Audi A4 3.2 FSI als Gebrauchtwagen?

Ich denke du hast da zwei Dinge falsch verstanden 1. Ich habe mich ja schon für den 2.0er entschieden, ebend weil viel zu viel gegen den 3.2er gesprochen hat und 2. Folgende Situation: man fährt gemächlich mit 160-180 auf der linken Spur, da die Mittlere voll ist und mit 140 unterwegs, dann kommt von hinten jemand mit mindestens 40 kmh mehr angeballert, also schaut man sich natürlich schonmal nach einer komenden Lücke in der Mittelspur um, da noch nichts zu sehen ist, Blick nach hinten und die Erkenntnis: Hintermann wird nicht langsamer, noch 10 Meter, wegen der Differenz gleich nurnoch 2 Meter, immernoch wird kein Bremsvorgang eingeleitet, wenn ich mich jetzt also nicht in Luft auflöse, Kracht es, und damit meine ich nicht vielleicht, nicht „der macht noch ne vollbremsung“ auch nicht „du bist einfach nur zu schnell für die Mittelspur“ was also tun? 30 Jahre Fahrpraxis sammeln bringt mir da auch nichts, wenn der hinter mir Sie nicht hat oder nicht einsetzen will. Ich mache in der Situation nichts falsch, ich bin auf der linken weil ich schneller fahre als die Kollegen in der Mitte, mein Hintermann begeht 3 Straftaten 1. Nicht an die Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit 2. Nötigung 3. Unterschreiten des Mindestabstandes bei hoher Geschwindigkeit. Klar das hilft mir auch nichts, aber da ich gerne bei langen Strecken mehr als 140 fahre um schneller Anzukommen ist das mein Recht und deswegen bin ich nicht gleich ein schlechterer Fahrer. Innerhalb mehrerer 10.000 km auf der Autobahn habe ich jetzt schon genug gefährliche Situationen erlebt und abgewandt um zu wissen dass unbedachtes und egoistisches Heizen auf der Autobahn kein guter Weg ist und ich deshalb aufmerksam und mit Bedacht schnell fahre.

Hast Du das auch irgendwo erwähnt? Ich habe nun alle Artikel noch einmal überflogen und habe eine entsprechende Bemerkung nicht gefunden.

Das sind 30 - 50 km/h schneller als vorgesehen.

Es gibt kein solches Recht.
Es gibt eine Sondererlaubnis des Staates, potenziell gefährliche und sicher umweltschädigende Maschinen
im öffentlichen Raum zu bewegen. Diese ist stets widerruflich.

Es gibt faktisch eine Empfehlung, maximal 130km/h zu fahren.
Und es gibt ganz praktisch Urteile, die bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit dem Schnellfahrer eine Teilschuld zusprechen.

Der Versuch, einem Drängler durch Vollgasbeschleunigung nach vorne zu entkommen, ist kindisch und setzt falsche Zeichen. Wenn man einen Überholvorgang legal durchführt, dann beendet man den auch trotz Drängler normal, also kein oberlehrerhaftes Bremsen oder Zögern beim Einscheren, aber auch kein unnötiges Beschleunigen.
Wem es dazu an Gelassenheit fehlt, sei angeraten, zweitweise den Innenspiegel zu verstellen, damit der „Druck“ wegfällt.

  1. „Sondererlaubnis“ für das führen von Kraftfahrzeugen ist schon seit ca. 60 Jahren nicht mehr zeitgemäß: Da jeder=allgemeine Erlaubnis
  2. Nur den ersten meiner Kommentare in dieser Diskussion zu lesen, während das Gespräch schon fortgeschritten ist, führt lediglich zu redundanten Wortwechseln, die Drängler-Situation habe ich später näher erläutert, daraus ergibt sich, dass ihre Meinung darüber viel zu allgemein und nicht der genauen Situation entsprechend formuliert ist. Mir ist unbekannt was für ein Kfz sie benutzen, jedoch lässt sich ein Golf mit einer E-Klasse oder Skoda Kombi im Kofferraum hängend nicht mehr allzu gut Steuern lässt, auch nicht mit exorbitanter Gelassenheit.
  3. 140kmh ist StVO als „Richtgeschwindigkeit“ angegeben nicht als Höchstgeschwindigkeit oder ähnliches, was mir sagt, ich darf auf deutschen Autobahnen meinetwegen auch 350 kmh fahren, sofern nicht anders angegeben.
  4. Zumindest mir ganz klar, wäre wenn ich auf der Autobahn einen Unfall, möglicherweise mit schweren bis lebensgefährlichen Verletzungen, selbst wenn eigendlich absolut unverschuldet meinerseits, eine mögliche Teilschuld in dem Moment das geringste Übel und Sorgnis.