Auf alle Vermittlungsvorschläge bewerben?

Hallo,

ich bin leider seit dem 01.08.2012 Arbeitslos.

Muss ich mich auf jede Stelle die mir per Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit angeboten wurde bewerben?

Gibt es eine Regelung bei Gehaltseinbußen?

Desweiteren bekomme ich Vermittlungsvorschläge, die einen Technischen Beruf wie z.B. Werkzeugmechaniker plus Weiterbildung zum Techniker oder gar ein Technisches Studium inkl. Berufserfahrung voraussetzen.

Meine vorherigen Arbeitgeber war Systemlieferant für die Industrie. Habe da im Kaufmännischen Bereich gearbeitet und den Handelsfachwirt/IHK absolviert.

Die lachen mich doch aus, wenn ich mich da bewerbe. Zumal ich da ja nur scheitern kann und diese Tätigkeit auch nicht ausüben möchte. Auch sind mir die Bewerbungskosten wirklich zu schade für eine Tätigkeit, bei der ich offensichtlich keine Chance habe.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Arbeitsvermittlerin erhielte ich folgende „unfreundliche“ Antwort:

Sie müssen sich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben, denn ich Ihnen zuschicke. Ansonsten droht eine Sperre!

Ich will ja arbeiten. Nur kann ich das nicht nachvollziehen.

Einen Sachbearbeiter einer Fleischerei kann man doch auch nicht in eine Metzgerei schicken…

Leider konnte ich meine benötigten Infos nicht auf der Homepage der Agentur für Arbeit finden.

Vielleicht kann mir bitte jemand weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal

Offensichtlich ist Deine Arbeitsvermittlerin überfordert, der ganz normale Wahnsinn! Natürlich musst Du Dich auf jeden Stellenvorschlag bewerben, ob sinnvoll oder nicht. Das Arbeitsamt lauert nur darauf, Dich aus dem sozialen Netz zu entfernen. Würde mir rechtlichen Beistand besorgen, dann wirst Du ganz anders behandelt. Ich würde Dir raten, trete in die VdK ein (www.vdk.de). Monatlicher Beitrag ca. € 4,50. Sie beraten und vertreten Dich dann in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten bis hin zum Sozialgericht. Sind wirklich sehr gut.

Hallo, kein problem, ich helfe gerne weiter.

Also: es stimmt schon, dass man sich LEIDER! auf JEDEN! Vermittlungsvorschlag bewerben muss da ansonsten eine sogenannte „Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt“ droht. Auch eine Sperre kann drohen, aber nicht beim ersten Mal.

Die vom Jobcenter sind so ziemliche Sozialnazis, die ihre „Kunden“ nur schikanieren und in jedem einen Schmarotzer sehen. Viele Amtshandlungen von denen sind nicht nachvollziehbar, das ist das Problem. Es ist alles vom Staat so gewollt, sonst hätte es längst schon aufgehört.

Also: ruf einfach bei den Firmen an, sagst, wie es gelaufen ist. Wenn die Firmen dir absagen, bist du fein raus und dir passiert nichts.

FAUSTREGEL: wenn Firmen einem bewerber absagen, gleich welche Gründe, ist der Bewerber „unschuldig“ und ihm kann nichts passieren. Ich würde das mal im Computer ausnehmen lassen, wenn du dadurch „höhere“ Jobvorschläge bekommst, die du eh nicht besetzen kannst. Habe bei mir das mit dem Gabelstapler auch rausnehmen lassen und kriege viel weniger Zeitarbeitsvorschläge (diese Frau Fischer, die ich jetzt habe, ist eh der Burner. Die hat anscheinend keinen Typen, dem sie auf die Nüsse gehen kann xD)

Also, viel Glück. Solltest du noch weitere Hilfe brauchen: [email protected]

Vergiss es, was die anderen hier sagen, amnche wissen nciht einmal, wie man ARGE oder Jobcenter buchstabiert und meinen, mitreden zu müssen, nur weil sie Steuern zahlen. Lachhaft xD

Hallo,

also bei den Vermittlungsvorschlägen (VV) gibt es Unterschiede. Auf VV mit einer Rechtsfolgebelehrung (meist auf der Rückseite) muss man sich bewerben. Auch wenn man sich für die Stelle nicht qualifiziert hält, empfliehlt es sich zumindest dort anzurufen und zu fragen, ob es Sinn macht sich dennoch zu bewerben (Hierbeit am besten Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner notieren. Es werden nämlich auch die AG befragt, wer sich beworben hat und wer nicht. So kann man glaubhaft machen, sich bemüht zu haben).

Neben der Vermittlerin gibt es auch noch AG-Vermittler, die im Namen der Firmen nach geeigneten Bewerbern suchen. Auch hier auf Rechtsfolgen achten.

Dann gibt es noch s.g. Stelleninformationen, bei denen es frei gestellt ist, ob man sich bewirbt. Die haben dann keine Rechtfolgebelehrung.

Gehaltseinbußen beim Antritt meiner neuen Stelle müssen u. Umständen hingenommen werden. Der Gesetzgeber hat hierzu prozentuale Staffelungen je nach Dauer der Arbeitslosigkeit festgelegt.

Danke für die Antwort. Wo finde ich den die Informationen über die Staffelung in Bezug auf Gehaltseinbußen?

Grüße

Hallo ,

bitee sehen sie sich nach Beratungstellen um
auf der Homepage des Arbeitslosenverbandes Deustchland.

Haben Sie eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen
und in welcher Stadt leben Sie ? Nur so könnte man
die passende Beratungstelle für Sie finden.

In Berlin gibt es das Berliner Arbeitslosen Zentrum.
Eventuell können sie in Foren zum Thema Hartz 4 sich anmelden und dort um Hilfe ihres Problems.

www.gegen-hatz4.de

Schreibe mehr später.

fr Grüsse

Karmaron

freundliche Grüsse

Hallo,

am besten besprichst du das beim Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dabei kannst du auch direkt die Kostenübernahme der Bewerbungen beantragen.

Gruß

Die sind auf der Homepage nicht zu finden. Ich seh morgen mal nach und geb dann Bescheid.

Viele Grüße
Claudia

Danke für die Antwort. Wo finde ich den die Informationen über
die Staffelung in Bezug auf Gehaltseinbußen?

Grüße

Hallo,

Du scheinst offensichtlich einen Sachbearbeiter zu haben, der sich Deine Unterlagen nicht genau angesehen hat. Ich würde es noch einmal mit einen persönlichen Gespräch beim Arbeitsamt versuchen. Lass Dir einfach einen Termin geben.

Rechtlich gesehen, ist es natürlich so, dass Du Dich dort erst mal bewerben musst.

Deshalb empfehle ich dringend die Kontaktaufnahme, damit dass zuminest für die Zukunft geklärt wird und Du nicht wieder solche aussichtslosen Vermittlungsvorschläge bekommst.

Gruß

Crash

Hallo,

die Staffelungen sind wie folgt:

In den ersten 3 Mon. ist n i c h t zumutbar:
mehr als 20% weniger als letztes Nettoentgelt

Vom 3-6 Mon. n i c h t zumutbar:
mehr als 30% weniger

danach nur nicht zumutbar, wenn Verdienst unter der Höhe des A-Geld-Bezugs liegt.

VG
Claudia

Danke für die Antwort. Wo finde ich den die Informationen über
die Staffelung in Bezug auf Gehaltseinbußen?

Grüße

Antwort wg. Urlaub und Computerproblemen erst heute.

Grundsätzlich müssen Sie sich auf jede zumutbare Stelle bewerben. Sprechen Sie aber mit Ihrem Vermittler, denn da liegen offensichtlich falsche Eingaben oder falsche Berufsvorstellungen Ihres Vermittlers vor.
Lassen Sie sich auch selbst den Zugang zu Ihren dort gespeicherten Daten geben.
VG
Lukas