Aufführung ohne Eintritt ist das aber nicht sehr hoch.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Grüße
Sabine
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