Das Land B-W hat ab 18.3. verfügt, dass „auch sonstige Veranstaltungen … untersagt“ sind. Wie Versammlungen von Vereinen und so weiter, die sind aufgeführt.
Gehören dazu auch private Kurse in Kleingruppen, wie zum Beispiel bei einer Muttersprachlerin stattfindende Kurse mit 7 Teilnehmern? Oder der Yoga-Kurs bei der Yogalehrerin zu Hause mit zwischen 5 und 12 TN?
Ist vielleicht eine blöde Frage, aber es fragt sich nach der rechtlichen Begründung der Absage bzw. dem Anspruch der TN auf Nachholung bereits bezahlter Leistungen, die aufgrund Nicht-Teilnahme an einer solchen Veranstaltung nach Verkündung der genannten Verfügung durch das Land B-W entsteht. Kann z.B. der Teilnehmer bei Nicht-Teilnahme das Geld zurück verlangen oder das Nachholen des Termins? Ich suche nach der rechtlichen Grundlage.
Danke und Grüße, ynot
zur Präzisierung: mir geht es um die rechtliche Stellung des nicht-teilnehmenden Teilnehmers, nicht die Frage, ob der Veranstalter absagen müsste und welche Konsequenzen es für diesen hat, dies nicht zu tun.
Ja klar !
Muss man das fragen wenn man verstanden hat warum das ganze überhaupt so verfügt wird ?
Was soll erreicht werden ?
Sozialkontakte vermeiden, was sind denn diese 5 oder 7 Personen ?
Bestünde zwischen denen keine Ansteckungsgefahr und Weiterverbreitung ?
Diese Kurse sind vermeidbar, sie sind (jetzt) unwichtig und müssen ausbleiben !
Durch die wirklich notwendigen Kontakte beim Einkauf, Arzt, Tankstellen oder ähnlich gibt es schon genug Risiko. Da soll eben jedes weitere nicht notwendige unterbleiben.
Meine Güte, ob Du zu Hause 5-7 Personen in Yoga unterrichtest oder in einem Sportstudio ist doch wohl einsichtig egal. Es sind Fremde die zu dir kommen und wieder gehen und damit Risikokandidaten für die Verbreitung.
Es geht nicht, ist nicht erlaubt und muss unterbleiben.
mfG
duck313
Hast Du nen Link zu der Verordnung?
Er muss absagen und ggf. auch Kursgebühren erstatten.
Er mag sich ja später um eine Entschädigung bei staatlichen Stellen bemühen.
Wenn er nicht absagt, was soll das bedeuten ? Wenn er den Kurs durchführt ? Dann verstieße er gegen die Verordnung und kann sanktioniert werden.
gibbet nich
du hast doch die Verfügung des Landes genannt
Genau. Deswegen verlegt sich vieles ins Netz. Klar ist das nicht ganz so toll, wie das in einer gewohnten Gruppe zu machen - aber GERADE DEUTLICH SICHERER für alle!